Gemeinde Großerlach

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Sitzung von Ortschaftsrat (11.06.2019) und Bauausschuss (13.06.2019) - Bericht

Bauangelegenheiten
 
Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, 2 Garagen, 1 Stellplatz - Neufürstenhütte, Dahlienweg 12, Flst. 473/15 und 473/16
Die beantragten Überschreitungen beim Hauptgebäude wurden als vertretbar und aufgrund der Topographie nachvollziehbar beurteilt. Das Gesamtobjekt fügt sich stimmig ein und der Bebauungsplan bleibt in seinen Grundzügen gewahrt. Das Einvernehmen konnte erteilt werden, bezüglich des mangelnden Stauraums vor der Garage zur öffentlichen Verkehrsfläche mit der Auflage eines automatisch zu betätigenden Tores.
 
Bauvoranfrage – Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage - Großerlach, Goethestr. 10, Flst.268/4
Es wurde festgestellt, dass das Objekt die umgebenden Gebäude deutlich, teilweise um Geschosshöhe, überragt. Dies ist weder vom Bebauungsplan, noch von der näheren Umgebungsbebauung gedeckt. Eine vertretbare Überschreitung könnte in Aussicht gestellt werden, dies wurde hier aber nicht mehr gesehen, weshalb das Einvernehmen zunächst versagt werden musste. Die Garage außerhalb des Baufensters bereitet dagegen keine Probleme.
 
Errichtung Sichtschutzzaun (Nachgenehmigung) - Altfürstenhütte, Gartenweg 1, Flst. 75/2
Der Antrag erschien teilweise unschlüssig und schwer nachvollziehbar. Der Sichtschutzzaun stelle eine Art Einfriedung mit einer Gesamthöhe von 2,50 m dar. Die Genehmigungsfähigkeit wurde als fraglich beurteilt. Vor einer abschließenden Entscheidung müssen schlüssige Planunterlagen nebst Begründung unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen vorgelegt werden. Bis dahin wurde das Einvernehmen versagt.
 
Neubau Einfamilienhaus mit Carport, Grab, Hohlweg 3, Flst. 143/16
Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss waren sich einig, dass die Abweichungen insgesamt als vertretbar zu beurteilen sind und die Grundzüge des Bebauungsplans gewahrt werden. Das Einvernehmen einschließlich der beantragten Befreiungen wurde erteilt.
 
Errichtung Sichtschutz, Großerlach, Sommerhalde 18, Flst. 94
Das Einvernehmen einschließlich der beantragten Befreiungen konnte erteilt werden.
 
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage - Neufürstenhütte, Friedhofstr. 10, Flst.13
Die beengte Bebauung wurde teilweise kritisch gesehen, verstößt jedoch weder gegen die Umgebungsbebauung, noch sonstige allgemeine Bauvorschriften. Lediglich hinsichtlich der vom LRA geforderten Baulast besteht Klärungsbedarf, welcher jedoch bauleitplanerisch keine Rolle spielt. Das Einvernehmen wurde erteilt.
 
Neubau Einfamilienhaus mit Garage - Neufürstenhütte, Dahlienweg 10, Flst. 473/1
Die beantragten Überschreitungen erschienen vertretbar und aufgrund der Topographie nachvollziehbar. Das Gesamtobjekt fügt sich dennoch stimmig ein und der Bebauungsplan bleibt in seinen Grundzügen gewahrt, weshalb das Einvernehmen erteilt werden konnte.
 
Friedhof Grab
Der Ortschaftsrat Grab beriet darüber hinaus über die Errichtung neuer Bestattungsformen auf dem Friedhof in Grab und den barrierefreien Umbau der dortigen Toilette. Beide Vorhaben fanden die Zustimmung des Ortschaftsrats. Man zeigte sich erfreut, dass nun auch in Grab künftig neue und alternative Bestattungsformen angeboten werden sollen. In zentraler Lage sollen Stelen und zunächst ein Baumgrabfeld installiert werden, verbunden mit einer ansprechenden Platzgestaltung und der Sanierung der Wasserentnahmestelle und des dortigen Wegabschnitts. Der Gestaltungsvorschlag der beauftragten Planerin fand die Zustimmung des Ortschaftsrats.
Auch der Umbau der Toilette in eine barrierefreie Toilette wird vom Ortschaftsrat begrüßt. Dabei wurde nochmals klargestellt, dass diese dann nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern der Allgemeinheit und vor allem auch Friedhofsbesuchern zur Verfügung stehen solle. Die Realisierung steht derzeit noch unter Vorbehalt einer ausstehenden – aber bereits angekündigten – Förderzusage.
Für das Gesamtprojekt wurden laut Kostenberechnung rund 83.000 Euro eingeplant, wobei nach Abzug der erhofften Förderung noch ein Eigenanteil von rund 59.000 € bei der Gemeinde verbleiben wird.

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Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de