Die Trinkwasserproben wurden nach dem vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis festgelegten Umfang und der Häufigkeit entsprechend der Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001 – untersucht.
Der Gemeinderat hat am 18.11.2021 eine Neufassung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege beschlossen