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Friseure, Gärtnereien, Fahrschulen dürfen ab 01.03. wieder öffnen
Bürger*innen können nach Terminvereinbarung zur Testung in die teilnehmenden Apotheken gehen, vorausgesetzt, sie sind symptomfrei.
Betroffene Personen müssen sich sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben.
Verschärfung der Regeln bei Einreise aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten
Impfungen sind möglich in den landesweit 9 Zentralen Impfzentren und den 50 Kreisimpfzentren.
Bis auf Weiteres ist Übungs- und Sportbetrieb grundsätzlich untersagt.