Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Sitzung des Gemeinderats am 03.12.2020 - Bericht

Neufestsetzung der Wassergebühren, Neufassung Wasserversorgungssatzung
Die letzte Kalkulation der Wassergebühren erfolgte im Jahr 2017. Der damalige Kalkulationszeitraum umfasste die Jahre 2018 bis 2020.
Kämmerin Saskia Pulver erläuterte dem Gremium die neue Kalkulation. Bei der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für den Bemessungszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 wurde die voraussichtlich zu erwartende Entwicklung für den Kalkulationszeitraum herangezogen. Die so ermittelten Kosten werden durch die geschätzten Leistungseinheiten (Wasserentnahmemenge) geteilt, um die Gebührensatzobergrenze zu ermitteln. Die verbrauchsunabhängigen Fixkosten werden anteilig auf die Grundgebühr je Hausanschluss, gewichtet nach den unterschiedlichen Größen der Zähler, umgelegt.
Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass eine Kostendeckung von 100 % anzustreben ist. Dies ist auch von Bedeutung bei der Beantragung von Zuschüssen, da hier vom Zuschussgeber darauf geachtet wird.
Nach der Kalkulation liegt die Gebührenobergrenze der Verbrauchsgebühr mit 2,74 €/m³ um 1 Cent unter der seitherigen Gebühr. Die angesetzten Kosten steigen zwar an, jedoch liegt die prognostizierte Wasserentnahme im Kalkulationszeitraum um 5.000 m³/Jahr höher als noch in der vorherigen Kalkulation. Wie üblich wurde zum Ausgleich des Verlustes ein Anteil von 20.000 Euro eingerechnet. Der neu errechnete Satz liegt zwar über dem Kreisdurchschnitt, dies ist jedoch der besonderen Topographie und dezentralen Strukturierung mit entsprechend langen Leitungswegen auf der einen Seite, und der vergleichsweise geringen Anzahl an Wasserabnehmern auf der anderen Seite geschuldet.  Zugleich wurde über eine Neufassung der Wasserversorgungssatzung beraten, welche aufgrund einiger Rechtsänderungen erforderlich wurde. Hierbei orientierte man sich an der Mustersatzung des Gemeindetags. Die Neuregelung ermöglicht es nun beispielsweise bei säumigen Wasserabnehmern einen Münzwasserzähler einzusetzen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Gebührenkalkulation und der Neufassung der Wasserversorgungssatzung zu.
 
Neufestsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr
Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren waren bis Ende 2020 kalkuliert und mussten daher für 2021 – 2023 neu kalkuliert werden.
Grundlage für die Gebührenkalkulation ist die Zuordnung aller Aufwendungen und Erträge in Kanal- und Klärbereich. Auf dieser Grundlage werden die entsprechenden Kostenanteile prozentual auf Straßenentwässerungsanteil, Niederschlagswasser-, Kanal- und Klärgebühr verteilt. Durch Heranziehen der entsprechenden Leistungseinheiten ergibt sich die Gebührenobergrenze.
Überschüsse aus Gebühreneinnahmen sind innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. In der aktuellen Kalkulation wurde demnach der Ausgleich des Kalkulationszeitraums 2016 bis 2018 berücksichtigt. Außerdem wurde ein Teilbetrag in Höhe von 75 Prozent aus dem Überschuss des Jahres 2019 eingerechnet. Hieraus ergibt sich eine Schmutzwassergebühr von 4,05 €/m³ (bisher 4,02), die Niederschlagswassergebühr bleibt bei 0,57 €/m². Bei der Schmutzwassergebühr nimmt im kreisweiten Vergleich die Gemeinde Großerlach den Spitzenplatz ein. Auch dies ist der weiten Streusiedlung und der schwierigen Topographie geschuldet, welche beispielsweise durch lange Leitungswege und zusätzlich erforderliche Pumpwerke erhöhte Kosten bei andererseits vergleichsweise sehr wenigen Haushalten verursacht.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig den vorgeschlagenen Gebührensätzen und der entsprechenden Änderung der Abwassersatzung zu.
 
Festlegungssatzung „Kleinerlach“
Der Gemeinderat hatte im September 2020 den Entwurf der „Festlegungssatzung Kleinerlach“ gebilligt. Der Planentwurf wurde öffentlich ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange angehört. Da durch die Satzung der Teilort Kleinerlach künftig baurechtlich als Innenbereich (§ 34 BauGB) eingestuft wird, ohne dass es eine Erweiterung des Geltungsbereichs gegeben hat, wurden seitens der Fachbehörden, aber auch der Öffentlichkeit keine Einwände vorgebracht.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Festlegungssatzung, welche mit der Bekanntmachung rechtskräftig wird.
 
