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11.05.202: Traingsbetrieb auf Sportplatz
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten vom 10.05.2020 (CoronaVO - Sportstätten) regelt den Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken.
Verordnungstext
Für die Nutzung des Sportplatzes in Großerlach ssind außerdem die Regelungen der Verfügung der Gmeinde Großerlach zu beachten:
09.05.2020: Öffnung der Spielplätze
Die geänderte Coronaverordnung ermöglicht die Öffnung von Spielplätzen ab dem 6. Mai. Da erst am 5. Mai am Spätnachmittag die entsprechenden Empfehlungen und Richtlinien hierzu veröffentlicht wurden, war uns die organisatorische Umsetzung „über Nacht“ leider nicht möglich. Ab Samstag, 9. Mai, dürfen aber alle unsere öffentlichen Spielplätze wieder besucht werden.
Um die Ansteckungsgefahren weitestgehend zu reduzieren, mussten für die Nutzung Hygieneregelungen festgelegt werden. So musste u.a. für jeden einzelnen Spielplatz eine Maximalzahl an Kindern – und damit verbunden auch Betreuungspersonen – definiert werden. Diese Zahl orientiert sich an der Größe und Ausstattung des jeweiligen Spielplatzes und ist – neben einer grafischen Übersicht über die weiteren Grundregeln – vor Ort an den Zugangsbereichen ausgehängt. Auf die entsprechende Verfügung wird verwiesen.
Die Gemeindeverwaltung appelliert an die Nutzer, diese Regelungen zu befolgen.