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Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 25. Februar 2021 beschlossen, die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach künftig auf der Internetpräsenz der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. Grundlage für den Beschluss sind § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung.
Die entsprechende Bekanntmachungssatzung finden Sie hier.
Die Öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite in der Regel für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.
Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2023 wurden bereits zugestellt. Nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 02.12.1996 in der zuletzt geänderten Fassung vom 03.03.2011 beträgt die Hundesteuer:
Hinweis:
Wer der Meldepflicht der Hundehaltung oder der Tragpflicht der Hundesteuermarken nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.