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Der Gemeinderat hat im März 2024 das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Großerlach” förmlich festgelegt. Die entsprechende Sanierungssatzung ist zum 01.05.2024 in Kraft getreten. Die Dauer der Sanierungsmaßnahme beträgt voraussichtlich acht Jahre.
Mit Finanzhilfen aus Programmen der Städtebauförderung („Landessanierungsprogramm”) unterstützt das Land Baden-Württemberg die Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Großerlach“.
Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte
Fördermöglichkeiten für Eigenümer im Sanierungsgebiet
Im Sanierungsgebiet können aber auch private Eigentümer von Fördermitteln profitieren. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer „Förderinformationen”