Gemeinde Großerlach

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Digitaler Bauantrag

Seit dem 01.01.2025 dürfen Bauanträge nur noch digital eingereicht werden (§ 53 Absatz 2 Landesbauordnung). Das Land Baden-Württemberg stellt dafür die Plattform ViBa BW zur Verfügung, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg. Digitale Anträge gehen über ViBa BW direkt an die untere Baurechtsbehörde. Die Plattform ViBa BW finden Sie hier:https://bw.digitalebaugenehmigung.de/rems-murr-kreis/
Für die Nutzung des Virtuellen Bauamts wird ein Benutzerkonto benötigt.

Informationen zum digitalen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, wie auch unter folgendem LINK:
https://www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-und-verkehr/bauen/allgemeines/digitaler-bauantrag

Die Plattform ViBa BW zum einreichen digitaler Bauanträge finden Sie unter:
bw.digitalebaugenehmigung.de/rems-murr-kreis/

 

Hinweis:
Das Einreichen von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Bauvorlagen über die Gemeindeverwaltung ist somit nicht mehr möglich. Die Gemeinde wird mittels ViBa über den Bauantrag informiert. Die Kommunikation zwischen Baurechtsbehörde, Bauherrschaft und Kommune wird über E-Mail stattfinden, sodass der Kenntnisstand immer zeitnah auf dem gleichen Niveau gehalten wird.

Achtung: Nicht zulässig ist die Übermittlung von Anträgen per E-Mail an ein Postfach der Gemeinde oder des Landratsamts sowie an Verwaltungsmitarbeitende. Auch die Übermittlung über andere Datenaustauschplattformen oder die Abgabe eines Datenträgers (z. B. USB-Stick oder DVD) sind ausgeschlossen. Solche Eingaben führen zu keiner wirksamen Antragstellung. Die Daten werden gelöscht bzw. die Datenträger werden vernichtet.

 

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de