Gemeinde Großerlach

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Ohne Mahd keine Blüten

Die Gemeinde Großerlach beteiligt sich bekanntermaßen am Projekt „Blühender Naturpark“ und hat hierbei bereits erste Blühflächen erfolgreich angelegt. Nun mag sich manch einer wundern, dass blühende Fahrbahnränder abgemäht werden. Dies geschieht auf ausdrückliche Empfehlung der Fachleute, denn dadurch soll neben der notwendigen Erhaltung der Straßen und der Verkehrssicherheit auch der Neuaustrieb der Pflanzen gefördert werden. Da nicht alle Pflanzen gleich wachsen oder auf dieselbe Höhe, erhalten somit auch niedrigwachsende Feldblumen eine Chance – die Artenvielfalt wird damit also letztlich gefördert. Dies erschließt sich bei genauer Überlegung auch daraus, dass heute schon entlang von Straßen und Wegen Blüten stehen – obwohl ja seit Jahren gemulcht wird. Wenn das also wirklich so falsch ist – wo kommen dann die diesjährigen Blüten her? Andererseits muss aber selbstverständlich die dauerhafte Erhaltung unserer Straßen und Wege berücksichtigt werden. Mangelnde Pflege führt zum Beispiel zur Verschließung von Entwässerungseinrichtungen. Die daraus resultierenden Folgeschäden sind immens und müssen soweit möglich vermieden werden. 
Dennoch möchten wir auch hier weiter dazu lernen und Arbeitsabläufe im Sinne der Artenvielfalt verbessern. Darum haben wir uns an den Landschaftserhaltungsverband (LEV) mit der Bitte um Handlungsempfehlungen gewandt. Bereits vorab haben wir jedoch aufgrund der Beratung durch ein Fachunternehmen entschieden, die Pflege der Fahrbahnränder versuchsweise ab sofort Zug um Zug darauf umzustellen, sie künftig anstatt zu mulchen nach der Ausblüte abzumähen, und das Schnittgut erst zeitlich versetzt in einem zweiten Arbeitsgang aufzunehmen. Dies ist voraussichtlich mit Mehraufwand verbunden. Darum wird diese Umstellung sowohl aus Kostengründen, aber auch aus organisatorischen und technischen Gründen, nicht überall und auch nicht zeitgleich umsetzbar sein, wofür wir um Verständnis bitten. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass dies nur Straßen und Wege betreffen kann, welche in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde Großerlach stehen. Denn selbstredend werden jegliche Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Straßen und Wegen vom jeweiligen Straßenbaulastträger veranlasst und beauftragt. Wir hoffen aber, mit unserem Versuch gute Erfahrungen zu machen, welche wir dann auch an andere Straßenbaulastträger weitergeben können.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de