Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 09.05.2019 - Bericht

Bebauungsplan „Mainhardter Weg III“
Der Gemeinderat hat einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans „Mainhardter Weg III“ zusammen mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung beschlossen. Dieser wird nun öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden durchgeführt.
Das beauftragte Planungsbüro Wahl hat die in der ersten Beteiligungsrunde eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und einen Abwägungsvorschlag erarbeitet. Herr Wahl erläuterte diesen und die hieraus resultierenden Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs. So musste aus regionalplanerischer Sicht ein Einzelhandelsausschluss festgesetzt werden. Zugelassen werden soll jedoch der „Annexhandel“ (Verkauf von selbsthergestellten oder branchentypischen dazugekauften Waren eines Gewerbetriebes auf einer untergeordneten Fläche). In Abstimmung mit dem betreffenden Vorhabenträger hat man sich außerdem dazu entschlossen, die Grundflächenzahl im Mischgebiet von 0,6 auf 0,4 zu reduzieren, da der erforderliche umweltschutzrechtliche Ausgleich ansonsten noch umfangreicher geworden wäre.
Aufgrund der Größe des Plangebiets und des damit verbundenen naturschutz- und bodenrechtlichen Eingriffs, mussten umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs gefunden, bilanziert und abgestimmt werden. Das beauftragte Planungsbüro Mändle hat in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung und unter Einbindung der Vorhabenträger, Grundstückseigentümer und Fachbehörden, die vorliegende Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und den Umweltbericht erarbeitet. Hierbei sind Maßnahmen auf Flächen der Gemeinde, aber auch auf privaten Flächen vorgesehen.
 
Linksabbiegespur B 14
Im Zusammenhang mit der zu erwartenden mehrwöchigen Vollsperrung der B 14 zwischen Mainhardt und Großerlach aufgrund der Erneuerung der Brücke in der Rottalsenke, wurde auf Anregung der Gemeinde die bereits vor rund 20 Jahren angedachte Erstellung einer Linksabbiegespur an der B14 zur Einmündung in die Liemersbacher Straße (K 1812) in angeregt, um dies während der Vollsperrung durchzuführen.
Da weder beim Regierungspräsidium noch beim Landratsamt personelle oder finanzielle Ressourcen vorhanden waren, hatte der Gemeinderat beschlossen, die Vorplanung der Linksabbiegespur, sowie die Überplanung der angrenzenden Park- und Verkehrsflächen zu beauftragen. Das Büro Riker + Rebmann hat nun zwei Planungsvarianten vorgelegt:

  • Variante 1: Verlegung der Einmündung der Kreisstraße östlich des landwirtschlichen Gebäudes
  • Variante 2: Einmündung der Kreisstraße an der seitherigen Stelle

Beide Planvarianten wurden dem zuständigen Regierungspräsidium und dem Landratsamt zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Dabei hat sich das Regierungspräsidium eindeutig für die Variante 2 ausgesprochen. Hauptgrund hierfür ist, dass die Variante 1 nicht als regelkonformer Ausbau durchführbar wäre. Bei Variante 2 wäre dies möglich, und könnte nahezu ausschließlich auf öffentlichem Flächen erfolgen. Der Eingriff wäre deutlich geringer und daher verfahrenstechnisch und vom Umfang der Arbeiten mit weniger Aufwand verbunden.
Bürgermeister Jäger machte deutlich, dass seitens der Gemeindeverwaltung die Variante 1 durchaus reizvoll gewesen wäre, da die Zufahrt zur Schule und den Parkflächen nicht direkt von der Kreisstraße erfolgen würde und sich für die Gesamtanlage mehr Gestaltungsspielraum ergeben hätte. Es wäre allerdings nicht zielführend, eine nicht regelkonforme Variante weiter zu verfolgen.
Nach aktueller Aussage des Regierungspräsidiums ist die Erneuerung der Rotbrücke nun im Jahr 2021 vorgesehen. Dies gibt der Gemeinde nun die Möglichkeit, zu prüfen, ob für eine in diesem Zusammenhang sich anbietende Neugestaltung der Parkflächen an der Einmündung Zuschüsse beantragt werden können. Für die weitere Planung hat der Gemeinderat über verschiedene ergänzende Aspekte beraten. Einstimmig wurde beschlossen, die Planung auf Grundlage der Variante 2 weiterzuverfolgen. Parallel solle aber nochmals geprüft werden, ob nicht doch eine Kreisverkehrslösung möglich wäre. Bei der weiteren Planung soll beantragt werden, den Gehweg entlang der Bundesstraße ab der Fußgängerampel zurückzubauen, da über Amselweg und Fichtenhain eine erheblich sicherere Fußgängerverbindung vorhanden ist. Im Zuge der Maßnahme soll der Fußweg ebenfalls gerichtet, insbesondere die Beleuchtung erneuert und auf LED-Technik umgestellt werden. Auch soll die Neugestaltung bzw. Sanierung der Stellplätze auf der darunterliegenden Ebene berücksichtigt werden und ein optionaler Vorschlag erarbeitet werden, wie zusätzlich Wohnmobilstellplätze und E-Ladesäulen im Zuge der Gesamtmaßnahme geschaffen werden könnten.
BM Jäger schlug vor, dass aufgrund der voraussichtlichen Realisierung der Linksabbiegespur in 2021 die aktuell im Haushaltsplan eingestellten Mittel (120.000 Euro) nun für vorbereitende Planungskosten und andere, dringend anstehende Straßensanierungsmaßnahmen entsprechend der im Gemeinderat beschlossenen Prioritätenliste verwendet werden sollen. Derzeit liefen bereits die Vorplanungen für die Ortsdurchfahrten Böhringsweiler und Frankenweiler. Aber auch die Verbindung von Morbach zur Platte, das Hohenbrachsträßchen oder die Friedhofstraße und weitere Maßnahmen kämen in Frage.
 
