Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 17. August 2006 - Bericht

Die letzte Sitzung des Gemeinderats fand am 17. August 2006 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses in Großerlach statt.

Gewerbegebiet “Mainhardter Weg II“
Der Gemeinderat des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Gewerbegebiet „Mainhardter Weg II“ im Entwurf festgelegt. Im Zuge des weiteren Verfahrens werden nun die Stellungnahmen verschiedener Behörden eingeholt und der Bevölkerung durch Auslegen des Planentwurfs Gelegenheit gegeben, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Auf die gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.

Kindergarten: Neuerungen bei der Betreuung von Unterdreijährigen
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dass künftig auch im Kindergarten Großerlach Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres aufgenommen werden sollen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Änderung der Betriebserlaubnis in eine sogenannte Altersgemischte Gruppe zu beantragen. Bereits seit Jahresbeginn werden im Kindergarten Grab Zweijährige aufgenommen. Die Inanspruchnahme dieses Angebots seitens der Eltern war so groß, dass man Anmeldungen auf die Zeit nach den Sommerferien verschieben musste. Um hier künftig flexibler reagieren zu können wurde die Erweiterung auf den Kindergarten Großerlach seitens der Verwaltung vorgeschlagen. Die Aufnahme von Zweijährigen wurde auf nur eine Gruppe beschränkt, da bei einer Altersgemischten Gruppe die maximale Gruppenstärke von 22 auf 25 Kinder sinkt. Hätte man beide Gruppen als Altersgemischte Gruppe eingerichtet, würde sich die Gesamtaufnahmekapazität der Kindergärten um insgesamt sechs Kinder verringern.
In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat eine Erhöhung der Gebühren für Unterdreijährige beschlossen. So wird zukünftig der Doppeltzählung der Unterdreijährigen Rechnung getragen und die doppelte Gebühr verlangt. Seitens der Gemeindeverwaltung war ein Zuschlag von lediglich 50 % vorgeschlagen worden. Da bereits Unterdreijährige angemeldet sind, habe man auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, dass diese Regelung erst ab dem 1.1.2007 in Kraft tritt. Somit würden für Unterdreijährige ab 2007 folgende monatliche Gebühren fällig für ein Kind aus einer Familie mit:
- 1 Kind 170 Euro
- 2 Kinder 130 Euro
- 3 Kinder 84 Euro
- 4 und mehr Kinder 28 Euro

Ehemaliges Lehrerwohngebäude, Liemersbacher Straße 12-14
Am 01.08.2006 fand eine gemeinsame Begehung von Vertretern des Landkreises Rems-Murr und der Gemeinde Großerlach des ehemaligen Lehrerwohngebäudes Liemersbacher Str. 12 u. 14 in Großerlach zum Zwecke der Übernahme statt. Der Landkreis hat dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung zugestimmt, die sich aus dem Mietvertrag ergebenden Instandhaltungs- und Sanierungspflichten des Mieters durch einen noch zu vereinbarenden Ablösebetrag zu begleichen. Diese Summe steht sodann der Gemeinde für die Sanierung des Objektes – orientiert an der künftigen Nutzung - zur Verfügung.
Die Jugendlichen können den Beginn der Renovierungsarbeiten für den Jugendtreff nicht mehr erwarten und haben in Absprache mit der Gemeindeverwaltung bereits mit den Arbeiten begonnen. Bürgermeister Jäger konnte zudem mitteilen, dass der Jugendtreff einen Zuschuss für die Renovierungsarbeiten in Höhe von 5.600 Euro vom Kreisjugendring zugesagt bekommen hat.
Bezüglich der Nutzung der anderen Räumlichkeiten besteht bereits ein konkretes Interesse für die Anmietung einer kompletten Wohnung zur Einrichtung einer Heilpraxis. Hierfür wäre allerdings eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich. Des weiteren sind bereits Anfragen von Musikbands nach Proberäumen eingegangen, ohne dass man hierfür Werbung gemacht habe. Die Werbung für die Proberäume ist derzeit in Gange.

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de