Gemeinde Großerlach

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Öffentliche Zahlungsaufforderung

Zum 15.11.2025 sind folgende Steuern zur Zahlung fällig:

  • Gewerbesteuer - Vorauszahlungsrate für das 4. Quartal 2025
  • Grundsteuer - Teilbetrag für das 4. Quartal 2025

 
Die Höhe des zu zahlenden Betrages bei der Grundsteuer ergibt sich aus dem Grund­ steuerbescheid für 2025 oder einem Grundsteueränderungsbescheid für das Jahr 2025.
Die Höhe der Vorauszahlung bei der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerbescheid 2025.

Wir bitten um Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens.

Die Steuerbeträge können bei der Gemeindekasse auch bar bezahlt werden, auch Kartenzahlung ist möglich:
Dienstags von 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstags von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Im Verzugsfall entstehen nach den Bestimmungen des § 240 Abgabenordnung Säumniszuschläge und bei Erstellung einer Mahnung fallen zusätzlich Mahngebühren in Höhe von mindestens 4,00 € an.
Sofern der Gemeindekasse eine Ermächtigung für den Einzug per Lastschrift vorliegt, wird der fällige Betrag termingerecht abgebucht.

Sofern der Gemeindekasse eine Ermächtigung für den Einzug per Lastschrift vorliegt, wird der fällige Betrag termingerecht abgebucht.
 
Gemeindekasse Großerlach

Zahlen Sie noch per Überweisung oder sind Sie schon Abbucher ?
Nutzen Sie unseren Service  -  ein Lastschriftmandat bringt Ihnen Vorteile: 

  • die Überwachung der Zahlungstermine entfällt
  • der Weg zur Bank entfällt
  • es entstehen keine Säumniszuschläge und Mahngebühren
  • Guthaben aus Steuern und Abgaben werden direkt erstattet

Das Formular können Sie hier herunterladen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon 07903 / 9154-15 oder -23 oder per E-Mail

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de