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Bei der Gemeindeverwaltung gehen regelmäßig Beschwerden ein, dass gesperrte Straßen, Feld- oder Waldwege als Abkürzungsstrecken widerrechtlich von Verkehrsteilnehmern genutzt werden. Besonderer Beliebtheit erfreut sich dabei der mit Zeichen 250 StVO („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) gesperrte asphaltierte Feldweg in Neufürstenhütte „Brunnenteich“ zwischen der Kreisstraße und der Friedhofstraße. Dieser Abschnitt ist nur für den landwirtschaftlichen Verkehr frei.
Verkehrsteilnehmer die sich nicht an das Verbot halten, müssen damit rechnen, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.