Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2006 - Bericht

Zukunft des Bauausschusses
In der vorherigen Sitzung wurde anlässlich der Wahl eines Ersatzesmitgliedes für den Bauausschuss aus den Reihen des Gemeinderats angeregt, über eine mögliche Auflösung oder Reduzierung dieses beschließenden Ausschusses zu beraten. Aus diesem Grund wurde das Thema in die Tagesordnung dieser Sitzung aufgenommen. Nach kurzer Diskussion wurden die entsprechenden Beschlussanträge abgelehnt, so dass der Bauausschuss in seiner bisherigen Form (sechs Mitglieder plus Vorsitzendem) unverändert bestehen bleibt.

Änderung der Hauptsatzung
Durch die Umstellung des Tarifrechts von BAT bzw. BMT-G auf den TVöD wurde es erforderlich, die entsprechenden Änderungen in § 7 Absatz 2 der Hauptsatzung vorzunehmen. In diesem Abschnitt sind die Zuständigkeiten des Bürgermeisters in Personalangelegenheiten geregelt. Näheres ist der gesonderten Bekanntmachung zu entnehmen.

Neuausrichtung des Grundbuchwesens
Im Rahmen der Beratungen zur Einführung des elektronischen Grundbuchs in Baden-Württemberg hatte der Gemeinderat am 12.10.2000 beschlossen, dass das Grundbuchamt als eigenständige Aufgabe zum 01.01.2001 an den Gemeindeverwaltungsverband Sulzbach abgegeben wird. Ziel war dabei, künftig eine Grundbucheinsichtstelle im Rathaus Großerlach einzurichten. Die Grundbücher wären danach beim Notariat in Sulzbach untergebracht worden.
Aus verschiedentlichen Stellungnahmen des Justizministeriums wurde nun deutlich, dass für die Umsetzung vor Ort mit der Einführung des elektronischen Grundbuchs ein anderer Weg vorgesehen ist. Demnach können Gemeinden dann eine Einsichtstelle einrichten, wenn sie ihr Grundbuchamt zuvor auflösen und an das Grundbuchamt der Standortgemeinde des für den jeweiligen Bezirk zuständigen Notariats abgeben.
Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse beschloss der Gemeinderat einstimmig, beim Justizministerium Baden-Württemberg den Antrag zu stellen, das Grundbuchamt in Großerlach aufzulösen und dem Grundbuchamt in Sulzbach an der Murr beim dortigen Notariat zuzuweisen. Die aufgrund der Beschlussfassung vom 12.10.2000 getroffene Vereinbarung zwischen den Gemeinden Sulzbach an der Murr, Großerlach und Spiegelberg soll aufgehoben werden.

Erweiterung des Gewerbegebietes „Mainhardter Weg“
Die seit Ende 2003 im Gewerbegebiet ansässige Firma DIS GmbH benötigt dringend Erweiterungsflächen. Auf den noch freien Flächen im Mischgebiet kann das Vorhaben aus firmenlogistischen und bauordnungsrechtlichen Gründen nicht realisiert werden. Eine ausreichende und geeignete Erweiterungsfläche steht damit ausschließlich im an das Gewerbegebiet angrenzenden Grünbereich, nord-östlich des Biotops, zur Verfügung. Die Gemeinde ist Eigentümerin der benötigten Fläche, welche ursprünglich bereits für das Gewerbegebiet vorgesehen und als Flächenvorbehalt im Flächennutzungsplan enthalten war.
Der Gemeinderat fasste den entsprechenden Aufstellungsbeschluss, so dass das Bebauungsplanverfahren anlaufen kann.

Ablauf des Konzessionsvertrags mit der EnBW
Der noch zu Zeiten des Strommonopols abgeschlossene Konzessionsvertrag mit der EnBW (früher EVS) für die Ortsteile Altfürstenhütte, Böhringsweiler, Hals, Wiedhof, Kuhnweiler und Mannenweiler läuft zum 31.12.2008 aus. Nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz ist die Gemeinde verpflichtet, spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Vertrags das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntzumachen. Der Gemeinderat stimmte dem vorgeschlagenen Veröffentlichungstext zu.

Kreditermächtigung
Zur Finanzierung der Vorhaben im Haushalt 2006 wurde ein Kredit von 132.000 Euro eingeplant. Es ist beabsichtigt, einen Teil des Darlehens zu vergünstigten Konditionen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufzunehmen. Um flexibel reagieren zu können, sobald die Mittel benötigt werden, wurde die Verwaltung ermächtigt, den Kredit, gegebenenfalls in Teilbeträgen, aufzunehmen, sobald die Mittel benötigt werden.

Bekanntgaben / Anfragen
Bürgermeister Jäger gab folgendes bekannt:

  • Aus Gründen der Verkehrssicherheit musste der Ahorn auf dem Graber Friedhof entfernt werden. Ein entsprechenden Gutachtens machte ein schnelles Handeln erforderlich.
  • In einer Teilortversammlung wurden den Grundstückseigentümern von Mittelfischbach die verschiedenen Möglichkeiten und daraus resultierenden Auswirkungen bezüglich der Trinkwasserversorgung dargelegt. Der Entscheidungsprozess darüber, welcher Weg künftig eingeschlagen werden soll, ist derzeit noch im Gange.
  • Die neue EDV-Anlage im Großerlacher Rathaus und die neue Software konnte zwischenzeitlich in Betrieb genommen werden.
  • Die Kanalsanierung im Schwalbenflug ist abgeschlossen, die Maßnahme wurde allerdings noch nicht abgenommen.
  • Die Gemeinde Großerlach hat den Zuwendungsbescheid für die Sanierung der Mohrenklinge erhalten. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen werden mit 90 % bezuschusst.

Gemeinderat Jürgen Schmidt sprach die unhaltbaren Zustände auf dem Feuerwehrfestplatz oberhalb von Großerlach an. Dieser Platz wird immer öfters von Jugendlichen für spontane Feiern und Gelage missbraucht. Der Abfall, vor allem Glasscherben und ganze Flaschen, würden einfach liegen gelassen. Seine Verärgerung wurde einhellig geteilt. Sollte keine Besserung eintreten, wird man über geeignete Gegenmaßnahmen nachdenken müssen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de