Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 24.09.2020 - Bericht

Jahresrechnung 2019
Zwar lagen im Verwaltungshaushalt 2019 die Einnahmen knapp unter dem Vorjahresniveau (-1%) und die Ausgaben knapp darüber (+ 3%). Im Vergleich zur Haushaltsplanung konnte das Ergebnis allerdings positiv abschließen, die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt lag bei 732.600 Euro, geplant waren 545.600 Euro.
Aus Steuern und Zuweisungen standen nach Abzug der Umlagen zwar 101.900 Euro weniger als 2018 zur Verfügung, die im Haushaltsplan angesetzten Beträge wurden jedoch um 101.500 Euro übertroffen. Nach dem „Rekordeinnahmen“ in der Gewebesteuer 2018 wurde ein Rückgang für 2019 erwartet, dieser fiel nicht so drastisch aus, als befürchtet, so dass nach Abzug der Gewerbesteuerumlage noch 334.200 Euro verblieben. Die Gebühreneinnahmen lagen um 70.400 Euro über dem Vorjahr, vor allem im Bereich Abwasser und Wasser, hier waren die Gebühren neu kalkuliert worden. Die Personalausgaben sind um rund 10% gestiegen und machen etwa ein Drittel der Ausgaben aus, ein weiteres Drittel der Ausgaben muss für Umlagezahlungen, insbesondere die Kreisumlage (977.900 Euro) aufgewendet werden.
Der Vermögenshaushalt schließt 2019 mit einem negativen Ergebnis bei den Einnahmen und Ausgaben, was allerdings vor allem auf die Umstellung des Rechnungswesens zurückzuführen ist. Wegen der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik durften die Planansätze für nicht realisierte Vorhaben nicht mehr übertragen werden, sondern mussten aufgelöst und in 2020 neu veranschlagt werden, was insbesondere durch den Vortrag der Planansätze für den Breitbandausbau (2.099.400 Einnahmen, 2.843.120 Euro Ausgaben) den Abschluss im Vergleich zu den Vorjahren verfälscht. Tatsächlich ausgegeben wurden 1.544.100 Euro für Investitionen, davon 684.100 Euro an Grunderwerb (Baugebiet „Schwalbenflug IV“ in Grab, „Löwenareal“ in Großerlach), 118.700 Euro für die Auslöse des Restdarlehens für das Gewerbegebiet „Mainhardter Weg“ und 109.600 Euro für die Ertüchtigung des Pumpwerks „Schwalbenflug“, 76.900 Euro für den Gerätewagen der Feuerwehr, Neuanlage Sportplatz (30.800 Euro) und Restkosten für die Trinkwasserkonzeption (27.000 Euro). Für die Tilgung von Krediten wurden 124.700 Euro aufgewendet.
Die Ausgaben konnten durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt und den Einnahmen aus Zuschüssen und Förderungen gedeckt werden, so dass die Kreditermächtigung von 600.000 Euro nicht in Anspruch genommen werden musste. Die „Pro-Kopf-Verschuldung“ sank auf 471 Euro, der Schuldenstand beläuft sich auf 1.165.300 Euro.
Die Jahresrechnung 2019 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.
 
Änderung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Mannenweiler
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat einstimmig die Änderung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Mannenweiler“ als Satzung beschlossen. Auf die noch folgende gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.
 
Festlegungssatzung Kleinerlach
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen. Die hier vorgebrachten Einwände und Anregungen wurden im Textteil und in der Begründung berücksichtigt.
Der Gemeinderat billigte einstimmig den Entwurf, welcher nun öffentlich ausgelegt werden muss und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt wird. Auf die noch folgende gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.
 
