Gemeinde Großerlach

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Sitzung von Ortschaftsrat (02.04.2019) und Bauausschuss (04.04.2019) - Bericht

Neufürstenhütte, Flst. 136: Umbau und Nutzungsänderung der Gebäude Nr 1, 2, 5 und 6 des ehemaligen „Alexanderstifts“ in: Pflegeheim für Demenzkranke und Wohnhaus
Nach der zwischenzeitlich erfolgten Änderung des Bebauungsplans ist künftig auf dem ehemaligen Alexanderstiftareal auch klassisches Wohnen zulässig. Dementsprechend wurde nun ein Gesuch auf teilweise Nutzungsänderung betreffend der genannten Bestandsgebäude eingereicht. Die Anzahl der beantragten Wohneinheiten, sowie die Nutzung eines Teilbereichs als Pflegeheim für Demenzkranke entsprechen den Vorgaben des Bebauungsplanes. Auch die Schaffung einer zusätzlichen Penthouse Wohnung auf dem Dach, sowie die im Antrag ausgewiesenen Stellplätze entsprechen den Vorgaben. Das Einvernehmen wurde erteilt.
 
Grab, Schwalbenflug 7, Flst. 122/12: Neubau eines Wohnhauses mit Garage / erneute Antragstellung
Das ursprüngliche Baugesuch wurde zurückgewiesen aufgrund in der Summe zu massiven Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Mit der nun eingereichten Änderung wurde das Vorhaben um ein Stockwerk reduziert und auch der Balkonanbau deutlich zurückgenommen. Ortschaftsrat und Bauausschuss erteilten unisono ihr Einvernehmen.
 
Grab, Lange Str. 23, Flst. 69/11: Errichtung einer Terrassenüberdachung
Die verglaste Terrassenüberdachung überschreitet das Baufenster, weshalb eine Befreiung erforderlich war. Diese konnte von Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilt werden.
 
Liemersbach, In den Gärten 22 und 24,  Flst. 52/1: Geländeanpassungen, Neubau eines Carports und einer Abstellhütte
Die Terrassierung des Geländes dient der Nutzbarkeit des in Hanglage gelegenen Grundstücks. Alle weiteren Bauvorschriften werden durch die Planung eingehalten, der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.
 
Altfürstenhütte, Wüstenroter Str. 17, Flst. 43: Anbau von zusätzlichem Wohnraum auf bestehender Terrasse
Das Vorhaben erscheint im Verhältnis zum gesamten Anwesen als untergeordnet, weshalb auch die Flachdachausführung mitgetragen werden konnte. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.
 
Großerlach, Panoramaweg 8, Flst. 288/7: Erstellung eines Gewächshauses
Aufgrund der Lage außerhalb des Baufensters war eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich, welche vom Bauausschuss erteilt wurde.
 
Großerlach, Lerchenstr.  8, Flst. 62: Errichtung eines Carports
Aufgrund der Lage außerhalb des Baufensters war eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich, welche vom Bauausschuss erteilt wurde.
 
Neufürstenhütte, Glashüttenweg 14, Flst. 100/8: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Die teilweise steile Hanglage des Baugrundstücks machte planerische Abweichungen hinsichtlich der Geländeveränderungen und der Höhen notwendig. Allesamt wurden jedoch als vertretbar und nachvollziehbar bis sogar unumgänglich beurteilt, weshalb der Bauausschuss sein Einvernehmen erteilte.

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de