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Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 25. Februar 2021 beschlossen, die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach künftig auf der Internetpräsenz der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. Grundlage für den Beschluss sind § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung.
Die entsprechende Bekanntmachungssatzung finden Sie hier.
Die Öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite in der Regel für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens im Vertretungsfall zwischen der Stadt Murrhardt, der Gemeinde Sulzbach a. d. Murr, der Gemeinde Großerlach und der Gemeinde Spiegelberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die vom Gemeinderat am 22.05.2025 beschlossene Vereinbarung wurde am 30.09.2025 unterzeichnet und vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis am 13.11.2025 genehmigt.