Gemeinde Großerlach

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Wasser- und Abwassergebührenbescheide 2011

Wie bereits mehrfach in Informationsschreiben und Veröffentlichungen im Bekanntmachungs­blatt erläutert, führt die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2011 die getrennte Abwassergebühr ein.
Mit tatkräftiger Unterstützung der Grundstückseigentümer konnten die umfangreichen Vorarbeiten für die Einführung der getrennten Abwassergebühr abgeschlossen werden. Die Datenerhebung über das Selbstauskunftsverfahren erbrachte eine beachtliche Rücklaufquote von 97%. Nachdem der Gemeinderat am 11.10.2012 die Änderung der Abwassersatzung beschlossen hat, wurden nun die endgültigen Wasser- und Abwassergebührenbescheide für das Jahr 2011 erstellt, die in den nächsten Tagen verschickt werden.
Diese Bescheide treten an die Stelle der Gebührenbescheide, die im Januar 2011 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurden. Die vorläufige Abrechnung der Schmutzwassergebühren wurde mit dem Einzelpreis vom 3,97 € vorgenommen.
Für die Verbrauchsgebühr beim Frischwasser ergibt sich für das Jahr 2011 keine Änderung. Die bisherige Abwassergebühr hingegen wird in einen Schmutz- und einen Niederschlags­wasseranteil aufgeteilt.
Die endgültige Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 3,69 €, die Nieder­schlags­wasser­gebühr 0,38 € je m² versiegelter Fläche.

Die Nachforderungsbeträge bzw. Guthaben sind zum 27.12.2012 fällig. In den Fällen, in denen sich ein Guthaben ergibt, wird dieses bei Abbuchern auf das uns bekannte Konto erstattet. Alle anderen Zahlungsempfänger bitten wir um Bekanntgabe einer Bankverbindung.
Bei Zahlungspflichtigen, die sich am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge termingerecht vom angegebenen Konto eingezogen. Alle anderen Zahlungspflichtigen bitten wir um Überweisung zum Fälligkeitstermin.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de