Gemeinde Großerlach

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Gemeinderatssitzung am 21. Juni 2018 - Bericht

Schöffenwahl 2018
Der Gemeinderat hat einstimmig Herrn Dietmar Wilhelm und Herrn Michael Sensbach auf die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 gewählt. Für das Schöffenamt hatten sich insgesamt drei Personen beworben. Auf die gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.
 
Busbeförderung von Kindergartenkindern
Aufgrund einer Änderung der Tarifbestimmungen dürfen seit 2016 Kindergartenkinder kostenlos mit dem Bus fahren. In der Praxis stehen dem aber Rechtslage und die Rechtsprechung der letzten Jahre entgegen. Das Haftungsrisiko und die Frage der Aufsichtspflicht bei der Beförderung von Kindergartenkindern stellt nämlich eine zwischenzeitlich für Kindergartenträger nahezu unlösbare Aufgabe dar, weshalb dies in zahlreichen Städten und Gemeinden komplett eingestellt wurde. In der Gemeinde Großerlach werden noch vereinzelt Busverbindungen von Kindergartenkindern genutzt.
Die Aufsichtspflicht des Kindergartenträgers beginnt üblicherweise erst mit der tatsächlichen Übernahme der Kinder im Kindergarten und endet mit der Übergabe an einen Sorgeberechtigten. Da eine solche Übergabe bei Kindergartenkindern, die den Weg unbegleitet im Bus zurücklegen, nicht stattfindet, entsteht eine „Aufsichtslücke“, die ggf. zu einer Aufsichtspflichtverletzung führen kann. Diese Aufsichtslücke könnte nur durch Beaufsichtigung der Kindergartenkinder auch während der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln geschlossen werden, wobei dies nicht vom Busfahrer geleistet werden kann.
Für den Weg zum Kindergarten sind die Eltern in der Haftung und Verantwortung. Veranlassen sie dabei ein Nutzen des Busangebots durch das Kind, kann für die Fahrt im Bus und selbst für den Weg von der Bushaltestelle bis auf das Kindergartengelände dem  pädagogischen Personal keine Aufsichtspflichtverletzung angelastet werden. Die Verantwortung und Aufsichtspflicht verbleibt hier bis zum Betreten des Kindergartengeländes bei den Eltern. Nicht auszuschließen ist aber eine Mitverantwortung des Kindergartenträgers, wenn er in diesem Fall die Busbeförderung ausdrücklich erlaubt.
Noch kritischer ist die Rechtslage bei der Heimfahrt. Hier könnte im Schadensfall nicht nur der Träger, sondern auch die Person, die das Kind zum Bus gebracht hat, straf- und zivilrechtlich belangt werden. Daran ändern nach aktueller Rechtsprechung übrigens auch unterschriebene Haftungsausschluss- und Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten nichts.
Unter Berücksichtigung und Würdigung der aktuellen Rechtslage und in Ermangelung geeigneter Alternativen kann die Busbeförderung von Kindergartenkindern - ohne geeignete Begleitperson – seitens der Gemeinde als Träger der betroffenen Betreuungseinrichtung nicht mehr gestattet werden. Der Gemeinderat stellte sich einstimmig hinter diese Entscheidung.
 
