Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 23.11.2017 - Bericht

Bebauungsplan „Mainhardter Weg III“
Der für die Erweiterung des Gewerbegebietes notwendige Bebauungsplan sollte ursprünglich in einem „regulären“ Verfahren durchgeführt werden, ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde gefasst. Nach einer Vorbesprechung mit dem Landratsamt, hatte dieses dann etwas überraschend zugestanden, hier ein“ Vereinfachtes Verfahren“ durchführen zu können. Hierbei könnte auf eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit verzichtet werden, auch ist weder Umweltbericht noch eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Des Weiteren ist keine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig, was auch bedeutet, dass der Bebauungsplan nicht genehmigungspflichtig ist. Dies hätte zu einer Verkürzung und Vergünstigung des Verfahrens geführt. Der Gemeinderat hatte daraufhin den Aufstellungsbeschluss entsprechend geändert. Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange, machte das Baurechtsamt im Landratsamt nun einen Rückzieher. Hiernach hätte eine gründliche Prüfung ergeben, dass das „Vereinfachte Verfahren“ beim Bebauungsplan „Mainhardter Weg III“ nun doch nicht angewendet werden kann und der Bebauungsplan zudem genehmigungspflichtig sei.
Bürgermeister Jäger zeigte sich hierüber verärgert, man habe dies gegenüber dem Baurechtsamt auch zum Ausdruck gemacht. Das Landratsamt konnte insoweit entgegenkommen, dass die erfolgte Anhörung der Behörden und die öffentliche Auslegung als „frühzeitige Anhörung/Auslegung“ angesehen werde und dass es für die Genehmigungsfähigkeit genüge, wenn die Mitglieder des Gemeindeverwaltungsverbandes bestätigen, dass die Planaufstellung in Bezug auf den Flächennutzungsplan abgestimmt ist und ein entsprechender Beschluss gefasst wird. Durch dieses Entgegenkommen hat die Gemeinde immerhin keine Zeit beim seitherigen Verfahren verloren. Es muss nun der Umweltbericht und die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt werden und dann nochmals eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine öffentliche Auslegung erfolgen, dies wäre bei einem „regulären“ Bebauungsplanverfahren sowieso zu machen gewesen. Die beiden Vorhabenträger im Plangebiet wurden vor der Sitzung über die neue Entwicklung informiert.
Im Zuge der erfolgten Behördenbeteiligung wurde auch der Verband Region Stuttgart angehört. Dieser hat moniert, dass der Bebauungsplan keine ausreichenden Festsetzungen vorsieht, welche eine sogenannte „Einzelhandelsagglomeration“ verhindert. Laut Regionalplans ist die Gemeinde Großerlach als eine „Gemeinde mit Eigenentwicklung ohne zentralörtliche Funktion“ festgelegt, was bedeutet, dass keine größeren Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden. Es ist daher notwendig, im Textteil des Bebauungsplans Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen, damit der Bebauungsplan konform mit dem Regionalplan ist.
Der Gemeinderat stimmte den notwendigen Änderungen einstimmig zu.
 
Jahresrechnung 2016
Kämmerin Saskia Pulver erläuterte dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2016. Im Haushaltsjahr 2016 wurden wieder einige investive Maßnahmen vorgenommen. Das Dach des Feuerwehrgerätehauses wurde saniert und energetisch aufgewertet, damit einher ging eine Renovierung des Schulungsraums. Das Mädchen-WC in der Grundschule Großerlach wurde erneuert und der Spielplatz Grab wurde mit enormen ehrenamtlichen Engagement und finanzieller Unterstützung durch Spenden komplett neu gestaltet. Anstatt der angedachten Erneuerung der Ortsdurchfahrt Kleinerlach wurde diese lediglich saniert, mit den dadurch nicht benötigten Haushaltsmitteln wurden in Großerlach verschiedene Siedlungsstraßen mittels Dünnschichtverfahren ertüchtigt. Die Erschließung des Baugebietes „Friedhofstraße“ wurde weitestgehend abgeschlossen und die Friedhofsmauer in Großerlach saniert. An der Schwalbenflughalle Grab wurden die Leimbinder neu gestrichen, ebenso die Außenwand, der Sockelbereich und die Fenster. In Großerlach wurde entlang der Ortsdurchfahrt die Straßen die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umgestellt. Erste Kanalerstinspektionen wurden durchgeführt. Für den Bauhof wurde ein neuer Kommunalschlepper angeschafft. Für den Neubau des Hochbehälters Hohenbrach wurde ein Finanzierungsanteil von 750.000 Euro eingeplant. Beauftragt wurden zudem Beratungsleistungen für den Breitbandausbau. Insgesamt wurden etwa 1.500.000 Euro in 2016 investiert. Rund 40 % dieser Ausgaben konnten durch Zuschüsse refinanziert werden. Durch den Verkauf von Bauplätzen in Grab und Neufürstenhütte konnten 307.000 Euro eingenommen werden.
Im Verwaltungshaushalt wurde ein ordentliches Ergebnis erzielt. Trotz des Rückgangs gegenüber dem Vorjahr bei der Gewerbesteuer (-56.400 Euro) und den Schlüsselzuweisungen (-14.800 Euro) sowie höherer Umlagezahlungen (+152.300 Euro). Auf der Einnahmenseite war ein Anstieg (+62.200 Euro) bei den pauschalen Zuweisungen für Kinderbetreuung, Feuerlöschwesen und Straßen zu verzeichnen, sowie höhere Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer (+35.300 Euro). Durch eine gute Haushaltsdisziplin konnte der Verwaltungshaushalt somit eine Zuführungsrate in Höhe von 526.800 Euro erwirtschaften. Diese ging gegenüber 2015 um 42.700 Euro zurück, allerdings wurde der Ansatz im Haushaltsplan um 253.100 Euro übertroffen.
Die in 2016 geplante Kreditaufnahme in Höhe von 260.000 Euro musste nicht in Anspruch genommen werden, somit sank der Schuldenstand auf 1.586.682 Euro (Vorjahr: 1.720.252 Euro). Hinzu kommen die Schulden aus der Entwicklungsmaßnahme „Mainhardter Weg“ in Höhe von 514.032 Euro. Die im Haushaltsplan vorgesehene Rücklagenentnahme (34.400 Euro) wurde nicht erforderlich, stattdessen konnte die Rücklage um 216.825 Euro aufgestockt werden. Somit stehen nach Abzug der gesetzlichen Mindestrücklage (109.551 Euro) für künftige Investitionen 673.030 Euro zur Verfügung.
Die Jahresrechnung 2016 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.
 
