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Zuständig für die Abfallentsorgung im Landkreis ist die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (kurz: AWRM).
Auf der Homepage der AWRM erhalten Sie Informationen rund um die Abfallverwertung wie Entsorgungstermine, Annahmestellen. Sie können außerdem verschiedene Serviceleistungen wie den Erinnerungs-Service per E-Mail für Abfuhrtermine oder die Erstellung eines individuellen Abfallkalenders abrufen.
Damit Ihr Mülleimer geleert wird, muss er eine gültige Gebührenmarke tragen. Diese bekommen Sie bei über 80 Verkaufsstellen im gesamten Rems-Murr-Kreis. In der Gemeinde Großerlach gibt es derzeit keine Verkaufsstelle.
Sie haben die Möglichkeit, Müllmarken auch online zu bestellen.
Kontakt & Informationen
Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Stuttgarter Str. 110
71332 Waiblingen
Fon: 07151/501-9535 oder -9538
Fax: 07151/501-95-50
info(@)awrm.de
Gemäß § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Verwertung von Abfall Vorrang vor seiner Beseitigung. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist daher grundsätzlich verboten. Pflanzliche Abfälle sind zum Beispiel Baum- und Heckenschnitt, Laub oder Gras.
Dieses Merkblatt des Landratsamtes zeigt Alternativen auf und erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Verbrennung ausnahmsweise möglich ist.
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