Europa- und Kommunalwahl 2019
Es ist vorgesehen, bei den nächsten Kommunalwahlen (voraussichtlich 26.05.2019, gemeinsam mit Europawahl) erstmals die Stimmzettel am Computer zu erfassen und das Wahlergebnis digital zu ermitteln. Die Erfahrungen anderer Gemeinden zeigen eine erhebliche Zeitersparnis bei der Ergebnisermittlung, außerdem werden mögliche Fehlerquellen durch verschiedene Plausibilitätsprüfungen reduziert.
Vor der Bundestagswahl 2013 hatte der Gemeinderat den Wahlbezirk Liemersbach aufgelöst und dem Wahlbezirk Großerlach zugeordnet. Dies geschah anlässlich des Brandes des Gemeinschaftshauses Liemersbach, wobei jedoch der Hauptgrund die Zahl der Wähler im Wahlbezirk Liemersbach war. Diese lag bei den Wahlen zuvor nur bei rund 100 Wählern, wodurch nicht nur der personelle Aufwand (Wahlhelferbestellung) unverhältnismäßig war, sondern auch die Gewährleistung des Wahlgeheimnisses langsam an seine Grenzen stößt. Hinzu kommt eine stark zunehmende Inanspruchnahme der Möglichkeit zur Briefwahl. Obwohl das Gemeinschaftshaus Liemersbach nun als möglicher Wahlraum wieder zur Verfügung stehen würde, hat der Gemeinderat darum auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig beschlossen, es bei der Einteilung in drei Wahlbezirke (Großerlach, Grab und Neufürstenhütte) zu belassen.
 
Pumpwerk Schwalbenflug
Die Arbeiten zur Ertüchtigung des Abwasserpumpwerks Schwalbenflug inklusive Regenüberlaubecken, wurden beschränkt ausgeschrieben. Zur Submission lagen fünf Angebote vor. Die Prüfung durch das Ingenieurbüro Riker + Rebmann ergab, dass alle Angebote gewertet werden können. Günstigster Bieter war die Firma Elektro Jerg GmbH aus Aalen zum Angebotspreis in Höhe von 80.591,52 Euro. Das nächstgünstigste Angebot lag rund 20 % darüber. In der Ausführungsplanung vom April 2018 wurden die Baukosten mit 82.313,49 Euro berechnet. Das Büro Riker + Rebmann hat die Vergabe an den günstigsten Bieter empfohlen und bestätigt, dass dieser geeignet ist, die Arbeiten zuverlässig und sorgfältig auszuführen. Die Maßnahme soll Ende Oktober abgeschlossen sein.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die Firma Jerg.
 
Linksabbiegespur B 14
Im Herbst letzten Jahres hatte die Gemeindeverwaltung aufgrund der seinerzeit für Frühjahr 2018 vorgesehenen mehrwöchigen Vollsperrung der B 14 wegen der Erneuerung der Brücke in der Rottalsenke angeregt, eine Linksabbiegespur auf der Bundesstraße an der Einmündung der Kreisstraße K 1812 (Liemersbacher Straße) zu realisieren. Dies wurde vom zuständigen Regierungspräsidium aufgrund der zu kurzen Planungszeit abgelehnt. Da die Brückenerneuerung nun bis frühestens 2020 verschoben wurde, erlaubte sich die Gemeindeverwaltung einen erneuten Vorstoß und wurde dabei vom Landratsamt, GB Straßenbau, unterstützt. Das Regierungspräsidium hat nunmehr grundsätzlich „gute Chancen“ eingeräumt, dass der Bund die Baumaßnahme zur Anlage einer Linksabbiegespur finanzieren könnte. Voraussetzung sei ein regelkonformer Anschluss, wobei Wert auf einen „orthogonalen Anschluss“ an die B 14 gelegt würde. Dies erfordert eine entsprechende Vorausplanung, welche vom RP laut dortiger Aussage kurzfristig nicht geleistet werden kann. Durchaus üblich sei, bei entsprechender Interessenslage, dass betroffene Gemeinden mit den ersten ingenieurtechnischen Vorplanungen und Untersuchung in Vorleistung treten, wobei diese Planungskosten bei einer späteren Realisierung in der pauschalen Verwaltungskostenerstattung enthalten seien. Hier muss allerdings aus Erfahrung eingeräumt werden, dass diese Ingenieurskosten über die nicht verhandelbare Pauschale von 8% in der Regel zu maximal 50% gedeckt sind. Die Vorausplanung wäre aber Bedingung für weitere Gespräche bezüglich einer Umsetzung mit dem zuständigen Regierungspräsidium.
Die Gemeindeverwaltung hat beim Ingenieurbüro Riker + Rebmann einen entsprechenden Kostenvoranschlag nach HOAI erbeten, welcher bei rund 8.200 € (brutto) liegt. Dies beinhaltet die Erstellung eines Planentwurfs nebst Kostenschätzung inklusive topographischer Aufnahme und Erstellung eines digitalen Geländemodells und Mituntersuchung notwendiger Anschlussmaßnahmen an den angrenzenden öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen. Der Gemeinderat begrüßte den Vorstoß und das Ansinnen der Gemeindeverwaltung und erteilte einstimmig die Ermächtigung zur Beauftragung und Abwicklung der erforderlichen Vorausplanungen.
 
