Gemeinde Großerlach

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Bauausschusssitzung am 28.10.2004 - Bericht

Nutzungsänderung Stallgebäude und Errichtung eines Zaunes zur Haltung von Pferden in Altfürstenhütte, Wüstenroter Str. 21, Flst. 13/1 und 13/2 - Bauvoranfrage
Gemeinderat Schmidt überraschte das Gremium mit einer Vereinbarung zwischen den Antragstellern und den Angrenzern. Darin waren die Bedingungen festgehalten, unter welchen die Angrenzer von Einwänden absehen würden.
Der Bausache wurde zugestimmt. Dabei wurde auf die Feststellung Wert gelegt, dass auch seitens der Gemeinde eine optisch ansprechende Gestaltung gefordert wird. Keinesfalls solle eine mobile oder sonstige provisorische Lösung für die Einfriedung gewählt werden. Ein Holzkoppelzaun wie vorgeschlagen, teilweise mit Begrünung, wurde befürwortet. Das Unterstellen von Fremdtieren solle untersagt sein.

Anbau an das bestehende Wohnhaus in Großerlach, Hirtengasse 11, Flst. 89
Das Baufenster soll durch die geplante Maßnahme geringfügig überschritten werden. Obwohl in der Umgebungsbebauung in der Vergangenheit komplette Häuser außerhalb der eingetragenen Baufenster errichtet wurden, entbrannte eine längere Diskussion darüber, ob die erforderliche Befreiung erteilt werden solle. Schließlich wurde dem Vorhaben jedoch zugestimmt.

Errichtung eines Carports und Eingangsüberdachung in Großerlach, Im Sonnenwinkel 10, Flst. 286/14
Geplant ist ein Carport in Verlängerung zur bestehenden Garage, sowie die Überdachung des Hauseingangs. Das Baufenster würde eingehalten, da es sich aber um eine Grenzbebauung handelt, machte Bürgermeister Jäger auf die geltenden Vorschriften der Landebauordnung aufmerksam. Im Hinblick darauf wurde das Einvernehmen schließlich erteilt, mit der Maßgabe, dass es sich um einen offenen Carport (lediglich Überdachung) handeln müsse und auch eine nachträgliche Verschalung nicht zugelassen würde.

Anbau einer Regal- und Hofüberdachung in Mannenweiler 7, Flst. 323, Großerlach
Eine geordnete Entwicklung des Sägewerks Bay in Mannenweiler wurde seitens des Gremiums begrüßt. Der nun geplante Anbau füge sich wiederum gut in die bestehende Bebauung ein. Das Einvernehmen konnte somit erteilt werden.

Errichtung eines Doppelcarports in Hohenbrach 18, Flst. 326/2, Großerlach
Das Vorhaben befindet sich zwar im planerischen Außenbereich, fügt sich andererseits aber schlüssig in die bestehende Bebauung des Weilers Hohenbrach ein. Das Einvernehmen wurde erteilt.

Umnutzung und Umbau eines Scheunengebäudes in ein Heuhotel in Grab, Schweizerhof, Flst. 227/2, Großerlach
Die hierbei geplante Eigeninitiative zur Förderung des Fremdenverkehrs durch den Antragsteller wurde ausdrücklich begrüßt. Es könnten durchaus positive Effekte für die gesamte Gemeinde erwartet werden. Besonderes Aufsehen erweckte die Information, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch die Errichtung einer Baumhaussiedlung beantragt würde.
Bereits im Sachvortrag durch den Vorsitzenden wurden lediglich Zweifel geäußert, ob die bestehende Fäkaliengrube vom Fassungsvolumen her ausreichen würde. Der Antragsteller habe eine Lösung allerdings bereits vorgesehen und wolle einen entsprechenden Antrag nachreichen, sobald ihm die nötigen Informationen hinsichtlich Dimension usw. vorliegen würden. Eine entsprechende Bedingung wurde darum in das erteilte Einvernehmen aufgenommen.

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de