Kinder(tages)betreuung: Bedarfsprognose
Gegenüber der im Januar 2020 beschlossenen Bedarfsplanung für das laufende Jahr hat sich durch Zuzüge bei den hierfür maßgeblichen Geburtenjahrgängen (2015- 2019) die Zahl der Kinder um ca. 10% erhöht. Dies hat zur Folge, dass im Kinderhaus Großerlach bei den Plätzen für 3-6-Jährige die Plätze grundsätzlich nur noch für benötigte Ganztagesplätze vorhanden sind. Im Kindergarten Grab sind allerdings noch ausreichend freie Kapazitäten vorhanden, so dass die Gemeinde den Rechtsanspruch der Eltern erfüllen kann.
Für das folgende Kindergartenjahr 2021/2022 ist zu erwarten, dass die vorhandenen Gesamtkapazitäten an Plätzen in der Gemeinde noch ausreichen werden. Auch wenn dies bedeutet, dass nicht in jedem Fall die gewünschte Einrichtung oder Gruppe möglich sein wird.
Allgemein ist eine Steigerung der Geburtenrate festzustellen. Es ist zudem davon auszugehen, dass ab 2022/2023 die Kinderzahlen durch das Baugebiet Schwalbenflug IV steigen werden. Zudem ist die von privater Seite geplante Nachverdichtung des Gebietes „In der Reute“ zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass die Kapazitäten mittelfristig nicht ausreichen werden. Ob dies dauerhaft so sein wird, ist nicht gesichert und hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. künftige Baulandentwicklung, Zuzug/Wegzug, Aufnahmepflichten).
Es sind daher Überlegungen erforderlich, ob bzw. in welchem Umfang zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden müssen und ggfs. wie dies erfolgen kann. Hierbei bat die Verwaltung um Grünes Licht des Gemeinderats, ergebnisoffen über folgende Alternativen Überlegungen anzustellen:

  1. Anbau/Aufstockung im Kinderhaus Großerlach
  2. Erweiterung des Kindergarten Grab durch Umnutzung von Räumlichkeiten im alten Schulhaus Grab
  3. Schaffung einer neuen Einrichtung durch Neubau oder Umbau vorhandener Räumlichkeiten
  4. Einrichtung eines Wald-, Natur oder Hofkindergartens

Der Gemeinderat erteilte einstimmig den erbetenen Prüfauftrag hinsichtlich Eignung, Realisierbarkeit, Investitions- und Betriebskosten der denkbaren Alternativen.
 
Umbau Kinderhaus Großerlach
Im Sommer 2018 hatte der Gemeinderat im Kinderhaus Großerlach die Schaffung eines Mehrzweckraumes durch Einhausung der überdachten Terrasse, sowie die Aufwertung des überdachten Eingangsbereichs zum künftigen Windfang grundsätzlich befürwortet. Insbesondere der Mehrzweckraum ist ein großes Anliegen des Kinderhauses. Über die Gruppenräume hinaus ist kein separater Raum vorhanden, in welchem Sprachförderung, Vorschule, Mittagessen, Teambesprechungen, Elternbeiratssitzungen usw. stattfinden können. Es ist daher immer eine vorübergehende Umwandlung eines Gruppenraums notwendig. Durch einen Anbau an Stelle der überdachten Terrasse könnte ein zusätzlicher Raum mit einer Fläche von ca. 16 m² gewonnen werden. Die Kostenschätzung beläuft sich auf etwa 69.000 Euro. Als Ersatz für die dann nicht mehr vorhandene überdachte Fläche im Außenbereich, wäre der Anbau einer Terrassenüberdachung mit Beschattung erforderlich (18.000 Euro). Für die Schaffung eines Windfangs werden die Kosten auf 27.000 Euro (unbeheizt), bzw. etwa 43.000 Euro (beheizt) geschätzt. Wobei eine Beheizung des Windfangs nicht zwingend erforderlich ist.
Im Hinblick auf den zuvor beratenen Entwicklungsbedarf von Betreuungskapazitäten hat der Architekt bestätigt, dass diese Maßnahme keine nachteiligen Auswirkungen auf einen möglichen künftigen Anbau oder eine Aufstockung zur Folge hat.
Für die angedachten Umbauarbeiten ist keine Fachförderung realisierbar, es besteht aber die Möglichkeit der Förderung mit Ausgleichstockmitteln. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für das Förderjahr 2021 einen Ausgleichstockantrag für die Schaffung eines Mehrzweckraumes, eines Windfangs und einer Terrassenüberdachung zu stellen und die finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2021 zu veranschlagen.
 