Ausbau OD Grab (Morbacher Straße)
Nach dem 2011/2012 durchgeführten Ausbau der Ortsdurchfahrt Grab im Zuge der K 1903 sollte in einem späteren Bauabschnitt die Teilstrecke der K 1902/1809 von der Ortsmitte zunächst bis zum „Bahnhöfle“ zeitnah angegangen werden. 2014 wurde dann in einem gemeinsamen LEADER-Projekt der Gemeinde Großerlach mit dem Landkreis zunächst der straßenbegleitende Geh- und Radweg zum Limesgelände gebaut. Für 2021 ist nun die weitere Sanierung der Fahrbahn angedacht, im Anschluss auch die Außenbereichsstrecke zumindest bis zur OD Morbach.
Der Gehweg soll Richtung Ortsmitte fortgeführt werden, die Bushaltestelle „Friedhof“ soll beidseitig barrierefrei ausgebaut werden. Auf der Friedhofseite soll ein Buswartehäuschen aufgestellt werden. Vorgesehen ist dasselbe Modell, wie an der Haltestelle „Limesweg“.
Der Gemeinderat hat, wie bereits der Ortschaftsrat, den Vorschlag der Verwaltung befürwortet, eine Ertüchtigung der Stellplätze am Friedhof zu prüfen. Geprüft werden soll, ob und zu welchen Konditionen eine Neuanlage von Stellplätzen am Südende des Friedhofs möglich wäre, hier ist eine Teilfläche bereits eingeschottert. Die Anregung des Ortschaftsrats, die Straßenbeleuchtung zu ergänzen fand ebenso die Zustimmung des Gemeinderats. Großes Augenmerk wird auf die Sicherstellung des Erhalts der vorhandenen Friedhofsmauer gelegt.
Mit dem Landkreis wurde vereinbart, nach Fertigstellung der Ausbaumaßnahme das Ende der Ortsdurchfahrt weiter ortsauswärts zu verlegen.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 250.000 Euro, der Gemeindeanteil liegt bei 50.000 Euro. Hierin sind die Kosten für zusätzliche Leistungen für die Stellplätze am Friedhof, die Straßenbeleuchtung u.ä. noch nicht enthalten.
Der Gemeinderat stimmte mit den genannten Ergänzungen und Änderungen dem Planentwurf zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, mit dem Landkreis eine entsprechende Vereinbarung über die Durchführung und Kostentragung abzuschließen.
 
Baugebiet „Schwalbenflug IV“
Der Gemeinderat hat einstimmig den vom Ortschaftsrat vorgeschlagenen Straßennamen für die Erschließungsstraße im Baugebiet beschlossen. Die Ringstraße erhält den Namen „Eichwald“. Die Grundstücke, die ausschließlich von der Kreisstraße die Zufahrt haben, werden der „Sulzbacher Straße“ zugeordnet.
Im Zuge einer nichtöffentlichen Vorberatung hatte sich der Gemeinderat darauf verständigt, dass für die zu vermarktenden Bauplätze je nach Lage unterschiedliche Quadratmeterpreise erhoben werden sollen. Der Ortschaftsrat hatte am 15.09.2020 hierüber beraten und der vorgeschlagenen Kaufpreisstaffelung von 180 bis 200 €/m² und die vorgeschlagene Zuordnung der Bauplätze in die Preiskategorien befürwortet.
Der Gemeinderat hat nun einstimmig beschlossen, im Baugebiet „Schwalbenflug IV“ einen lageabhängigen differenzierten Bauplatzpreis von 180 – 200 Euro je Quadratmeter festzulegen.
 
Bauplatzvergaberichtlinien
Seit einiger Zeit führt die Verwaltung eine Vormerkliste, auf der sich Interessenten für einen Bauplatz in der Gemeinde eintragen lassen können. Vor der anstehenden Vermarktung der Bauplätze im künftigen Baugebiet „Schwalbenflug IV“ war daher die Festlegung von Richtlinien für die Vergabeentscheidungen erforderlich, welche künftig für das gesamte Gemeindegebiet gelten sollen.
Die Bauplatzvergabe muss transparent, gerecht und vor allem diskriminierungsfrei erfolgen. Die Kriterien/Richtlinien müssen EU-Rechtskonform sein. Der Gemeindetag hat hierzu ein Muster veröffentlicht, welches als Grundlage für den Verwaltungsvorschlag der Bauplatzvergaberichtlinien herangezogen wurde.
In einem Punktesystem werden Kriterien wie beispielsweise Familienstand, Anzahl Kinder, Wohnort, Arbeitsplatz, Ehrenamt bewertet und dadurch eine Reihenfolge der Bauplatzbewerber ermittelt, welche sich vorher schriftlich beworben haben.
Die von der Verwaltung erarbeiteten Bauplatzvergaberichtlinien wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Auf die noch folgende gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.
 
Kanalsanierung Neufürstenhütte
2018 wurde eine Erstinspektion der Kanäle und Schächte im Teilort Neufürstenhütte durchgeführt. Insgesamt wurden 127 Haltungen mit einer Gesamtlänge von 2.720 Metern und 120 Schächte untersucht und die Ergebnisse in einem Kanalkataster zusammengestellt. Kurzfristiger bis sofortiger Handlungsbedarf besteht nach der Untersuchung bei 43 Prozent der Haltungen und 54 Prozent der Schächte. Diese sollen möglichst zeitnah saniert werden. Die Kosten hierfür liegen gemäß Kostenberechnung des Ingenieurbüros Riker + Rebmann bei 360.000 Euro.
Um möglichst im Jahr 2021 mit den dringlichen Sanierungen zu beginnen, wird nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderats für die Maßnahme ein Härtefallantrag auf Förderung nach den Richtlinien zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben gestellt. Mit Bewilligung könnte die Gemeinde mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten rechnen.
Ausgenommen von dieser Maßnahme ist die Kanalsanierung in der Dr. Erdmannstraße, da hier ein umfassendes Sanierungskonzept erforderlich wird.

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de