Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Unser Trinkwasser – Allgemeine Information

Trinkwasserproben
Die Gemeinde Großerlach ist gemäß der Trinkwasserverordnung (TWVO) zur routinemäßigen Beprobung unseres Trinkwasserdargebots verpflichtet. Dabei gehen wir regelmäßig über die Mindestanforderungen hinaus, da uns eine hohe Versorgungssicherheit mit qualitativ hochwertigem und reinem Trinkwasser ein wichtiges Anliegen ist. Einmal jährlich werden die Untersuchungsergebnisse der wichtigsten Parameter in tabellarischer Form im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gegeben.
Obwohl bezüglich der Gesundheit der sogenannte Härtegrad keine Rolle spielt (darum gibt es diesbezüglich auch keine Grenzwerte lt. TWVO), ist dieser nach unserer Erfahrung für die Bevölkerung oftmals von besonderem Interesse. Dies zeigen auch entsprechende Anfragen an die Gemeindeverwaltung. Darum möchten wir mit dieser Information einmal etwas genauer auf das Thema eingehen.

Trinkwasser ist ein Naturprodukt
Unser Trinkwasser beziehen wir teilweise über Quellen, teilweise über Tiefbrunnen. Bei Quellwasser ist für jeden nachvollziehbar, dass es aufgrund äußerer Einflüsse naturgemäß zu Schwankungen bei den Parametern kommen kann. Dies gilt aber ebenso für das Trinkwasser, welches wir über unsere Tiefbrunnen beziehen, obwohl dieses bis zu 2000 Jahre alt ist. Trinkwasser ist und bleibt ein Naturprodukt. Veränderungen in Zuflüssen, trockene oder feuchte Sommer, bzw. Winter usw. beeinflussen die exakte Zusammensetzung des gewonnenen Trinkwassers fortlaufend. Von daher bleibt ein Untersuchungsergebnis nach einer Beprobung immer eine Momentaufnahme, bezogen auf die konkrete Entnahmestelle.

Deutsche Härte
Die Wasserhärte ist eine wichtige Information z.B. für die richtige Dosierung von Wasch- und Spülmittel, bzw. von Zusätzen wie Salz, und die korrekte Einstellung von Waschmaschinen und anderen wasserverarbeitenden Haushaltsgeräten.
Nach § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG vom 1. Februar 2007) gibt es die Härtebereiche weich, mittel und hart. Diese richten sich nach der Calcium- und Magnesiumkonzentration des Trinkwassers  und werden in Millimol Calciumcarbonat pro Liter angegeben. Da in der Praxis zumeist noch die früher verwendete Einheit Grad deutsche Härte [°dH] gebräuchlicher ist, geben wir diese mit an.

 Die Einstufung der Härtegrade nach WRMG:

Härtebereich

mmol Calciumcarbonat je Liter

Härte in ºdH (alt)

weich

< 1,5

< 8,4

mittel

1,5 - 2,5

8,4 - 14

hart

>2,5

> 14

 

 

 

 

Betrachtet man die Untersuchungsergebnisse der letzten Jahre unserer kommunalen Trinkwasserversorgung, kann zusammenfassend folgendes festgestellt werden:
Der Unterschied der Härtegrade nach Bezugsquelle (Tiefbrunnen oder Quellen) ist als geringfügig zu betrachten, wobei die „Spitzen“ bei den Quellen (Ortsnetz Grab) etwas weiter ausschlagen. In den letzten 5 Jahren bewegten sich die Härtegrade innerhalb folgender Durchschnittswerte:
- HB Großerlach und HB Neufürstenhütte: rd. 17 – 21 °dH
- Ortsnetz Grab: rd. 15 – 21 °dH 

Macht eine private Enthärtungsanlage Sinn?
Grundsätzlich ist festzustellen, dass das von der öffentlichen Wasserversorgung gelieferte Wasser in seiner Eigenschaft als Lebensmittel keiner Enthärtung bedarf. Unser Trinkwasser entspricht den gesetzlichen Bestimmungen z.B. der TWVO und dem Lebensmittelgesetz. Es wird regelmäßig untersucht und benötigt für Trink- und Kochzwecke keinerlei weitere Behandlung.
Umgekehrt sollte bedacht werden, dass eine Enthärtung (v.a. im Ionenaustauschverfahren) zur Erhöhung der Natriumkonzentration im Trinkwasser führen kann. Eine hohe Natriumzufuhr stellt jedoch einen Risikofaktor für die Entwicklung von Bluthochdruck dar. Personen, die eine natriumarme Diät einhalten müssen, wäre vom Genuss von enthärtetem Wasser also eher abzuraten. Da das Kochsalz, welches für die Regeneration von Enthärtungsanlagen im Ionenaustauschverfahren benötigt wird, biologisch nicht abbaubar ist, kann eine derartige Wasserenthärtung auch nicht als umweltfreundlich bezeichnet werden.
Beabsichtigen Sie dennoch, eine Enthärtungsanlage einzusetzen, sollten Sie unbedingt auf das DVGW-Prüfzeichen achten. Auch würden wir Ihnen empfehlen, darauf zu achten, dass dabei die Resthärte-Empfehlung = 1,1 bis 1,6 mmol/l (6 bis 9°dH) eingehalten wird.

Fazit / Empfehlung:
Wenn es bei Trinkwasser um die Frage der Gesundheit und des Genusses geht, ist ein etwas höherer Mineralgehalt eher von Vorteil. Beim Einkauf von Mineralwasser achten Kunden oftmals sogar beispielsweise auf besonders hohe Calcium-, oder Magnesiumwerte o.ä.
Damit verbunden ist beim Trinkwasser jedoch der Nachteil, dass sich der höhere Härtegrad nachteilig auf Haushaltsgeräte, bzw. den Bedarf an Waschmitteln und Zusätzen auswirken kann. Darum wird für das gesamte Gemeindegebiet empfohlen, grundsätzlich vom Härtebereich „hart“ auszugehen und z.B. Kaffeeautomaten regelmäßig zu entkalken oder der Geschirrspülmaschine genügend Maschinensalz zuzuführen. Darüber hinausgehende Maßnahmen werden als nicht erforderlich betrachtet. Und, das ist der wichtigste Punkt:
Sie können unser Trinkwasser direkt aus dem Wasserhahn genießen – zu einem im Vergleich zum Mineralwasser unschlagbaren Preis: 0,0027 €/Liter, bei 24-Stunden-Lieferung „Frei Haus“!

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de