Anpassung Kindergartengebühren
Der Gemeinderat hat einstimmig die Kindergartengebühren für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen für das kommende Kindergartenjahr beschlossen. Bei der Festsetzung hat man sich, wie den vergangenen Jahren auch, an den Landesrichtsätzen orientiert. Die Erhöhung beläuft sich auf ca. 3 %, was in etwa der tariflichen Steigerung der Personalkosten entspricht. Die genauen Beitragshöhen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Neues Feuerwehrfahrzeug
Als letzter Schritt zur Umsetzung des Fahrzeugbedarfsplans im Rahmen der Fortschreibung der Brandschutzkonzeption wird das alte Löschfahrzeug LF8 Schwer durch einen Gerätewagen-Logistik (GW-L1) ersetzt. Hierfür wurden Fördermittel aus Ausgleichstock und Fachförderung mit insgesamt 85.000 Euro bewilligt. Bei der Ausschreibung der in zwei Losen aufgeteilten Beschaffung haben drei Firmen Angebote abgegeben. In beiden Losen ist die Firma Logiroll aus Herbstein günstigster Bieter. Die Vergabesumme liegt bei insgesamt 143.361,81 Euro und damit um 15.000 Euro bzw. 9,5 Prozent unter dem Planansatz. Da alle Ausschreibungsbedingungen voll umfänglich erfüllt waren, eine Referenzliste vorgelegt wurde und keine Zweifel an der Leistungsfähigkeit festgestellt werden konnte, hat der Gemeinderat einstimmig den Auftrag an die Firma Logiroll vergeben. Nach aktueller Zeitplanung kann das Fahrzeug bereits im Frühjahr 2020, und somit deutlich vor dem ursprünglich angenommenen Termin, an die Großerlacher Feuerwehr ausgeliefert werden.
 
Bauhof: Ölabscheider und Waschplatte
Ende 2018 wurden erhebliche Mängel an der Ölabscheider-Anlage im Bauhof festgestellt. Für eine Ertüchtigung der vorhandenen Anlage, inklusive Schlammfang wäre mit Kosten von rund 12.000 € zu rechnen gewesen. Dies hätte jedoch keine dauerhafte Zulassung zum Betrieb der Anlage garantiert, was einerseits am Alter der Gesamtanlage und andererseits an den zwischenzeitlich verschärften Vorschriften liegt. Eine neue Ölabscheider-Anlage wurde dagegen auf rund 35.000 € geschätzt, weshalb im Haushaltsplan 2019 ein Mittelansatz von 40.000 € eingeplant war.
Bei der Vorplanung durch das Ingenieurbüro Riker + Rebmann hat eine Untersuchung vor Ort nun weitere zu behebende Mängel offenbart. So genügt weder die Einfassung, noch die Verfugung der Waschplatte den heutigen Anforderungen, auch ist die Absicherung des Untergrunds gegen wassergefährdende Stoffe beim Betankungsvorgang unzureichend. Die Kostenschätzung für die Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes der Gesamtanlage summiert sich auf rund 70.000 € und übersteigt deutlich den Planansatz. Da aber eine getrennte Durchführung der Einzelmaßnahmen keinen Sinn macht, beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig, dass die Gesamtmaßnahme verschoben wird und in den Folgejahren durchgeführt werden soll. Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann wird mit der Erstellung der Ausführungsplanung nebst Kostenberechnung und Leistungsverzeichnis entsprechend der geltenden Bestimmungen beauftragt. Die Planungskosten werden aus dem vorhandenen Mittelansatz gedeckt, die restlichen Mittel sollen für andere Maßnahmen verwendet werden.
 
