Gemeinde Großerlach

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Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Straßen und Gehwege

Häufig kommt es vor, dass Äste von Bäumen oder dass Sträucher und andere Anpflanzungen in öffentliche Straßen - einschließlich Geh- und Radwege - hineinragen und dadurch den fließenden Verkehr, aber auch Fußgänger auf den Gehwegen behindern, sowie Verkehrsschilder verdecken. Das führt zu einer Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit, denn den Autofahrern wird die Sicht auf Straßenkreuzungen und -einmündungen versperrt. Ferner können Fußgänger und Radfahrer durch überhängende Zweige verletzt werden. Nasse oder mit Schnee bedeckte Zweige und Äste sind für die Fußgänger besonders unangenehm.
Um Störungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen das sogenannte "Lichtraumprofil" freigehalten werden. Das Lichtraumprofil beträgt über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen mindestens 4,50m (siehe Skizze).
Auch für die Feldwege gilt, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden müssen.
Wir bitten Sie, im Interesse aller Verkehrsteilnehmer die Sträucher und Hecken auf Ihrem Grundstück auf die Einhaltung des Lichtraumprofils zu überprüfen und wenn nötig, zurückzuschneiden.

Bitte achten Sie auch einmal auf die mögliche Beeinträchtigung von Straßenleuchten. Wenn die Pflanzen eine ausreichende Beleuchtung von Gehweg und Straße behindern, ist es höchste Zeit zurückzuschneiden. Gerade im Winter bei nassen und glatten Gehwegen beeinträchtigt eine unzureichende Beleuchtung die Verkehrssicherheit ganz wesentlich.
Zwar ist der Wunsch verständlich, Außenstehenden keinen Einblick in den Privatbereich geben zu wollen, doch kann eine Nachlässigkeit in der Beschneidung von Bäumen und Sträuchern für den Gartenbesitzer teuer werden, wenn Schadensersatzorderungen auf ihn zukommen.
Es werden deshalb alle Grundstücksbesitzer gebeten, in ihrem eigenen Interesse die erforderlichen Auslichtungen ihrer Bäume und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, nach den oben genannten Maßen vorzunehmen.
Wer dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt, dem können die Kosten für das Zurückschneiden oder Ausasten durch die Gemeinde bei einer Ersatzvornahme auferlegt werden. Die Gemeindeverwaltung hofft auf die Einsicht der Betroffenen und bittet dringend, die in den Verkehrsraum hineinragenden Zweige zu entfernen. Zwangsmaßnahmen oder Bußgeldverfahren würden vom Bürgermeisteramt nur sehr ungern eingeleitet.

In den nächsten Wochen wird das Gemeindegebiet in dieser Angelegenheit abgefahren. Diejenigen Grundstücksbesitzer, bei welchen die Anpflanzungen Anlass zur Beanstandung geben, werden dann formlos mit der Bitte angeschrieben, die Anpflanzungen zurückzuschneiden oder zu entfernen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de