Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 19.01.2023 - Bericht

Abschaffung Bauausschuss
In der Hauptsatzung der Gemeinde ist festgelegt, dass ein Bauausschuss als beschließender Ausschuss gebildet wird. Dieser berät seither vor allem über das gemeindliche Einvernehmen bei Baugesuchen. In den vergangenen drei Jahren fanden jährlich im Schnitt nur sechs Sitzungen statt mit einer durchschnittlichen Dauer von 40 Minuten. Da zudem zahlreiche Angelegenheiten von eher geringfügiger bauordnungsrechtlicher Bedeutung waren, ist man übereingekommen, die Abschaffung des Bauausschusses zu beschließen und Bauangelegenheiten von untergeordneter Bedeutung künftig als Geschäft der laufenden Verwaltung dem Bürgermeister zu übertragen. Fälle von entsprechender städtebaulicher Bedeutung bzw. erhebliche Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans werden dagegen künftig im Rahmen der Gemeinderatssitzungen behandelt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die entsprechende Änderung der Hauptsatzung.
Da die Änderung bis dahin noch nicht rechtskräftig ist, wird am 26.01.2023 letztmals eine Bauausschusssitzung stattfinden.
 
Haushaltsplan 2023
Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wurde zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 wurde bereits im November vom Gemeinderat beschlossen. Die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Änderungen wurden eingearbeitet.
Das Haushaltsvolumen beträgt 13,7 Mio. Euro und liegt damit um weitere 2 Mio. Euro über dem bereits im Vorjahr erreichten Rekordwert. Davon entfallen 6,4 Mio. Euro auf die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten und 0,6 Mio. Euro auf die Finanzierungstätigkeit im Finanzhaushalt, sowie 6,7 Mio. Euro auf laufende Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt.
Im Jahr 2023 muss mit einem negativen ordentlichen Ergebnis in Höhe von 416.600 Euro gerechnet werden. Die laufenden Kosten, inkl. Abschreibungen, werden also durch die Einnahmen nicht gedeckt. Grund für dieses Ergebnis sind in erster Linie die höhere Kreisumlage (+158.000 Euro) und die gestiegenen Personalkosten (+371.000 Euro), insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung.
Aus laufender Verwaltungstätigkeit kann im Planjahr kein Überschuss erzielt werden. Der voraussichtliche Zahlungsmittelbedarf liegt bei 18.000 Euro. Bei einer Deckungslücke von 1.053.700 Euro bei den Investitionen, bedeutet dies einen Finanzierungsmittelbedarf von 1.071.700 Euro. Um diesen Betrag verringert sich die in den Vorjahren angesparte Liquidität der Gemeinde, welche danach planmäßig auf Ende des Jahres 2023 bei 2.048.269 Euro liegt. Der Schuldenstand wird sich 2023 mit einer Netto-Neuverschuldung von 584.900 Euro auf 1.612.707 Euro erhöhen. Da in den kommenden Jahren ebenfalls mit erheblichen Defiziten gerechnet werden muss, sind über die Jahre 2023 – 2025 insgesamt 1.500.000 Euro Kreditaufnahmen vorgesehen.
Selbst mit den geplanten Kreditaufnahmen wird unter den aktuell angenommenen Rahmenbedingungen die Liquidität bis in das Jahr 2026 so stark abnehmen (120.969 Euro), dass der Betrag der Mindestliquidität dann nicht mehr erreicht werden kann. Dies ist ein deutliches Warnzeichen für die künftige Planung, wenn es um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde auch in den kommenden Jahren geht. Hier bewahrheitet sich die eindringliche Warnung des Gemeindetags Baden-Württemberg, welcher deutlich machte, dass die Grenze der Belastbarkeit der Kommunen nicht erreicht, sondern bereits überschritten ist.
Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023.
 
