Gemeinde Großerlach

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Digitaler Bauantrag

Die Baurechtsbehörde (Landratsamt Rems-Murr-Kreis) stellt das Bauantragsverfahren von Papier auf digital um.

Neu ist, dass alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden (§ 53 Abs. 1 LBO) und nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde. Sie können Papier- Anträge voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin bei den Gemeinden abgeben – diese leiten die Anträge an die untere Baurechtsbehörde weiter. Digitale Anträge gehen über ViBa BW direkt an die untere Baurechtsbehörde.

 Nach der neuesten Änderung der Landesbauordnung (in Kraft getreten vom 25. November 2023) sind der Bauantrag und die Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen (§ 53 Abs. 2 LBO). Bis zum 31. Dezember 2024 können Bauanträge und Bauvorlagen noch auf Papier eingereicht werden (§ 77 Abs. 5 LBO).

Informationen zum digitalen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, wie auch unter folgendem LINK:
www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-und-verkehr/bauen/allgemeines/bauantrag-einreichen

Die Plattform ViBa BW zum einreichen digitaler Bauanträge finden Sie unter:
bw.digitalebaugenehmigung.de/rems-murr-kreis/

 

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de