Gebührenkalkulation Wasserversorgung
Kämmerin Saskia Pulver erläuterte die vom Fachbüro Allevo erstellte Gebührenkalkulation für die Jahre 2018 bis 2020. Es wurden zunächst die zu erwartenden Kosten aus Betrieb und Investitionen ermittelt und davon die Einnahmen aus Wasserverkauf, Ersätzen, Beitragsauflösungen sowie die Grundgebühren (=Zählergebühr) abgesetzt. Die verbleibenden Kosten wurden durch die geschätzten Verbrauchseinheiten geteilt, bei der vorliegenden Kalkulation wurde ein 5-Jahres-Durchschnitt angesetzt. Die Division ergab eine Wasserverbrauchsgebühr von brutto 2,88 Euro, was dem aktuellen Gebührensatz entspricht. Da aber in der Wasserversorgung ein Verlustvortrag vorhanden ist, wird vorgeschlagen, einen Anteil in Höhe von 20.000 Euro in der Kalkulation für 2018 - 2020 zu berücksichtigen. Hierdurch ergibt sich eine Erhöhung von 0,06 Euro je Kubikmeter. Eine Anpassung war auch bei der monatlichen Grundgebühr erforderlich, da in der Gemeinde zwischenzeitlich Wasserzähler mit anderen Nenngrößen vorhanden sind. Finanziell bedeutet die Gebührenerhöhung für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt Mehrkosten von rund 12 €/Jahr.
Mit der Satzungsänderung zur Gebührenanpassung wurde eine andere Regelung der aktuellen Wasserversorgungssatzung (WVS) angepasst. Bislang ging die Gebührenpflicht bei Eigentumswechsel erst zum nächsten Kalendervierteljahr auf den neuen Gebührenschuldner über. In der Praxis hat sich gezeigt, dass der Übergang zum folgenden Kalendermonat deutlich praktikabler ist.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig den vorgeschlagenen Gebührensätzen und der entsprechenden Änderung der Wasserversorgungssatzung zu.
 
Forstbetriebsplan 2018
Das Forstamt des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis hat den Forstbetriebsplan für das Jahr 2018 erstellt und zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Es ist vorgesehen, den festgelegten Hiebssatz von 200 Festmetern im kommenden Jahr wieder vollständig auszuschöpfen. Dadurch werden die Einnahmen aus Holzerlösen bei voraussichtlich 14.000 Euro liegen. 2018 sind 5.000 Euro für die Wegeunterhaltung eingeplant, die wie in den Vorjahren unter der Regie der Forstverwaltung in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung für erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen an im Wald liegenden Haupterschließungs- und Erholungswegen, die in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde stehen, verwendet werden. In den Vorjahren wurden mit diesen Mitteln alle Waldwege gesplittet und der Regelquerschnitt mittels Grader wiederhergestellt. Nach Abzug der Ausgaben für Holzfällung, Pflege- und Verwaltungskosten, ist nach derzeitiger Planung mit einem positiven Ergebnis von 2.130 Euro zu rechnen.

Berichte aus früheren Sitzungen finden Sie hier

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rathaus(@)grosserlach.de