Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2006 - Bericht

Die letzte Sitzung des Gemeinderats fand am 20. Juli 2006 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses in Großerlach statt.

Präsentation der Großerlacher Ehrennadel
Der Gemeinderat hat im letzten Herbst erstmalig Ehrungsrichtlinien für verdiente Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Großerlach erlassen. Die Ehrungen sollen durch Verleihung einer Urkunde, sowie einer Ehrennadel in Gold, Silber oder Bronze, durchgeführt werden. Die Ehrennadel, die in stilisierter Form das Gemeindewappen wiedergibt, wurde zwischenzeitlich angefertigt und wurde nun dem Gremium präsentiert.
Die Ehrungenen sollen grundsätzlich anlässlich eines künftig jährlich stattfindenden Bürgerempfangs im Frühjahr verliehen werden. Es wird aber auch möglich sein, bei Vereinen die Ehrung an Vereinsjubiläen oder Jahresfesten durchzuführen.
Die Ehrungsrichtlinien werden in nächster Zeit noch einmal in Kurzform veröffentlicht, verbunden mit der Aufforderung, Vorschläge einzureichen.

Jugendforum, Jugendtreff / Nutzung des ehemaligen Lehrerwohngebäudes
Bürgermeister Jäger informierte über die Ergebnisse des Großerlacher Jugendforums. Er lobte dabei das Engagement der Jugendlichen. Neben Themen wie der Verbesserung des ÖPNV, Wünschen nach Grill- und Bolzplätzen und mehr Angeboten für Jugendliche vor Ort, war das Hauptanliegen ein Jugendtreff, welcher bevorzugt in Großerlach sein sollte. Die Jugendlichen zeigten sich bereit, hierbei tatkräftig mitzuhelfen. Bezüglich des Standorts des neuen Jugendtreffs, war man sich einig, dass der alte Jugendtreff im ehemaligen Kläranlagengebäude hierfür nicht unbedingt geeignet sei. Das Gebäude müsste nicht nur grundlegend renoviert werden, es wären zudem Anbauten z.B. für ausreichende sanitäre Anlagen erforderlich, was baurechtlich problematisch wäre, da sich das Gebäude im Außenbereich befindet.
Eine andere Alternative wäre eine Wohnung im ehemaligen Lehrerwohngebäude in der Liemersbacher Straße. Der Landkreis hatte dieses Gebäude seit 1999 als Asylbewerberunterkunft angemietet und hat nun zum 31.07.2006 das Mietverhältnis beendet. Somit musste auch über die künftige Nutzung des Gebäudes beraten werden. Dabei schied nach einhelliger Auffassung eine Vermietung zu Wohnzwecken aus. Hierfür wären aufgrund des baulichen Zustands zunächst umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich mit einem Volumen von mindestens 150.000 Euro. Abgesehen davon, dass dieses Geld derzeit nicht zur Verfügung steht, würden sich die Sanierungskosten durch die maximal zu erzielende Miete auch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitraums amortisieren. Von einer möglichen Veräußerung an einen Bauträger riet Bürgermeister Jäger ab. So wäre einerseits ohnehin ungewiss, ob ein Investor gefunden werden könnte. Vor allem spräche hiergegen aber die exponierte Lage des Objektes innerhalb des Komplexes von Grundschule, Gemeindehalle und Kindergarten.
Die Gemeindeverwaltung schlug darum vor, dass das Gebäude zunächst im Eigentum der Gemeinde bleiben solle. Dabei wäre eine Nutzung als öffentliche Einrichtung, evtl. auch in Kombination mit einer teilweisen gewerblichen Nutzung denkbar. Hierbei könnte in einer der Wohnungen der Jugendtreff eingerichtet werden. Für die verbleibenden 3 Wohnungen müssten dabei jedoch Nutzungsarten gefunden werden, die mit einem Jugendtreff relativ konfliktfrei einhergingen, bzw. sich sogar mit ihm ergänzen würden. Die Mieteinnahmen aus den verbleibenden Wohnungen sollten dabei nach Möglichkeit ausreichen, die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten des Objektes zu finanzieren. Eine kostenlose Bereitstellung von Räumen an örtliche Vereinigungen käme darum – über den Jugendtreff hinaus – nicht in Betracht.
Der Gemeinderat stimmte nach intensiven Beratungen einstimmig dem seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Nutzungskonzept zu. Eine Wohnung im EG soll künftig als Jugendtreff genutzt werden. Bei der Renovierung / Ausstattung wird auf aktive Mitwirkung der Jugendlichen gesetzt. Gemeinsam mit den Mitwirkenden des Jugendforums wird eine verbindliche Hausordnung für die Nutzung der Räume erstellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, potentielle Mietinteressenten für die verbleibenden Räumlichkeiten zu suchen. In Frage kommen z.B. Musikgruppen oder Musiklehrer, die Probe- bzw. Unterrichtsräume suchen, oder z.B. auch eine Tierarztpraxis o.ä.

