Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Sitzung des Gemeinderats am 28.09.2017 - Bericht

Änderung in der Besetzung des Gemeinderats und des Bauausschusses
Herr Christian Rokos ist aus der Gemeinde verzogen und musste somit aus dem Gemeinderat ausscheiden, der Gemeinderat stellte fest, dass die Ausscheidungsgründe vorhanden sind. Bürgermeister Christoph Jäger verabschiedete Herrn Rokos mit einem Präsent und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit im Gremium.

Für Christian Rokos rückte Thorsten Stark aus Großerlach nach. Dieser war nach der Gemeinderatswahl 2014 erste Ersatzperson für den Wahlvorschlag „Unabhängige Liste Großerlach“. Bürgermeister Jäger nahm die Verpflichtung vor.

Da Christian Rokos auch stellvertretendes Mitglied im Bauausschuss war, musste ein Ersatzbewerber gewählt werden. Die Wahl fiel auf Thorsten Stark.
 
Erweiterung des Gewerbegebietes „Mainhardter Weg“
Der Bebauungsplan „Mainhardter Weg III“ wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der vom Planungs- & Ingenieurbüro Wahl aus Göggingen erarbeitete und in der Sitzung vorgestellte Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wurde im Vorfeld mit den beiden im Plangebiet befindlichen Grundstückseigentümern abgestimmt. Im Wesentlichen orientierte man sich dabei an den Festsetzungen der Bebauungspläne „Mainhardter Weg“ und „Mainhardter Weg II“. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Erschließungsstraße kam man überein, diese bis an den östlichen Rand des Plangebietes vorzusehen, mit einem ausreichend dimensionierten Wendehammer. Die Straßenbreite beträgt 7,0 Meter mit einseitigem Gehweg in Weiterführung der bestehenden Haupterschließungsachse im Gewerbegebiet.
Obwohl im beschleunigten Verfahren keine Umweltprüfung vorgeschrieben ist, musste zur Abklärung des Artenschutzes eine entsprechende Prüfung hinsichtlich der Beeinträchtigung von FFH-Arten durchgeführt werden. Hiernach sind innerhalb des Geltungsbereiches keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu prognostizieren und daher auch keine Maßnahmen erforderlich. Für das angrenzende Umfeld müssen jedoch teilweise Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das Landratsamt Waiblingen, GB Umwelt, hat hierzu sein grundsätzliches Einverständnis erteilt.
Der Gemeinderat billigte einstimmig den Bebauungsplanentwurf und beschloss die öffentliche Auslegung und die Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
 
Neuer Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr
Die Einsatzbereitschaft des ELW (Einsatzleiterwagen) des Fahrzeugs ist nur noch bedingt gewährleistet, dies ergaben die letzten TÜV-Untersuchungen. Der aktuellen Fahrzeugkonzeption folgend und in Abstimmung mit der Feuerwehr und dem Kreisbrandmeister wurde für die anstehende Ersatzbeschaffung ein sogenannter Mannschaftstransportwagen (MTW) vorgesehen und hierfür die pauschale Fachförderung in Höhe von 12.500 Euro beantragt. Dieser Antrag wurde zwischenzeitlich positiv beschieden. Im Haushaltsplan 2017 sind 40.000 Euro für das neue Fahrzeug eingeplant.
Entsprechend der bisher bewährten Praxis wird das Leistungsverzeichnis hinsichtlich Fahrzeug und Beladung unter Berücksichtigung der DIN-Vorschrift und der geltenden Förderbedingungen mit der Freiwilligen Feuerwehr Großerlach und der Kreisbrandmeisterstelle abgestimmt und erstellt. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung das Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
 
Breitbandausbau
Der Gemeinderat hatte im Februar 2017 beschlossen, sich am interkommunalen Projekt mit den Gemeinden Althütte, Sulzbach an der Murr und der Stadt Murrhardt (Federführung) zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells zu beteiligen. Die voraussichtlich erforderliche Finanzierung wurde über einen Nachtragshaushalt eingeplant und die entsprechenden Bundes- und Landesförderungen wurden inzwischen beantragt. Die Bundesmittel wurden zwischenzeitlich in der beantragten Höhe bewilligt.
Im Zuge des Antragsverfahrens wurde die Vorlage einer vertraglichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit der beteiligten Gemeinden nach § 25 GKZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) gefordert. Zur Formwahrung und für die noch ausstehende Genehmigung seitens der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde muss diese Vereinbarung formell vom Gemeinderat beschlossen werden, was in der Sitzung einstimmig erfolgte. Nach erfolgter Genehmigung ist die Vereinbarung öffentlich bekanntzumachen.
 
