Gemeinde Großerlach

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Sitzung von Ortschaftsrat (25.02.2020) und Bauausschuss (27.02.2020) - Bericht

Umbau einer Sägemühle zum Künstleratelier, veränderte Ausführung Morbach, Mühlweg 24, Flst. 83

Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass es bereits beim Bau anno 1954 zu einer veränderten Ausführung kam. Die Baurechtsbehörde hat nun gefordert, dass die Pläne entsprechend angepasst werden. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
 
Aufstellung einer Rundholzsortieranlage, Mannenweiler, Flst. Nr. 317, 321 u. 323
Das für den ansässigen Betrieb wichtige Vorhaben ragt teilweise über den per Satzung festgelegten Innenbereich hinaus. Nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde ist für eine Genehmigung eine Erweiterung der baurechtlichen Satzung erforderlich. Zudem soll der vorhandene Weg überbaut werden, was unter der Bedingung, dass die Zufahrt zum Hochbehälter weiterhin gewährleistet ist, unproblematisch ist. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen und ersuchten den Gemeinderat um Durchführung der notwendigen Verfahren zur Erweiterung des Innenbereichs und der Einziehung des Weges.
 
Bauvoranfrage – Nutzungsänderung einer bestehenden Seniorenwohnanlage in ein Mehrfamilienwohnhaus (13 WE) mit Stellplätzen in Grab, Schöntalstr. 6, Flst. 14/1 
Das ehemalige Pflegeheim mit über 30 Plätzen soll in ein Wohnhaus mit 13 Mietwohnungen zwischen ca. 42 bis 92 qm Wohnfläche umgebaut werden. Die baurechtlichen Bedingungen wie Brandschutz, Fluchtwege usw. obliegen der Prüfung durch die Untere Baurechtsbehörde. Bauleitplanerisch war festzuhalten, dass eine Umnutzung zu Wohnzwecken im klassischen Mischdorf selbstverständlich genehmigungsfähig ist. Die Anzahl der Wohnungen ergäbe sich aus der Größe des bestehenden Objektes. Ortschaftsrat Grab (mehrheitlich) und Bauausschuss erteilten dementsprechend ihr Einvernehmen.
Ausgenommen vom Einvernehmen wurde allerdings der geplante Balkonanbau am Kronenweg. Dieser würde öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen, was in beiden Gremien einhellig keine Zustimmung fand.
 
 
Zwei weitere Bausachen wurden im Bauausschuss behandelt:
 
Errichtung Gewächshaus und Stützmauer in Großerlach, Panoramaweg 12, Flst. 288/4
Vergleichbare Gewächshäuser gibt es bereits in der Umgebung. Die Stützmauer dient der Anlage einer abgesenkten Sitzfläche. Das Einvernehmen konnte nach kurzer Beratung erteilt werden.
 
Anbau von Schlafzimmer an bestehendes Wohnhaus in Neufürstenhütte, Im Biegel 4, Flst. 4
Der zwischen Wohnhaus und Scheune geplante Anbau weicht in der Dachform von der klassischen Umgebungsbebauung ab, war aber nach einhelliger Auffassung als untergeordnet zu betrachten. Das Einvernehmen wurde erteilt.
 

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de