Kinderbetreuung
Hauptamtsleiter Barth informierte den Gemeinderat über die gesetzlichen Neuregelungen im Bereich der Kinderbetreuung und die daraus resultierenden Auswirkungen für die Gemeinde. Er gab einen Überblick über das derzeitige Angebot in der Kinderbetreuung in der Gemeinde und Möglichkeiten der Erweiterung des Angebotes. Der Gemeinderat schloss sich dem Vorschlag der Verwaltung an, eine Fragebogenaktion durchzuführen, um den Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten in der Gemeinde abzufragen.
In diesem Zusammenhang wurde das Gremium darüber informiert, dass sich die Landesregierung dem Druck der Freien Wohlfahrtsverbände gebeugt und die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet durch die Wohnsitzgemeinde rückwirkend zum 1.1.2006 beschlossen hat. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in der Wohnsitzgemeinde erlischt dadurch aber nicht, die Gemeinde muss diese Plätze trotzdem vorhalten.

Trinkwasserkonzeption – Sanierung Mohrenklingenquelle
Aufgrund der knappen Mittel und der zahlreichen Anträge war es der Bewilligungsstelle im vergangenen Jahr nicht möglich, die Sanierung der Mohrenklingenquelle zusammen mit dem Anschluss des Ortsteils Wiedhof an die kommunale Trinkwasserversorgung im Jahr 2005 zu fördern. Die Gesamtmaßnahme wurde darum in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Nachdem der Anschluss des Teilorts Wiedhof zwischenzeitlich vollzogen wurde, hat die Gemeinde die Förderung des zweiten Bauabschnitts beantragt. Wie bereits bekannt gegeben, wurde dieser Folgeantrag der Gemeinde mit dem Höchstfördersatz von 90 Prozent nun bewilligt. Der Gemeinderat beauftragte das Büro Riker & Rebmann aus Murrhardt, die Durchführungsplanung der Maßnahme „Sanierung Mohrenklingenquelle“ zu erstellen und die Ausschreibung vorzubereiten. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen.

Sanierung von Gemeindestraßen
Für Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen im Straßenbereich wurden im Vermögenshaushalt 15.000 Euro und im Verwaltungshaushalt 20.000 Euro eingeplant. Der Ansatz im Vermögenshaushalt fiel für 2006 geringer aus, da im Jahr 2005 unter außergewöhnlichem finanziellen Einsatz (rund 55.000 €) größere Maßnahmen durchgeführt wurden. Folgende Maßnahmen wurden – beispielhaft - in den letzten Jahren abgearbeitet:
K 1809 – Buzberg, Unterfischbach – Mittelfischbach, Schweizerhof, Abzweigung Amselweg / Fichtenhain, Schöntalstraße, Teilabschnitt Hüttbrunnenweg
Folgende Strecken / Streckenabschnitte stehen nach Ansicht der Verwaltung in der nächsten Zeit vordringlich zur Sanierung an:
1. Hohenbrach – Trauzenbach, inkl. Heidenbühlweg
2. Morbach Platte, Gefällstrecke
3. Hüttbrunnenweg unterer Abschnitt
4. Dr.-Erdmannstraße
5. Schelmenklingenweg, Teilstrecken
Der Gemeinderat folgte dem Verwaltungsvorschlag und beschloss, die Mittel aus dem Vermögenshaushalt in das Folgejahr zu übertragen, um auf diese Weise ein größeres Auftragsvolumen zu erhalten. Der Mittelansatz im Verwaltungshaushalt wird verwendet für eine doppelte Oberflächenbehandlung auf der sanierten Teilstrecke Schöntalsägmühle – Grab, damit wäre dieser Streckenabschnitt voraussichtlich wieder auf Dauer ertüchtigt. Des weiteren sollte ein einfacher Ausbau der Gefällstrecke Morbach-Platte gemacht werden. Die übrigen Mittel stehen für kleinere Ausbesserungsarbeiten zur Verfügung.

