Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 30. November 2006 - Bericht

Änderung der Hebesatzsatzung
Die Gemeinde Großerlach erhält als besonders leistungsschwache Gemeinde Zuschüsse aus dem Ausgleichstock. Eine maximale Förderung, wie sie die Gemeinde seit langem fordert, setzt jedoch voraus, dass die eigenen Einnahmemöglichkeiten – soweit zumutbar – voll ausschöpft werden. In einem Gespräch beim Regierungspräsidium wurde jetzt darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Großerlach insbesondere beim Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohngebäude) weit unter dem im Jahr 2005 durchschnittlich festgesetzten Hebesatz im Rems-Murr-Kreis und im Kreis Schwäbisch Hall liegt.
Der Gemeinderat hat deshalb, auf Empfehlung der Verwaltung, einstimmig beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 300 v.H. auf 345 v.H. ab 01.01.2007 anzuheben. Die hierfür notwendige Satzungsänderung wurde beschlossen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gewerbegebiet “Mainhardter Weg II“
Der Fachbereich Umweltschutz hat in einem Erörterungsgespräch Anfang September einen Umweltbericht mit Ausgleichsbilanz für das Vorhaben gefordert. Dieser wurde zwischenzeitlich vom Planungsbüro Güthler aus Ludwigsburg erstellt. Der Eingriff in die Natur durch dieses Vorhaben wird ausgeglichen durch diverse Pflanzgebote, durch die Schaffung von Wasserretensions- und Wasserversickerungsflächen mit umliegenden Biotopentwicklungsflächen.
Der Gemeinderat hat nun, nach Vorliegen aller geforderten Unterlagen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Gewerbegebiet „Mainhardter Weg II“ im Entwurf beschlossen und den Umweltbericht anerkannt.
Das Verfahren sieht nun vor, dass die Fachbehörden hierzu angehört werden müssen und der Entwurf mit allen Unterlagen öffentlich ausgelegt wird. Dies ist der gesonderten Bekanntmachung zu entnehmen.

Fortschreibung des Flächennutzungsplan
Nach einem äußerst langwierigen Verfahren gelangte der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Sulzbach zur Rechtskraft. Da die ursprünglich vorgesehene Geltungsdauer für das Jahr 2005 vorgesehen war, besteht unmittelbar im Anschluss das Erfordernis, in ein Fortschreibungsverfahren einzusteigen. Hierfür spricht auch die ab 2007 vorgesehene Fortschreibung des Regionalplans. Da die Regionalplanung auch die bauleitplanerischen Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Großerlach berührt, bietet sich ein zeitgleicher Einstieg in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans an.
Mehrfach wurde die Überlegung geäußert, die Durchführung des Verfahrens zur Fortschreibung, bzw. zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans, nicht mehr an den Gemeindeverwaltungsverband Sulzbach zu übertragen, sondern dies künftig in Eigenregie bezogen alleine auf die Gemarkung der Gemeinde Großerlach durchzuführen. Um diesbezüglich eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu erlangen, fanden in den vergangenen Wochen einige Gespräche unter den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden statt. Darüber hinaus wurden Angebote verschiedener Planungsbüros eingeholt und Vergleichsrechnungen angestellt.
Im Tenor bleibt danach festzustellen, dass die wesentlichen Kritikpunkte am Verfahrensablauf der letzten Flächennutzungsplanung ausgeräumt werden konnten. Ein schwerwiegendes Argument für eine weitere Zusammenarbeit der Verbandsgemeinden ist die Frage der Planungskosten. Vereinfacht gilt dabei: Je größer die Gemarkungsfläche und die Einwohnerzahl des Planungsgebietes, um so kostengünstiger fällt die Planung im Verhältnis aus. Unter Anwendung identischer Honorarzonen der HOAI würde eine eigenständige Durchführung des Verfahrens durch die Gemeinde Großerlach somit alleine hinsichtlich der Kosten des zu beauftragenden Planungsbüros einen Mehraufwand in Höhe von rund 25.640 € bedeuten. Dabei nicht berücksichtigt sind die Synergieeffekte im Falle einer Flächennutzungsplanung im Verband z.B. betreffend des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.
Der Gemeinderat ist der Empfehlung der Verwaltung gefolgt und hat einstimmig beschlossen, dass das Fortschreibungsverfahren, wie bisher durch den Gemeindeverwaltungsverband Sulzbach durchgeführt werden soll. Im kommenden Jahr soll in das Verfahren eingestiegen werden.

K 1814: Erneuerung der Brücke bei Böhringsweiler
Die abgängige Brücke der Kreisstraße K 1814 bei Böhringsweiler muss dringend erneuert werden. Maßnahmenträger ist der Landkreis Rems-Murr. Die erforderliche FFH-Verträglichkeit konnte festgestellt werden. Im Zuge des notwendigen Wasserrechtsverfahrens wurde nun die Gemeinde angehört. Der Gemeinderat nimmt, einstimmig, wie folgt Stellung:
Die Gemeinde Großerlach unterstreicht das dringende Erfordernis der geplanten Brückenerneuerung. Die in diesem Zuge vorgesehene Entschärfung der Straßenführung wird begrüßt. Gegen die Durchführung der Maßnahme wie seitens des Fachbereichs Straßenbau vorgeschlagen, bestehen keine Bedenken.

Konzessionsvertrag mit der EnBW
Der mit der EnBW (früher EVS) für die Ortsteile Altfürstenhütte, Böhringsweiler, Hals, Wiedhof, Kuhnweiler und Mannenweiler abgeschlossene Konzessionsvertrag läuft zum 31.12.2008 aus. Auf die vorgeschriebene Ausschreibung hat sich die EnBW Regional AG als einzighes Unternehmenmit wieder um die Konzession beworben und dabei einen um zwei Jahre vorgezogenen Vertragsabschluss zum 01.01.2007 mit einer Laufzeit von 20 Jahren vorgeschlagen.
Um eine einheitliche Laufzeit der Konzessionsverträge zu erreichen, ist der Gemeinderat dem Verwaltungsvorschlag gefolgt und hat einstimmig beschlossen, den bestehenden Konzessionsvertrag mit der EnBW nicht vorzeitig zu verlängern, sondern nach dessen regulärem Ablauf am 31.12.2008 auf vier Jahre neu abzuschließen. Damit wäre eine gleiche Laufzeit mit dem SÜWAG-Konzessionsvertrag erreicht, der am 31.12.2012 ausläuft.

Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat die Annahme von verschiedenen Sach- und Geldspenden beschlossen.

Bekanntgaben / Anfragen
Bürgermeister Jäger gab folgendes bekannt:
· Die Beschilderung zur Geschwindigkeitsreduzierung an der Bushaltestelle Hohenbrach ist zwischenzeitlich erfolgt.
· Nach nunmehr zweieinhalb Jahren wurde endlich die Einfriedung am Friedhof Neufürstenhütte fertiggestellt.
· Die Gemeinde hat federführend für den Naturpark und in Zusammenarbeit mit der Agentur Arcos aus Murrhardt eine Loipenkonzeption, bestehend aus einer einheitlichen Beschilderungen und einheitlichen Broschüren, erstellt. Die Arbeiten stehen unmittelbar vor dem Abschluss.

Weitere Informationen

Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de