Straßensanierungsmaßnahmen
Die Ertüchtigung und Unterhaltung des umfangreichen Netzes an Gemeindeverbindungsstraßen stellt angesichts der begrenzten finanziellen Ressourcen eine dauerhafte Herausforderung für die Gemeinde dar. Zahlreiche dringende Maßnahmen stehen zur Erledigung an.
Die aus Haushaltsmitteln des Vorjahres und des laufenden Jahres finanzierte Ertüchtigung der Rösersmühlenstraße ist in der vergangenen Woche erfolgt (siehe gesonderten Bericht). Für dieses oder nächstes Jahr ist angedacht, im Baugebiet Friedhofstraße den Endbelag aufzubringen. Derzeit wird noch geklärt, ob in diesem Zuge auch die Friedhofstraße weiterführend bis zur Ortsmitte ertüchtigt werden kann, der dortige Belag ist extrem schadhaft. Die darüber hinausgehenden Mittel im Vermögenshaushalt sollten dann auf 2020 für die mögliche Maßnahme an der B 14 angespart und gebündelt werden. Sollte der Bund der Linksabbiegespur zustimmen (s.o.), wären damit auch Anschluss- und Umbauarbeiten im derzeitigen Kreuzungsbereich Liemersbacher Straße / B14 und den anliegenden öffentlichen Parkflächen erforderlich und sinnvoll. Hier ist ein erheblicher von der Gemeinde zu leistender Beitrag zu erwarten. Sollte die Maßnahme nicht zum Zuge kommen, stünde der Mittelansatz für andere dringliche Aufgaben aus der Prioritätenliste zur Verfügung. Ergänzend stehen wie gehabt im Verwaltungshaushalt Mittel für dringliche und punktuelle Ausbesserungsarbeiten zur Verfügung. Der Gemeinderat stimmte geschlossen der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
 
Hundetoiletten
Der Gemeinderat hatte im vergangenen Jahr das von der Verwaltung beantragte Aufstellen sogenannter Hundetoiletten an stark frequentierten „Gassistrecken“ bewilligt. Sowohl augenscheinliche Beobachtungen entlang der betroffenen Wege, als auch direkte Rückmeldungen von Hundehaltern, angrenzenden Landwirten und anderen Spaziergängern und Wegnutzern bestätigen, dass die Hundetoiletten sehr gut angenommen werden und erheblich zur Verbesserung der Situation beitragen. Auch die Leerung durch die Mitarbeiter des Bauhofs verläuft laut deren Rückmeldungen mit den installierten Behältern problemlos und lässt sich zum aktuellen Stand noch gut in den Betriebsablauf integrieren.
Die Gemeindeverwaltung wurde einstimmig ermächtigt, weitere Hundetoiletten an bekanntermaßen stark frequentierten „Gassistrecken“ zu installieren, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Aufgrund von Anfragen wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde gerne Spenden für weitere Hundetoiletten entgegen nimmt.
 
Bekanntgaben / Anfragen
Die Gemeinde hat das Architekturbüro Uli Ettle aus Aspach mit der Durchführung von Zustandsanalysen verschiedener kommunaler Gebäude beauftragt. Diese sollen als Grundlage künftiger Sanierungsmaßnahmen dienen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de