Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 25.06.2020 - Bericht

Bebauungsplan „Schwalbenflug IV“
Der im März gebilligte Entwurf wurde öffentlich ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) um Stellungnahme gebeten. Anregungen und Vorschläge des Ortschaftsrats Grab wurden bereits im Vorfeld in den Entwurf übernommen und eingearbeitet. Von der Öffentlichkeit wurden während der Offenlage keine Anregungen/Stellungnahmen eingereicht. Der beauftragte Planer Harald Wahl erläuterte dem Gemeinderat den Abwägungsvorschlag.
Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken/Stellungnahmen der TÖB mussten keine wesentlichen Änderungen/Ergänzungen vorgenommen werden. Eine erneute Offenlage / Beteiligung der Behörden ist daher nicht erforderlich. Die Änderungen umfassten eine geringfügige Anpassung der Zufahrten der an die Kreisstraße angrenzenden Bauplätze. Dies war Voraussetzung dafür, den entsprechenden Streckenabschnitt, wie vom Ortschaftsrat Grab und Gemeinderat gewünscht, als Ortsdurchfahrt ausweisen zu können. Auf Anregung des Landratsamtes wurde neben Schotterflächen nun auch Kunstrasenflächen in den Gärten ausgeschlossen. Auf Anregung der Syna GmbH wurde im nordwestlichen Bereich eine Fläche für die Errichtung einer Netzstation ausgewiesen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
 
Erweiterung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Mannenweiler“
Die geplante Errichtung einer Rundholzsortieranlage im Sägewerk in Mannenweiler macht die Erweiterung der bestehenden “Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Mannenweiler“ erforderlich. Der Gemeinderat hatte im März den Aufstellungsbeschluss hierfür gefasst. Zwischenzeitlich wurden nun in einer ersten Runde die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angehört und der Plan öffentlich ausgelegt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen musste eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und eine artenschutzrechtliche Beurteilung in Auftrag gegeben werden, welche beide nun vorliegen. Des Weiteren war aus regionalplanerischen Gründen im Textteil ein Einzelhandelsausschluss aufzunehmen, allerdings mit dem Zusatz, dass untergeordnete Flächen für den Verlauf dort hergestellter, weiter verarbeiteter oder dazugekaufter branchentypische Produkte ausnahmsweise zulässig sind.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den von der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschlag und billigte den Entwurf, welcher nun in die zweite Auslegungs- und Anhörungsrunde geht.
 
Festlegungssatzung Kleinerlach
Beim Teilort Kleinerlach handelt es sich baurechtlich um Außenbereich. Anfang der Neunziger wurde eine Wohnungsbauerleichterungssatzung beschlossen.
Das Landratsamt hatte entgegen des erteilten gemeindlichen Einvernehmens kürzlich einen Antrag auf Neuerrichtung eines Geräteschuppens mit der Begründung abgelehnt, dass es sich hierbei um ein „nicht reinen Wohnzwecken dienendes Vorhaben“ handelt. Damaliges Planungsziel der Gemeinde bei Erlass der Satzung war es jedoch, in Kleinerlach Wohnungsbau ergänzend zuzulassen, nicht aber Nebengebäude wie Geräteschuppen o.ä. zu untersagen. Um hier auch für künftige Fälle Rechtsklarheit zu schaffen, schlug die Gemeindeverwaltung vor, die Satzung entsprechend zu ändern.
Da Kleinerlach im gültigen Flächennutzungsplan als Baufläche („Mischfläche“) ausgewiesen ist, hat die Gemeinde die Möglichkeit, mittels Festlegungssatzung Kleinerlach als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil festzusetzen.
Auf Vorschlag der Verwaltung fasst der Gemeinderat einstimmig den entsprechenden Aufstellungsbeschluss. Der Geltungsbereich dieser Festlegungssatzung entspricht dem derzeitigen Geltungsbereich der Wohnungsbauerleichterungssatzung.
  