Sanierung „Altes Schulhaus Grab“
Das Ende November vom Gemeinderat beschlossene Maßnahmenpaket wurde mit dem Ortschaftsrat abgestimmt. So soll das Gebäude wieder mit Fensterläden, allerdings ohne Funktion, versehen werden, ebenso soll die Holzverkleidung der Fassade wieder mit einem Anstrich versehen werden.
Durch die Umstellung des Heizsystems auf Infrarotheizung können etwa 23.000 kWh pro Jahr beim Stromverbrauch eingespart werden. In den Räumlichkeiten des Kindergartens ist vorgesehen, die an der Decke angebrachten Infrarotheizungen mit LED-Rahmen zu installieren und so die vorhandene Beleuchtung zu ersetzen. Bei den anderen Räumen wird, abhängig von der jeweiligen Nutzung, im Zuge der Maßnahme geprüft, ob die Umstellung auf LED-Technik, z.B. durch Austausch der Beleuchtungsmittel, wirtschaftlicher umgesetzt werden kann.
Eine Photovoltaikanlage auf beiden Dachflächen könnte eine Leistung von ca. 35 kW erzielen. Die Anlage soll vorrangig den Strombedarf für das Gebäude decken, weshalb auch die Installation eines Stromspeichers vorgesehen ist. Die beiden Dächer sind nach Südwesten (Straßenseite) bzw. Nordosten ausgerichtet, auf der Straßenseite ist daher ein deutlich höherer Ertrag zu erwarten. Sofern die Photovoltaikanlage nicht über Ausgleichstock gefördert wird, wäre daher zu überlegen, ob eine Installation nur auf der Südwest-Dachfläche erfolgen soll.
Laut Kostenschätzung werden sich die Gesamtkosten auf rd. 470.000 Euro belaufen, inkl. Photovoltaikanlage. Mit dem Antrag auf Ausgleichstockmittel könnte ein Zuschussbetrag in Höhe von rd. 188.500 Euro gewährt werden.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung für die Maßnahme Ausgleichstockmittel zu beantragen. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren.
 
Änderung Kindergartensatzung
Nachdem im September der Waldkindergarten und seit Mitte Januar die Modulkita in Betrieb ist, musste zur Klarstellung und Rechtssicherheit § 2 der Kindergartensatzung dahingehend geändert bzw. ergänzt werden, dass diese auch „Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung“ sind.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzungsänderung.
 
Barrierefreie Bushaltestellen
Als erstes Paket beim barrierefreien Umbau waren die Bushaltestellen an der Grundschule Großerlach und die Haltestelle Limesweg (künftig Kronenweg) in Grab beschlossen. Die Umsetzung war aufgrund der späten Förderzusage in 2022 nicht mehr möglich.
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat nun einstimmig beschlossen, dies nun in 2023 umzusetzen und zusätzlich noch die Haltestelle Ortsmitte Neufürstenhütte am Dorfgemeinschaftshaus (Fahrtrichtung Großerlach) umzubauen.
In 2024 soll dann der barrierefreie Umbau der Haltestelle Reute (Fahrtrichtung B14) erfolgen und auf der Gegenseite die Haltestelle am „Silberstollen“ in Richtung Neufürstenhütte hinter die Einmündung Grafenstraße verlegt werden.
Für 2025 ist dann vorgesehen, die beiden Haltestellen in der Ortsmitte Großerlach und die Haltestelle Neufürstenhütte (Fahrrichtung Altfürstenhütte) barrierefrei umzubauen. Der Umbau in Großerlach soll im Zuge der Umsetzung der Sanierungsmaßnahem „Ortsmitte Großerlach“ erfolgen. Für Neufürstenhütte ist eine Überplanung des Bereichs Brunnenweg, Festplatz vorgesehen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Umsetzung des Maßnahmenpaketes für 2023.
 
Vergabe Bestattungsdienstleistungen
Die Bestattungsleistungen auf den kommunalen Friedhöfen werden seit mehr als 20 Jahren von der Firma Ralf Fischer aus Wüstenrot verlässlich ausgeführt. Wegen Vertragsablauf musste eine Neuausschreibung erfolgen. Da lediglich die Firma Fischer ein Angebot abgegeben hat, hat der Gemeinderat ohne Gegenstimme die Bestattungsleistungen für mindestens vier Jahre an die Firma Fischer vergeben. Somit wird die langjährige gute Zusammenarbeit fortgeführt.

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de