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und andere städtebaulichen Satzungen
Die online zur Verfügung gestellten Bebauungspläne und weiteren städtebaulichen Satzungen dienen nur Informationszwecken. Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
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Der Gemeinderat Großerlach hat am 15.06.2023 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich „Ortsmitte Großerlach“ beschlossen.
Diese Satzung tritt mit der Onlinebekanntmachung am 16.06.2023 in Kraft
Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan legt eine Stadt oder Gemeinde als Satzung fest, welche Arten der Nutzung auf einer Grundstücksfläche zulässig sind.
Im Bebauungsplan können Sie unter anderem folgende Informationen finden:
Die Art der baulichen Nutzung eines Grundstückes, wie z. Bsp. der Auszeichnung als reines Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet.
Offene oder geschlossene Bauweise. Bei der geschlossenen Bauweise müssen sich z. B. die Seitenwände der Gebäude berühren.
Die Grundflächenzahl (GRZ) eine GRZ von 0,3 schreibt zum Beispiel vor, dass allerhöchstens 30 % der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.
Die Anzahl der Vollgeschosse.
Die maximale Gebäudehöhe.
Die Geschoßflächenzahl (GFZ). Bei einer GFZ von 0,7 darf beispielsweise die Fläche aller Vollgeschosse 70 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen. Bei einem Grundstück von 400qm wären das 280qm.
Baulinien und Grenzen. Bei vorhandener Baulinie muss das Gebäude auf dieser Linie gebaut werden.
Dachvorgaben, Dachneigung.
Weitere Vorschriften wie zum Beispiel Bepflanzungsvorschriften, Angaben über Stellplätze für PKW, Spielplätze, Grünanlagen, unbebaubare Flächen, Lage von Versorgungsleitungen, Mülltonnen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Bebauungsplänen: Dem einfachen Bebauungsplan und dem qualifizierten Bebauungsplan.
Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc.) steht im Bebauungsplan.