Belagsarbeiten B 14
Ab Mitte Oktober soll der gesamte Fahrbahnbelag der B 14 ab Sulzbach/Fischbachkurve bis Ortseingang Großerlach saniert werden. Während der Fräsarbeiten erfolgt eine Einbahnregelung von Sulzbach/Murr in Richtung Großerlach. Der Verkehr in die Gegenrichtung, soll von der B 14 über die B 39 – Löwenstein – L 1066 –Spiegelberg – B 14 umgeleitet werden. Unmittelbar nach den Fräsarbeiten erfolgt dann der Belagseinbau unter Vollsperrung. Während dieser Zeit wird der Verkehr in beide Fahrtrichtungen großräumig umgeleitet. Die Belagsarbeiten umfassen auch den Kreuzungsbereich am Ortseingang Großerlach (Abzweigung Neufürstenhütte).
Im Zuge der Arbeiten wurde von der Straßenbauverwaltung angeregt, die betroffenen Bushaltestellen, soweit möglich, barrierefrei zu gestalten. Da sich die beiden Haltestellen am Ortseingang Großerlach innerhalb der Ortsdurchfahrt befinden, muss hierfür die Gemeinde die Kosten von rund 5.000 Euro tragen.
Derzeit werden seitens des Regierungspräsidiums Überlegungen angestellt, die Brücke der B 14 über die Rot in der „Rottalsenke“ unter mehrwöchiger Vollsperrung zu erneuern. Sollte dies zur Umsetzung kommen, würde der Rems-Murr-Kreis die Zeit der Sperrung nutzen, den Fahrbahnbelag der B 14 von der Rottalsenke bis einschließlich der Ortsdurchfahrt Großerlach zu sanieren. Die Gemeindeverwaltung hat unverzüglich nach Bekanntwerden dieser geplanten Maßnahme angeregt, im selben Zuge die aus Sicht der Gemeinde als dringend notwendig erachtete Linksabbiegespur, von Mainhardt kommend Richtung Gewerbegebiet und Liemersbach, zu verwirklichen. Noch im Oktober findet hierzu ein Ortstermin mit den zuständigen Behörden statt. Obwohl finanzielle Spielräume eigentlich nicht vorhanden sind, sollen Möglichkeiten der Durchführung kommunaler Maßnahmen parallel zu den geplanten Sanierungsarbeiten der B 14 entlang der OD Großerlach untersucht und dem Gemeinderat mit Kostenschätzung rechtzeitig zur Haushaltsplanung 2018 vorgelegt werden.
 
Straßenbeleuchtung
Anfang des Jahres konnte mittels Zuschuss aus der Pauschalförderung nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) die Straßenbeleuchtung entlang der Ortsdurchfahrt Großerlach, im Gewerbegebiet Mainhardter Weg und In der Reute mit neuester LED-Technik ausgestattet werden. Mit Restmitteln aus dem KInvFG stehen auch im Jahr 2017 Fördermittel für die LED-Umstellung zur Verfügung. Der Antrag für die Umrüstung entlang der Ortsdurchfahrt Grab, des Teilortes Hohenbrach, der Ortsdurchfahrt Neufürstenhütte und entlang der Durchgangsstraße vor der Grundschule Großerlach in Höhe von 15.000 Euro wurde zwischenzeitlich bewilligt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Maßnahme auszuschreiben und ermächtigte die Verwaltung, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben
 
Bekanntgaben

  • Der Zuschussantrag der Gemeinde für Kanalsanierungsmaßnahmen im Teilort Grab wurde zunächst wegen Überzeichnung des Förderprogramms abgelehnt. Nachdem die Mittel nicht vollständig von den Antragsstellern abgerufen wurden, konnte nun mittels Nachbewilligung die Gemeinde doch noch in der beantragten Höhe berücksichtigt werden. Die Gemeinde erhält nun einen Zuschuss in Höhe von 152.300 Euro, bei einer Förderquote von 80%.
  • Der Auftrag zur Aufstellung der Hundetoiletten wurde zwischenzeitlich erteilt, ebenso der Einbau der Vorrichtungen für das „Offene Bücherregal“ auf dem Spielplatz Grab.
  • Die Gemeinde Großerlach hat einen Zuschuss in Höhe von 2.600 Euro für den Aufbau einer „Bürger-App“ bewilligt bekommen. Da seitens der Verwaltung für das kommende Jahr eine Erneuerung der Gemeindehomepage beabsichtigt ist, soll in diesem Zuge auch die „Bürger-App“ erstellt werden
  • Die Arbeiten für die Außenanlagen am Gemeinschaftshau Liemersbach sind vergeben, das entsprechende Nachtragsangebot der Erlacher Arbeitshilfen beläuft sich auf knapp 8.900 Euro. Im Gebäudeinnern sind die Arbeiten weitestgehend abgeschlossen. Das Mobiliar ist bestellt, die Kosten hierfür belaufen sich auf 5.400 €.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de