Gemeinde Großerlach

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Sanierungsgebiet „Ortsmitte Großerlach”

Der Gemeinderat hat im März 2024 das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Großerlach” förmlich festgelegt. Die entsprechende Sanierungssatzung ist zum 01.05.2024 in Kraft getreten. Die Dauer der Sanierungsmaßnahme beträgt voraussichtlich acht Jahre.

Mit Finanzhilfen aus Programmen der Städtebauförderung („Landessanierungsprogramm”) unterstützt das Land Baden-Württemberg die Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Großerlach“.

Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte

  • Herstellung einer attraktiven Ortsmitte Großerlach, Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
  • Stärkung der Wohnfunktion durch Innenentwicklung, Modernisierung, Ausdifferenzierung des Wohnraumangebots und Entwicklung eines attraktiven Wohnumfelds
  • Begünstigung einer Gemeindeentwicklung im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
  • Ausbau und Attraktivierung innerörtlicher Fuß- und Radwegeverbindungen und Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • Gestalterische und funktionale Aufwertung kleinräumiger Hofsituationen sowie Erhalt und Pflege historisch gewachsener Siedlungsstrukturen
  • Förderung des gemeinschaftlichen Zusammenhalts und Schaffung hochwertiger öffentlicher Räume und Raumangebote für Begegnung, Aktivität und Erholung

Fördermöglichkeiten für Eigenümer im Sanierungsgebiet

Im Sanierungsgebiet können aber auch private Eigentümer von Fördermitteln profitieren. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer „Förderinformationen”

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de