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und andere städtebaulichen Satzungen
Die online zur Verfügung gestellten Bebauungspläne und weiteren städtebaulichen Satzungen dienen nur Informationszwecken. Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
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Der Gemeinderat hat beschlossen, für den Teilort „Unterfischbach“ eine Klarstellungssatzung aufzustellen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom 03.06. - 02.07.2024.
Gemeinderat hat am 18.01.2024 iden im beschleunigten Verfahren aufgestellten Bebauungsplan „Mainhardter Weg, 3. Änderung“ als Satzung beschlossen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom 08.12.2023 bis einschließlich 11.01.2024 während der Dienststunden, im Rathaus Großerlach öffentlich ausgelegt
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt im Rathaus vom 08.12.2023 bis 11.01.2024 zur Einsichtnahme aus.
Der Gemeinderat Großerlach hat am 15.06.2023 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich „Ortsmitte Großerlach“ beschlossen.
Der Gemeinderat hat am 29.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „In der Reute II“, 1. Änderung gefasst
Rechtskräftig seit dem 03.09.2020
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Festlegungssatzung "Kleinerlach
Der Bebauungsplan ist am 2. Juli 2020 in Kraft getreten.
Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan legt eine Stadt oder Gemeinde als Satzung fest, welche Arten der Nutzung auf einer Grundstücksfläche zulässig sind.
Im Bebauungsplan können Sie unter anderem folgende Informationen finden:
Die Art der baulichen Nutzung eines Grundstückes, wie z. Bsp. der Auszeichnung als reines Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet.
Offene oder geschlossene Bauweise. Bei der geschlossenen Bauweise müssen sich z. B. die Seitenwände der Gebäude berühren.
Die Grundflächenzahl (GRZ) eine GRZ von 0,3 schreibt zum Beispiel vor, dass allerhöchstens 30 % der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.
Die Anzahl der Vollgeschosse.
Die maximale Gebäudehöhe.
Die Geschoßflächenzahl (GFZ). Bei einer GFZ von 0,7 darf beispielsweise die Fläche aller Vollgeschosse 70 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen. Bei einem Grundstück von 400qm wären das 280qm.
Baulinien und Grenzen. Bei vorhandener Baulinie muss das Gebäude auf dieser Linie gebaut werden.
Dachvorgaben, Dachneigung.
Weitere Vorschriften wie zum Beispiel Bepflanzungsvorschriften, Angaben über Stellplätze für PKW, Spielplätze, Grünanlagen, unbebaubare Flächen, Lage von Versorgungsleitungen, Mülltonnen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Bebauungsplänen: Dem einfachen Bebauungsplan und dem qualifizierten Bebauungsplan.
Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc.) steht im Bebauungsplan.