Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 30.07.2020 - Bericht

Baugebiet „Schwalbenflug IV“
Nachdem der Bebauungsplan „Schwalbenflug IV“ am 02.07.2020 in Kraft getreten ist, hat der Gemeinderat nun einstimmig den Ausbau- und Erschließungsplan beschlossen. Die Erschließung der 32 Bauplätze erfolgt mit einer Ringstraße und zwei Ausfahrten zur Kreisstraße. Im Baugebiet sind einseitig Gehwege vorgesehen, zwischen den beiden Ausfahrten ist ein Gehweg entlang der Kreisstraße geplant. Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden ausschließlich durch nördlich, südlich und östlich der Bebauung verlaufende Wiesenwege angebunden. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem, das Schmutzwasser und das Oberflächenwasser werden in die entsprechenden Kanäle im Baugebiet „Lange Straße“ eingeleitet und über das dortige Abwasserpumpwerk (Schmutzwasser) der Kläranlage Grab zugeführt bzw. über das Regenrückhaltebecken (Oberflächenwasser) abgeleitet.
Der Bebauungsplan schreibt für jeden Bauplatz die Errichtung einer Retentionszisterne vor. Der Gemeinderat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass man den jeweiligen Bauherren die Errichtung der Retentionszisternen selbst überlasse und diese nicht seitens der Gemeinde im Zuge der Baugebietserschließung eingebaut werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass das Baugebiet nun erschlossen werden solle und die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten erfolgt. Außerdem soll die wasserrechtliche Erlaubnis für die Flächenkanalisation beantragt werden.
 
Außenbereichssatzung „Unterfischbach“
Da noch nicht alle Stellungnahmen vorgelegen und zudem die Vorabstellungnahme des Baurechtsamtes im Landratsamt zu erwarten lässt, dass die vom Gemeinderat im Mai beschlossene Abgrenzung des Geltungsbereichs so nicht genehmigungsfähig sein wird, hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Beschlussfassung zu vertagen. Nach Eingang und Auswertung der endgültigen Stellungnahme sollen dann Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt werden. Sofern sich hieraus noch weitere Änderungen der Abgrenzung ergeben, wird versucht, diese vorab mit dem Landratsamt abzustimmen.
 
Finanzsituation aufgrund Corona-Pandemie
Ende Juni war im Gemeindehaushalt noch ein Defizit in Höhe von 300.000 Euro aufgrund der Corona-Pandemie zu befürchten. In der Zwischenzeit konnten sich das Land und die Kommunen auf einen Stabilitäts- und Zukunftspakt einigen. Die Kommunen sollen vom Land finanzielle Unterstützungen und den Ausgleich für entstandene Einnahmeausfälle erhalten, mit dem Ziel, dass die Kommunen als Konjunkturmotor die regionale Wirtschaft stärken. Es wird allerdings nach wie vor mit geringeren Einnahmen in Höhe von ca. 140.000 Euro aus den Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteilen gerechnet.
Das Defizit wirkt sich auf das ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt aus. Dieses war vor Corona für den Haushaltsplan 2020 mit -65.500 Euro geplant. Ziel muss sein, das Defizit des ordentlichen Ergebnisses so weit als möglich zu verringern. Die Problematik bei der Ermittlung von Einsparpotenzial ist, dass die Ausgaben für laufende Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsarbeiten bereits sowieso knapp bemessen sind. Dennoch konnte die Verwaltung Einsparungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 35.000 Euro vorschlagen.
Danach verbleiben erforderliche Einsparungen von 125.000 Euro, welche nur über den Finanzhaushalt erbracht werden können. Aufgrund der Besonderheiten des NKHR würde dies zwar nicht das ordentliche Ergebnis förmlich ausgleichen, aber doch zur Wahrung der Liquidität führen. Die Verwaltung schlug vor, die Erneuerung des Ölabscheiders im Bauhof (-105.000 Euro) in 2020 nicht durchzuführen und bei den Straßensanierungen 20.000 Euro einzusparen. Vorgesehen war, die OD Böhringsweiler zu sanieren. Allerdings ist die Maßnahme nicht wie erhofft zuschussfähig, weshalb die Umsetzung in diesem Jahr nicht möglich ist. Über die Durchführbarkeit der Maßnahmen im Folgejahr muss im Herbst 2020 im Rahmen des Investitionsprogramms erneut diskutiert werden. Die Verwaltung hofft auch auf Konjunkturprogramme in den Folgejahren. Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Streichungen geschlossen zu. 
 
Anpassung der Kindergartengebühren
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben die Landesrichtsätze für die Kindergartengebühren im Kindergartenjahr 2020/2021 festgesetzt. Man ist dabei von einer Steigerung von rd. 2% ausgegangen. An diesen Festsetzungen orientiert sich die Gemeinde Großerlach bei der Festlegung der örtlichen Gebühren.
Die Kindergartengebühren wurden bislang immer für das Kindergartenjahr festgesetzt. Von Seiten der Verwaltung wurde nun vorgeschlagen, die Umstellungen künftig zum Kalenderjahreswechsel umzusetzen, was im Finanzbereich eine erhebliche zeitliche Entlastung bedeutet. Dies hat zur Folge, dass die aktuellen Gebührensätze bis zum Jahresende weitergelten und eine Erhöhung erst zum 01.1.2021 erfolgt. Diese gilt dann bis Ende 2021.
Im Zuge der hierfür notwendigen Satzungsänderungen wurden noch weitere klarstellende Änderungen realisiert. Auf die entsprechende Bekanntmachung im Mitteilungsblatt wird verwiesen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzungsänderungen.
 
Bekanntgaben / Anfragen
Per Eilentscheidung des Bürgermeisters wurde der neue Server für das Rathaus Großerlach bestellt, das Angebot belief sich auf 12.084,57 Euro. Aufgrund der durch Corona entstandenen Lieferschwierigkeiten wird der Server voraussichtlich eine Lieferzeit von ca. 16 Wochen haben, die Bestellung musste deshalb zeitnah erfolgen.
 

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de