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Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 25. Februar 2021 beschlossen, die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach künftig auf der Internetpräsenz der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. Grundlage für den Beschluss sind § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung.
Die entsprechende Bekanntmachungssatzung finden Sie hier.
Die Öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite in der Regel für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.
Zum 15.11.2025 sind folgende Steuern zur Zahlung fällig:
Die Höhe des zu zahlenden Betrages bei der Grundsteuer ergibt sich aus dem Grund steuerbescheid für 2025 oder einem Grundsteueränderungsbescheid für das Jahr 2025.
Die Höhe der Vorauszahlung bei der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerbescheid 2025.
Wir bitten um Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens.
Die Steuerbeträge können bei der Gemeindekasse auch bar bezahlt werden, auch Kartenzahlung ist möglich:
Dienstags von 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstags von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Im Verzugsfall entstehen nach den Bestimmungen des § 240 Abgabenordnung Säumniszuschläge und bei Erstellung einer Mahnung fallen zusätzlich Mahngebühren in Höhe von mindestens 4,00 € an.
Sofern der Gemeindekasse eine Ermächtigung für den Einzug per Lastschrift vorliegt, wird der fällige Betrag termingerecht abgebucht.
Sofern der Gemeindekasse eine Ermächtigung für den Einzug per Lastschrift vorliegt, wird der fällige Betrag termingerecht abgebucht.
Gemeindekasse Großerlach
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Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon 07903 / 9154-15 oder -23 oder per E-Mail