Gemeinde Großerlach

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Gutachterausschuss

Durch die Änderung der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg im Jahr 2017 wurden die örtlichen Gutachterausschüsse zur Bildung von größeren Verbünden angehalten. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, haben sich zum 01.10.2021 die Gutachterausschüsse der Stadt Murrhardt und der Gemeinden Sulzbach an der Murr, Großerlach und Spiegelberg zumGemeinsamen Gutachterausschuss „Oberes Murrtal“  zusammengeschlossen. Sitz der Geschäftsstelle ist Murrhardt.

Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen (vgl. § 196 Abs. 1 BauGB).
Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend ermittelt, werden auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen eines Bezugsgrundstücks (Bodenrichtwertgrundstück) angegeben, sowie in Kartenform dargestellt.
Für die Bodenrichtwertzonen werden mindestens alle zwei Jahre zum Ende des geraden Kalenderjahres neue Bodenrichtwerte ermittelt (§ 12 Gutachterausschussverordnung BW).
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Bodenrichtwerte können bei der Geschäftsstelle in Murrhardt abgefragt werden.

Die Bodenrichtwerte sind grundstücksbezogen auch über das Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg (BORIS) öffentlich einsehbar.

Die Bodenrichtwerte für den gesamten Bereich "Oberes Murrtal" können unter den nachstehenden LINKS abgerufen werden.

Weitere Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Frau Michaela Bay, Tel. 07192/213-411 oder per Email.

Bodenrichtwerte 2023

Bodenrichtwerte 2022

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de