Corona-Pandemie
Die letzte infizierte Person in der Gemeinde wurde am 08.05.2020 gemeldet. Seitdem gab es erfreulicher Weise keine nachgewiesenen Neuinfektionen mehr. Der landesweite Rückgang der Neuinfektionen hat in den letzten Wochen umfangreiche Lockerungen ermöglicht. So wurden die Schulen und Kindergärten zum 29. Juni für einen „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ für alle Kinder bzw. Schüler*innen wieder geöffnet. Dies bedeutet, dass alle Kinder/Schüler*innen wieder täglich, grundsätzlich zu den vor den Schließungen in Anspruch genommen Zeiten, betreut werden bzw. Präsenzunterricht erhalten.  Seit dem 22. Juni ist das Rathaus wieder zu den üblichen Öffnungszeiten frei zugänglich. Seit ein paar Wochen darf auf Außensportanlagen wieder trainiert werden, in der Gemeindehalle und in der Schwalbenflughalle ist ein Übungsbetrieb auch wieder möglich. Die Anzahl der bei Beerdigungen maximal zulässigen Personen wurde für die Friedhöfe der Gemeinde einheitlich auf 60 Personen erhöht. Am 1. Juli tritt die Neufassung der Corona-Verordnung in Kraft. Auf die entsprechende Mitteilung wird verwiesen.
Die Haushaltslage der baden-württembergischen Kommunen hat sich durch die Corona-Pandemie dramatisch verschlechtert. Zum 15. Mai wurde das bereits entstandene Defizit mit 780 Millionen Euro beziffert. Bei der Mai-Steuerschätzung stellt sich die Lage weitaus dramatischer dar. Es ergeben sich Mindereinnahmen für baden-württembergische Kommunen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro, wovon rund 1,9 Milliarden Euro auf die Gewerbesteuer entfallen. Nach aktuellem Stand verzeichnet die Gemeinde Großerlach aufgrund der Corona-Pandemie ein finanzielles Defizit in Höhe von rund 300.000 EURO. Davon entfallen knapp 16.000 Euro auf Mindereinnahmen durch den (teilweisen) Verzicht auf die Erhebung von Kinderbetreuungsgebühren. Bei den Gewerbesteuereinnahmen wird mit einem Ausfall in Höhe von 147.558,00 Euro gerechnet, die Einnahmen aus Steueranteilen und Zuwendungen nach dem FAG werden voraussichtlich um 151.200,00 Euro sinken. Mehraufwand entstand für unmittelbare Schutzmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Durch die Soforthilfe des Landes erhielt die Gemeinde Großerlach bislang 22.958,34 Euro. Die Kommunen sind grundsätzlich zu einem antizyklischen Verhalten angehalten, was bedeutet, dass Investitionen gerade in wirtschaftlichen Tiefzeiten trotzdem getätigt werden sollten. Gleichzeitig muss allerdings die kontinuierliche Liquidität und somit die Handlungsfähigkeit gewährleistet werden. Aufgrund der aktuellen Zahlen kann somit eine Haushaltssperre nicht ausgeschlossen werden. Um die Zahlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern, bemühen sich Bundes- und Landesregierung aktuell um Konjunkturpakete zur schnellen Unterstützung. Inwieweit dadurch das Defizit verringert werden kann, ist derzeit nicht absehbar. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause sollen in jedem Fall aber mit dem Gemeinderat verschiedene Maßnahmen oder Einsparungen besprochen werden.
 
Kanalsanierung Großerlach
Die Sanierung der Kanalhaltungen und Abwasserschächte im Hauptort Großerlach erfolgt in „geschlossener“ und „offener“ Bauweise, für ersteres wurde der Auftrag bereits vergeben. Da für die „offene“ Bauweise im März kein Angebot abgegeben wurde, wurde noch einmal mit Verlängerung des Durchführungszeitraumes ausgeschrieben. Die hierfür erforderliche Fristverlängerung für den beantragten Zuschuss wurde von der Zuschussstelle im Regierungspräsidium eingeräumt. Zum Submissionstermin Mitte Juni lagen fünf Angebote vor, welche nach Prüfung des Ingenieurbüros Riker + Rebmann alle gewertet werden konnten. Günstigster Bieter war die Firma Hans Bauer Bauunternehmung GmbH aus Alfdorf mit einem Angebotspreis von 184.036,08 Euro. Die Kostenschätzung hierfür hatte 195.000 Euro betragen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag an die Firma Bauer zu vergeben.
 
Bekanntgaben / Anfragen

  • Die Abnahme des neuen Sportplatzes ist für den 9. Juli vorgesehen. Entlang der Böschung zur Straße hin, wurde nun der noch fehlende Zaun als Absturzsicherung aufgebaut. Der Ballfangzaun zwischen den beiden Sportplätzen soll in den nächsten Tagen erneuert werden.
  • Der Maschendrahtzaun an der nördlichen Begrenzung des Kinderhausgeländes wurde durch einen Stabgitterzaun ersetzt.
  • Die Sanierung der Feuerwehrfahrzeughalle und des Gerätehauses ist bis auf Restarbeiten abgeschlossen. Die Auslieferung des „Gerätewagen-Logistik“ für die Feuerwehr soll in den nächsten Wochen erfolgen.
  • Der Abbruch des ehemaligen Löwen in Großerlach und der Scheunengebäude an der B14 ist erfolgt. Der Rechnungsbetrag des beauftragten Unternehmens Weber Massivbau aus Sulzbach in Höhe von 54.700 Euro entspricht dem Betrag des Pauschalangebotes. Die Gemeinde kann nun die Auszahlung des genehmigten Zuschusses anfordern.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de