Gemeinde Großerlach

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Verhaltensregeln für Hundehalter

Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden über Verunreinigung durch Hundekot, freilaufende oder nicht angeleinte Hunde ein. Wir möchten deshalb noch einmal auf die Vorschriften hinweisen:

Führen von Hunden / Halten von Hunden
Der Hundehalter hat durch geeignete Maßnahmen (z. B. Anleinen, Zwinger, Einfriedung, …) sicherzustellen, dass der Hund das Grundstück nicht selbständig verlassen kann.
Es ist verboten, Hunde unangeleint und unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. Innerhalb geschlossener Ortschaften besteht generell Leinenpflicht. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Hunde nur unter Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei herumlaufen.
Auf Kinderspielplätze, Friedhöfe oder Sportplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Haustiere, somit auch Hunde, welche den Straßenverkehr gefährden können, sind von Straßen fernzuhalten, sofern sie nicht von einer geeigneten Person begleitet werden, welche ausreichend auf sie einwirken kann (Straßenverkehrsordnung).
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

Verunreinigung durch Hundekot
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Straßen und Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Beseitigen Sie auch in der freien Landschaft den Hundekot auf den Wegen. Lassen Sie Ihren Hund sein „Geschäft“ auch nicht auf Weiden, Futterwiesen und anderweitig landwirtschaftlich genutzten Flächen verrichten. Führen Sie sich die Auswirkungen - auch für Sie selbst als Verbraucher – z.B. beim Gemüse- und Salatanbau vor Augen, und haben Sie bitte Verständnis dafür, dass der Hundekot gerade in landwirtschaftlichen Grundstücken dazu führt, dass Erntegut und Futtermaterial (z.B. bei Heuwiesen) verunreinigt werden kann, wenn der Kot nicht beseitigt wird.
Im Gemeindegebiet Großerlach sind an verschiedenen Standorte „Hundetoiletten“ aufgestellt. Diese sind mit einem Tütenspender und einem Abfallbehälter ausgestattet. Das Entsorgungskonzept basiert darauf, dass der Hundehalter beim Ausführen des Hundes an dieser Hundetoilette eine Tüte entnimmt, während des Spaziergangs die Notdurft des Hundes mit dieser Tüte aufnimmt und bei Rückkehr diese Tüte in den Abfallbehälter der Hundetoilette einwirft. Wir appellieren an dieser Stelle an die Hundebesitzer, das Angebot der Hundetoiletten verantwortungsvoll und sachgemäß zu nutzen. Dies beinhaltet allerdings auch, dass die Tüten mit Hundekot auch in die Abfallbehälter eingeworfen werden. Wenn die Tüten mit Hundekot am Straßenrand oder entlang von Feldern und Wiesen abgelegt werden, kommt zur hygienischen/gesundheitlichen Problematik des Hundekots auch noch das Ärgernis des „Plastikmülls“ hinzu. Sollte auf dem Nachhauseweg keine Hundetoilette mit Abfallbehälter mehr bereitstehen, ist dies kein Grund, das Kottütchen am Wegrand liegen zu lassen. Es kann und darf auch sauber und ordentlich über den eigenen Hausmüllbehälter entsorgt werden.

Ordnungswidrigkeit
Wir vertrauen auf Ihr Verständnis und Ihr Verantwortungsbewusstsein als Hundehalter, weisen aber vorsorglich darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Für Nachfragen und weitere Informationen steht Ihnen Hauptamtsleiter Steffen Barth zur Verfügung.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de