Gemeinde Großerlach

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Ortschaftsratsitzung am 27. März 2007 - Bericht

Errichtung eines Maschendraht- bzw. Gitterstabzaunes als Einfriedung, Grab, Schöntalstr. 34, Flst. 38/10
Im fraglichen Baugebiet sind Einfriedungen als Hecke bis maximal 1,20m Höhe oder als Scherenzaun bis maximal 0,80 m Höhe vorgeschrieben. Dies sei jedoch für die Hunde des Antragstellers kein ernsthaftes Hindernis. Darum wurde eine Befreiung beantragt für einen maximal 1,80 m hohen Maschendraht- oder Gitterstabzaunn. Damit diene der Zaun auch dem Schutz der Nachbarschaft vor freilaufenden Hunden. Das Einvernehmen des Ortschaftsrats wurde erteilt.

Errichtung von 5 Stellplätzen und einer Einfriedung gegen Wildverbiss, Frankenweiler-Wasenhaus, Flst. 33/2 und 33
Erneut war das Kräuterzentrum im Wasenhaus auf der Tagesordnung. Das Einvernehmen des Ortschaftsrats wurde erteilt.

Abbruch eines Stallgebäudes und Neubau einer Garage, Grab, Sulzbacher Str. 28/1
Anstelle eines baufälligen alten Stallgebäudes soll eine Garage mit Satteldach errichtet werden. Der Ortschaftsrat begrüßte das Vorhaben und erteilte sein Einvernehmen.

Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Grab-Südost“ (Lange Straße) – Stellungnahme des Ortschaftsrats
Ortsvorsteher Vogelmann und Bürgermeister Jäger erläuterten den vorliegenden Planentwurf. Die einzelnen Bauvorschriften wurden anhand des Textteils unter Beiziehung des Lageplans Punkt für Punkt durchgesprochen und erläutert. Der Planentwurf fand das einhellige Lob des Ortschaftsrates. Die in den Vorberatungen durch den Ortschaftsrat angedachten Eckpunkte und Planungsziele seien darin vollumfänglich wiederzufinden. Nach ausführlicher Beratung kam der Ortschaftsrat einhellig zu dem Ergebnis, dass dem Bebauungsplan wie vorliegend vollinhaltlich zugestimmt werden kann.


Bolzplatz Grab – Beratung
Aufgrund einer eingegangenen Beschwerde sollte über folgende zwei Punkte beraten werden:
Soll es dem Kindergarten Grab erlaubt sein, auch künftig hin und wieder unter Aufsicht der Erzieherinnen auf dem Rasenplatz Ballspiele abzuhalten?
Wie könne man hinsichtlich der bisweilen auftretenden Ruhestörungen und Sachbeschädigungen durch Fußball spielende Jugendliche auf dem Rasenplatz und dem gegenüberliegenden Grundstück, sowie an der Bushaltestelle Grab entgegentreten?
Die Ratsmitglieder waren sich darüber einig, dass man eine kinderfreundliche Gemeinde sein wolle und dass gewisse negative Begleiterscheinungen des natürlichen Bewegungsdrangs von Kindern in vertretbarem Maße auch von Anwohnern zu tolerieren seien. Nach kurzer Beratung erklärte der Ortschaftsrat einhellig seine Zustimmung, dass Bürgermeister Jäger dem Personal des Kindergartens Grab die Erlaubnis erteilt, den Rasenplatz hin und wieder für Ballspiele zu nutzen.
Die Verärgerung der Angrenzer bezüglich der Ruhestörungen und Sachbeschädigungen durch Jugendliche in der Umgebung der Ortsmitte stieß jedoch durchaus auf Verständnis. Denn auch die Gemeinde hat regelmäßig Sachbeschädigungen z.B. am Zaun des gegenüberliegenden Grundstücks oder am Buswartehäuschen zu beklagen. Der Bolzplatz am ehemaligen Freibad in Grab wird unter anderem wohl nicht angenommen, weil dort Bälle regelmäßig entweder in das Biotop oder in den angrenzenden Wald fallen und nur erschwert wieder zu erreichen wären. Nach kurzer Beratung einigte sich das Gremium darauf, dass man nach alternativen und besser geeigneten Möglichkeiten für einen Bolzplatz suchen wolle. Dieser sollte einerseits nicht zu weit vom Ort weg sein, andererseits aber auch nicht zu dicht an der Wohnbebauung liegen. Auf den Plätzen innerhalb des Ortes (Rasenplatz, alter Spielplatz und Bushaltestelle) soll das Fußballspielen untersagt bleiben.

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Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de