Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 29.04.2021 - Bericht

Polizeiverordnung
Die Polizeiverordnung der Gemeinde Großerlach gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern ist zuletzt 2001 erlassen worden mit einer Gültigkeit von 20 Jahren. Aus diesem Grund wurde eine Neufassung der Polizeiverordnung erforderlich.
Die Neufassung entspricht größtenteils der Mustersatzung des Gemeindetags und den seither geltenden Regelungen, wobei Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung der letzten Jahre entsprechend berücksichtigt wurden.
Die wenigen inhaltlichen Änderungen umfassen die Streichung der Mittagsruhe, welche bereits durch die Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes weitestgehend „ausgehöhlt“ wurde, sowie die Anpassung der Regelungen bei den Einwurfzeiten für Wertstoffsammelbehälter.
Die neue Polizeiverordnung wird auf der Homepage der Gemeinde öffentlich bekanntgemacht und tritt am 01.06.2021 in Kraft.
 
Ölabscheider Bauhof
Wie bereits berichtet, muss die Gesamtanlage der Waschplatte mit Ölabscheider und Betankungsanlage auf dem kommunalen Bauhof neu gebaut werden. Auf die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten bekundeten 9 Firmen ihr Interesse, 6 Bieter gaben dann auch ein Angebot ab. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Auftragsvergabe an die Firma Haag Erdbau GmbH aus Morbach, welche mit einem Pauschalangebot in Höhe von 69.555,50 € das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hatte. Das höchste Angebot lag bei 98.861,56 €. Die weiteren Gewerke können frei vergeben werden.
 
Straßen- und Brückensanierungen 2021
Die zunächst angedachte und ingenieurtechnisch untersuchte Variante einer Brückensanierung inklusive eines „Vollausbaus“ der OD Böhringsweiler mit Kanalbau, Entwässerung und Randeinfassung würde sich auf einen Betrag von voraussichtlich über 125.000 € summieren. Da eine Förderung der Maßnahme nicht möglich ist, wurde parallel eine einfache Variante untersucht, bei welcher neben der dringend anstehenden Sanierung der beiden Brückenbauwerke die schadhafte Fahrbahndecke lediglich erneuert wird. Aufgrund der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Riker + Rebmann für diese Variante muss inklusive der Sanierung der Brückenbauwerke mit einer Bausumme von 70.000 Euro gerechnet werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Straßen- und Brückensanierung in Böhringsweiler in der einfachen Variante durchzuführen und beauftragte die Gemeindeverwaltung mit dem Büro Riker und Rebmann das Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
 
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen
Die Träger des ÖPNV wurden gesetzlich dazu verpflichtet, alle Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs barrierefrei auszugestalten. Innerhalb der Zuständigkeit der Gemeinde Großerlach betrifft dies vor allem die 23 innerorts liegenden Bushaltestellen. Für die 17 Bushaltestellen außerhalb der Ortslagen ist der Landkreis als Baulastträger verantwortlich. Merkmale einer barrierefreien Haltestelle sind:

  • Hochbord min. 18 cm, abgerundet
  • Manövrierfläche für Rollstuhl und Kinderwagen, inklusive Rampe, min. 2,50 m tief
  • Taktile Elemente (Leitstreifen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung)
  • Stufenloser Zugang

Wenn eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, gilt die Haltestelle als nicht barrierefrei im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes. Die Vorgaben unterscheiden dabei nicht nach Lage und Nutzerzahlen der Haltestellen.
Der barrierefreie Umbau wird vom Land mit bis zu 75 % bezuschusst, wobei hier eine Bagatellgrenze von 100.000 Euro je Förderantrag gilt, was nur durch Zusammenfassen mehrerer Bushaltestellen in einen Projektantrag erreicht werden kann.
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat einstimmig die umzubauenden Haltestellen in drei Prioritätsstufen eingeteilt und das Büro Riker + Rebmann aus Murrhardt zur Vorbereitung eines Zuschussantrags für 2022ff mit der Erstellung der Planunterlagen, nebst Kostenberechnung für die Haltestellen der Stufen 1 und 2 beauftragt.
 
Ladengeschäft Ortsmitte Großerlach
Nachdem die Gemeinde das Ladengeschäft in der Ortsmitte Großerlach an der B 14 mit Förderung aus dem ELR erwerben konnte und zwischenzeitlich mit der SB-Kette „Tante M“ ein Anbieter der örtlichen Nahversorgung gefunden wurde, sollen nun die Räume zeitnah renoviert werden. Die Renovierungskosten der Räume gehen zulasten der Gemeinde als Eigentümerin, die Einbauten und Ausstattung trägt der künftige Mieter.
Zwischenzeitlich liegt nun die Mitteilung des Ministeriums für den Ländlichen Raum vor, dass eine kurzfristige Förderung (max. 8.900 Euro) der Umbaukosten außerhalb der geltenden Antragsfristen auch im Ausnahmefall nicht möglich sei. Da eine förmliche Antragstellung eine mögliche Eröffnung bis in den Herbst 2022 verzögern würde, beschloss der Gemeinderat einstimmig, auf die Förderung zu verzichten und die seitens der Verwaltung bereits vorbereitete Umsetzung ohne weitere Verzögerung durchzuführen, so dass dieses Angebot der Nahversorgung bereits ab Sommer 2021 seine Türen öffnen kann.
Der Ausfall der verzichteten Förderung kann durch früher erzielbare Mieteinnahmen sowie im Bereich Fußbodenbelag und aufgrund der vereinfachten Vergabemodalitäten realisierbare Einsparungen ausgeglichen werden.
 
 
Gutachterausschuss
Für den in Gründung befindlichen gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Murrtal werden die Gutachter*innen formal durch den Gemeinderat der Stadt Murrhardt bestellt. Die Gemeinde Großerlach wird mit drei Gutachter*innen vertreten sein, für welche ein Vorschlagsrecht besteht.
Die derzeit vier amtierenden Mitglieder im Gutachterausschuss haben auf Anfrage Interesse bekundet, auch im Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Murrtal mitzuwirken.
Da das langjährige Mitglied Jürgen Frank nicht mehr in der Gemeinde wohnt, hat der Gemeinderat einstimmig entschieden, Peter Hinz, Klaus Kugler (beide Grab) und Roland Völker (Mittelfischbach) als Gutachter für die Gemeinde vorzuschlagen.
 
Bekanntgaben

  • Entsprechend der Ermächtigung durch den Gemeinderat konnten weitere vier Bauplätze im Neubaugebiet in Grab an Bewerber*innen vergeben werden. Somit sind noch 16 Bauplätze frei, die nun in einer weiteren Vergaberunde vermarktet werden.
  • Mittels Eilentscheidung wurde der Austausch der Ultrafiltrationsanlage im Hochbehälter Hohe Brach (rd. 31.000 Euro) beauftragt, da kurzfristig eine Preissteigerung von bis zu 20 % angekündigt wurde.

Berichte aus früheren Sitzungen finden Sie hier

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de