Sondernutzung für Inlinertreff
Die Ski-/Inlineabteilung der Sportfreunde Großerlach hat eine Sondernutzungserlaubnis für die Trainingseinheiten des Inlinertreffs beantragt. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag teilweise zu. Genehmigt wurde die Sondernutzung für den Mainhardter Weg (bisher wurde Nutzung geduldet) und die Gefällstrecken zum Regenüberlaufbecken unterhalb des Hartplatzes in Großerlach. Die Sondernutzung ist erlaubt dienstags von 17:00 bis 22:00 Uhr und sonntags von 10:00 bis 15:00 Uhr.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit musste der Antrag auf Nutzung der Schelmenklinge abgelehnt werden. Generell ist zu sagen, dass mit der Sondernutzung keine Vollsperrung verbunden ist, was bedeutet, dass dem Anliegerverkehr die Durchfahrt ermöglicht werden muss.

Annahme von Spenden
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung hat der Gemeinderat seit diesem Jahr über die Annahme jeglicher Spenden für die Gemeinde zu entscheiden. Die Verwaltung informierte das Gremium über diese Neuerung. Der Gemeinderat brachte sein Unverständnis über diese Regelung und dem damit verbundenen Bürokratieaufwand zum Ausdruck. Dabei wurde deutlich gemacht, dass das Land Baden-Württemberg zur entsprechenden Änderung des § 78 der Gemeindeordnung gezwungen war, um Rechtssicherheit für die Kommunen zu erlangen. Anlass gab hierzu eine Gesetzesänderung der „alten“ Bundesregierung. Danach stünde ansonsten z.B. bereits das Einwerben einer Spende zugunsten eines Kindergartens, einer Schule oder eines örtlichen Vereins – unabhängig vom Wert(!) der Spende - unter dem Verdacht einer strafbaren Handlung. Bürgermeister Jäger stellte fest, dass diese Regelungen Ausgeburt einer paranoid veranlagten Gesellschaft seien. Die damalige Bundesregierung forderte die Kommunen anbetrachts deren desolaten Haushaltslage dazu auf, verstärkt auf Spenden und Sponsoring zu setzen – und stellte gleichzeitig genau das unter Strafandrohung.
Der Gemeinderat genehmigte im Anschluss die Annahme von verschiedenen Geld- und Sachspenden, darunter z.B. eine Kiste mit gebrauchten Sandspielsachen für den Kindergarten Großerlach.

Bekanntgaben / Anfragen

  • Bürgermeister Jäger verwies auf die derzeit laufende Umfrage Breitbandinternet/DSL – Versorgungssituation in der Gemeinde Großerlach und warb um rege Beteiligung.
  • Aus der Zeitung wurde entnommen, dass die Maßnahme zur Beseitigung der Rutschung an der Kreisstraße 1809 zwischen Trauzenbach und Grab fertiggestellt und die Vollsperrung aufgehoben worden ist.
  • Bürgermeister Jäger berichtete, dass zwischenzeitlich verschiedene Besprechungen und Verhandlungen wegen des Mautausweichverkehrs und daraus resultierenden Maßnahmen stattgefunden haben. So wird ein Nachtfahrverbot diskutiert, welches sich nach seinem Dafürhalten aber wohl nicht durchsetzen lasse.
  • Der Veränderungsnachweis zum Ausbau der OD Schönbronn ist bei der Gemeinde eingangen, dieser werde nun geprüft und anschließend werden die Notartermine für die vereinbarten Grundstückverkäufe vorbereitet. Dies könne sich aufgrund der Urlaubszeit noch etwas verzögern.
  • Bürgermeister Jäger stellte einen entsprechenden Zeitungsbericht richtig. Nicht nur die Stadt Murrhardt, sondern die gesamte Wirtschaftsregion Oberes Murrtal, somit auch Großerlach, wurde als Sonderförderungsgebiet des Wirtschaftsministeriums aufgenommen.
  • Durch verschiedene Aktivitäten, insbesondere die Bewirtung bei den Public-Viewing-Angeboten während der Fußballweltmeisterschaft, hat der Förderverein Gemeindehalle Großerlach nunmehr die 10.000 Euro-Marke erreicht. Bürgermeister Jäger dankte hierbei nochmals den zahlreichen und engagierten Helferinnen und Helfern. Er stellte aber auch fest, dass er sich noch deutlich mehr Engagement und Beteiligung aus der Bevölkerung wünsche.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de