Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 21.03.2019 - Bericht

Änderung des Bebauungsplans „Alexanderstift“
Der Gemeinderat hatte im Oktober 2018 beschlossen, den Bebauungsplan Sondergebiet "Alexanderstift" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Der am 13.12.2018 beschlossene Entwurf wurde öffentlich ausgelegt und die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gegeben. Da weder im Rahmen der Auslegung, noch bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Bedenken oder Einwände vorgebracht wurden, war eine Abwägung nicht erforderlich. Die Bebauungsplanänderung wurde einstimmig als Satzung beschlossen.
 
Auffüllung Hartplatz mit Neuanlage Sportgelände
Der Gemeinderat hatte im Oktober 2018 eine geänderte Ausführung der Auffüllung beschlossen. So sollte der südlich der Sportanlage verlaufende Weg größtenteils in die Auffüllung miteinbezogen werden und der neue Rasenplatz kein Dachprofil, sondern ein Querprofil erhalten. Den Bereich der ehemaligen Kugelstoßanlage wollte man als künftiges „Grünes Klassenzimmer“ an das Niveau des Pausenhofs der Grundschule angleichen. Aufgrund dieser nicht unerheblichen Änderungen hat sich zusätzlicher Abstimmungsbedarf seitens der Fachbehörden ergeben. Es bestanden Bedenken bezüglich einer Genehmigungsfähigkeit der eingereichten Änderungen. Bei einem gemeinsamen Ortstermin konnten diese Bedenken größtenteils ausgeräumt werden. Um eine Durchnässung des Auffüllgeländes während der Wintermonate zu verhindern, wurde die Fläche beispielsweise mit einer Schutzschicht vorübergehend etwas höher aufgefüllt, was offenbar einen irrtümlichen Eindruck zur Folge hatte. Auch wurde die Böschung nur vorübergehend aus Gründen der Verdichtung steiler als geplant angelegt. Die Endhöhe der Auffüllung wird nun nochmals etwas reduziert, die funktional bedingten Geländeanpassungen werden dagegen aber mitgetragen. Die Antragsunterlagen wurden zwischenzeitlich angepasst und eingereicht. Sobald die formelle Entscheidung eingeht, können die Arbeiten wieder aufgenommen werden.
 
Wahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
Bei der Hauptversammlung 2019 der Freiwilligen Feuerwehr Großerlach wurde Herr Markus Wieland aus Großerlach zum neuen stellvertretenden Feuerwehrkommandanten gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der seitherige Amtsinhaber, Herr Andreas Winkler, hatte nach insgesamt 25 Jahren darum gebeten, dieses Amt in jüngere Hände übergeben zu dürfen. Nach der Feuerwehrsatzung musste der Gemeinderat dieser Wahl noch zustimmen, was dieser auch einstimmig tat.
 
Musikschule Schwäbischer Wald – Limpurger Land
In der Gemeinde leisten traditionell der Musikverein und der Gesangsverein wertvolle Arbeit in der musikalischen Ausbildung allgemein und der musikalischen Früherziehung. Hervorzuheben sind dabei die Kooperationen mit der Grundschule Großerlach. Darüber hinaus bemüht sich der ortsansässige Verein VFFR um Schaffung ergänzender, unabhängiger, Angebote im Einzelunterricht an Instrumenten.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass gerade auch an klassischen Instrumenten wie Klavier, Gitarre, Violine usw. ein erfreulich großer Bedarf besteht, welcher von den örtlichen Vereinen und Angeboten nicht dauerhaft gedeckt werden kann. Sowohl Kinder und Jugendliche, als auch Erwachsene aus unserer Gemeinde, nehmen darum das Angebot der in Murrhardt ansässigen Musikschule in Anspruch. Diese müssen jedoch zusätzlich zur Kursgebühr einen „Auswärtigenzuschlag“ entrichten, weil die Gemeinde Großerlach nicht Mitglied des Trägervereins ist. Durch einen Beitritt der Gemeinde Großerlach in die Musikschule könnte dies erledigt werden. Für die Gemeinde Großerlach wird mit einem Jahresbeitrag zwischen derzeit 800 – 1.000 € gerechnet.
Der Gemeinderat schloss sich einstimmig dem Verwaltungsvorschlag an, den Beitritt in die Musikschule zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beantragen.
 
Kapitalerhöhung Neckar Netze
Die Gemeinde Großerlach ist seit 2014 mit 10.703,31 Euro an der Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG beteiligt. Die Neckar Netze sind die größte kommunale Stromverteilnetzgesellschaft in Baden-Württemberg. Aufgrund notwendig werdender Investitionen in das Stromnetz durch die Energiewende wird ein zusätzlicher Kapitalbedarf von 24 Mio. Euro notwendig, dies soll über Gesellschafterdarlehen erzielt werden. Der Anteil für Großerlach beläuft sich auf 7.450,49 Euro. Der Darlehensvertrag sieht eine Garantieverzinsung von 2,75 % vor. Zusätzlich wird eine variable Zusatzverzinsung gewährt. Die Gemeinde kann sich jährliche Zinseinnahmen zwischen 218 und 296 Euro sichern. Die Tilgung erfolgt zum 31.12.2032. Der Beschluss zur Kapitalerhöhung soll in der Gesellschafterversammlung getroffen werden, weshalb die Zustimmung der Gesellschafter erforderlich ist.
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig, der Kapitalerhöhung zuzustimmen und das Darlehen von 7.450,49 € zu gewähren.

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de