Ladengeschäft in Großerlach
Nachdem die Gemeinde das Ladengeschäft an der B 14 erwerben konnte, ging es darum, hier ein Nahversorgungsangebot zu entwickeln. Dabei soll der künftige Betreiber die Räume zu ortsüblichen Konditionen anmieten, die technische Ausstattung/Möblierung des Ladengeschäfts erbringen und auch die laufenden Nebenkosten/Betriebskosten tragen. Die Gemeinde als Eigentümerin muss die notwendigen Renovierungsarbeiten/Umbauten leisten.
Nach massiven und unzähligen Bemühungen der vergangenen Monate, ist es nun erfreulich kurzfristig gelungen, einen möglichen Betreiber zur Abgabe einer verbindlichen Interessensbekundung zu bewegen. Es handelt sich dabei um die Tante-M Chrisma GmbH aus Pliezhausen. Diese würde im vorhandenen Ladengeschäft einen sogenannten SB-Laden (Selbstbedienungsladen) einrichten mit einer breit gefächerten Palette von bis zu 1000 verschiedenen Produkten des täglichen Bedarfs. Der Betreiber setzt dabei auf die aktive Einbindung örtlicher/regionaler Anbieter und Erzeuger, insbesondere im Frischwarenbereich (Backwaren, Wurst, Fleisch, Käse, Eier, Honig, usw.).
Der Gemeinderat erteilte einstimmig dem vorgestellten Konzept zur Nahversorgung und der Vermietung des Ladengeschäfts an die Tante-M Chrisma GmbH die Zustimmung. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, einen Förderantrag zu stellen. Für die Umbau- und Renovierungskosten wird ein Mittelansatz von 40.000 € im Haushaltsplan 2021 berücksichtigt.
Abhängig vom Zeitpunkt der Entscheidung bezüglich einer Förderung könnte noch im Sommer 2021 die Eröffnung und Einführung eines neuen Angebots der Nahversorgung in der Gemeinde Großerlach stattfinden.
 
Investitionsprogramm 2021 - 2025
Das Investitionsprogramm ist geprägt von Kosten für die Erschließung des Neubaugebiets „Schwalbenflug IV“, für den Breitbandausbau, jährliche Straßensanierungen, die Schaffung barrierefreier Bushaltestellen, notwendige Gebäudesanierungen und für die Umsetzung der Abwasserkonzeption. Damit werden in den kommenden fünf Jahren viele große Maßnahmen finanziell aber auch personell zu stemmen sein.
Im kommenden Haushaltsjahr 2021 ist die vorgesehene Planungsfülle vor allem aufgrund der eingeplanten Grundstücksverkäufe aus dem Baugebiet Schwalbenflug IV finanzierbar. Insbesondere im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung und die unsichere Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie, ist eine sparsame Haushaltsführung aber nach wie vor dringend geboten. Neben den vorgenannten Projekten sind Umbauarbeiten im Kinderhaus Großerlach, Umbau- und Renovierung des Ladengeschäftes der dringliche Neubau eines Ölabscheiders mit Tankanlage und Waschplatte im Bauhof vorgesehen. Darüber hinaus aber auch die Schaffung neuer Bestattungsformen und die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs für den Radlader. Für 2021 besteht nach derzeitiger Planung eine Deckungslücke in Höhe von 259.0000 Euro. Dies kann durch einen Überschuss im Ergebnishaushalt und/oder durch Kredite gedeckt werden, wobei aber damit zu rechnen ist, dass eine Kreditaufnahme erforderlich wird.
 
Kreditaufnahme 2020
Zur Finanzierung der Vorhaben im Haushaltsjahr 2020 wurde ein Kredit von 600.000 Euro eingeplant. Aktuell wird die tatsächliche Höhe des notwendigen Darlehensbetrags ermittelt, Höchstbetrag ist dabei die in der Haushaltssatzung eingestellte Kreditermächtigung. Falls diese nicht vollständig ausgeschöpft werden muss, wird entsprechend der bisherigen Praxis nur ein entsprechender Teilbetrag aufgenommen.
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat einstimmig ermächtigt, den Kredit in der erforderlichen Höhe beim günstigeren Institut aufnehmen zu können.
 
Forstbetriebsplan
Die extreme Dürre in 2018 und 2019 setzte dem Wald erheblich zu und hatte ein globales Baumsterben zur Folge. Durch den in Deutschland verbreiteten Anstieg von Schadholz sank der Holzpreis deutlich ab. Aus diesem Grund beschränkte man sich im gemeindeeigenen Wald auf den Einschlag des zu entfernenden Käfer- und Schadholzes. Der erforderliche Pflegeaufwand wird indes nicht geringer. Die aktuellen Zahlen lassen befürchten, dass sich der Kommunalwald zu einem Zuschussbetrieb entwickeln wird.
Im Jahr 2021 wird der Holzeinschlag erneut auf das Schadholz beschränkt. Es wird mit Erlösen von lediglich 9.000 Euro gerechnet. Die Kosten für Wegeunterhaltung, Holzfällung und -aufbereitung sowie Waldkultur- und Pflegekosten können wegen des erhöhten Pflegeaufwands hingegen nicht gesenkt werden.  Nach derzeitiger Planung wird der Bereich Forst 2021 mit einem negativen Ergebnis von – 4.995 Euro (Vorjahr: -2.560 €) abschließen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den vom Forstamt vorgelegten Forstbetriebsplan 2021.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de