Friedhof Grab: Neue Bestattungsformen und barrierefreie Toilette
Aus Vorjahren stehen Restmittel von 14.000 € zur Verfügung, welche dafür eingeplant waren, den alten Baumwurzelstumpf zu entfernen und die dort installierte Wasserentnahmestelle zu sanieren. Zwischenzeitlich wurde dies zum Anlass genommen, an diesem Standort die Arbeiten zugleich vorbereitend für die Installation neuer Bestattungsformen zu nutzen und zumindest im Verlauf des dortigen Abschnitts auch den durch Wurzeleinwuchs massiv beschädigten Hauptweg zu sanieren.
Der von der beauftragten Landschaftsplanerin Silke Rieger erstellte Entwurf wurde dem Gemeinderat präsentiert. Danach sollen im freien Gräberfeld an der Wasserentnahmestelle zunächst zwei Urnenstelen nebst Nachbestattungspoller und evtl. ein Baumgrabfeld installiert werden. Die Kosten dieser deutlich erweiterten Maßnahme übersteigen den ursprünglich angedachten Ansatz natürlich deutlich. Inklusive Bepflanzung, Platzgestaltung und Sanierung des Wegabschnitts und der Wasserentnahmestelle wurden die Gesamtkosten auf rund 41.000 € ermittelt.
Nach der Aussegnungshalle in Großerlach sollen auch die anderen Friedhöfe, soweit realisierbar, barrierefrei umgestaltet werden. In Zusammenhang mit dem Wanderbotschafterprojekt des Naturparks, der Leader-Region und dem Landesprojekt „Toilette für Alle“ ergaben sich attraktive Fördermöglichkeiten für den Standort Grab. Für das Vorhaben wurde ein Mittelansatz von 30.000 Euro eingeplant, nebst einer Refinanzierung über Zuschüsse (18.000 Euro). Die vom Architekturbüro Ettle erstellte Kostenberechnung ergab inklusive Nebenkosten und Ausstattung beläuft sich auf 42.000 Euro, wobei hierbei ein höheres Ausstattungsniveau als ursprünglich vorgesehen zu Buche schlägt (Lifter und Liege). Diesen Mehrkosten steht jedoch auch eine höhere Zuwendungssumme gegenüber. Der Förderbescheid aus dem Programm „Toilette für Alle“ in Höhe von 7.083 € für die Ausstattung liegt vor. Auch für den LEADER-Antrag (16.680 €) gibt es eine positive Entscheidung, der förmliche Bescheid steht noch aus.
Für die Gesamtmaßnahme (Platzanlage mit neuen Bestattungsformen und barrierefreies WC) werden daher Gesamtkosten von rund 83.000 € erwartet. Dem stehen zur Refinanzierung Einnahmen aus Zuwendungen in Höhe von rund 24.000 € gegenüber. Im Haushaltsplan stehen in Summe 44.000 € zur Verfügung. Die Überschreitung der eingeplanten Ausgabenansätze ist jedoch durch erhebliche Mehrleistungen begründet und kann durch Einsparungen/Verschiebungen in anderen Haushaltsbereichen (z.B. Ölabscheider Bauhof) gedeckt werden, weshalb die Durchführung beider Maßnahmen in 2019 vorgeschlagen wurde. Der Gemeinderat begrüßte einhellig die vorgelegten Planungen und beschloss die Umsetzung beider Maßnahmen in 2019. Die Festlegung der endgültigen Gestaltung wird dem Ortschaftsrat zur Entscheidung überlassen.
 
Straßenbeleuchtungsmaßnahmen
Im Haushaltsplan 2019 wurden Mittel für Straßenbeleuchtungsmaßnahmen in Neubaugebieten eingestellt. Da sich abzeichnet, dass mit der tatsächlichen Durchführung von Erschließungsarbeiten nicht vor 2020 zu rechnen ist, soll der Mittelansatz zur Abarbeitung offener „Altlasten“, sowie für weitere LED-Umstellungen verwendet werden.
So ist der Fußweg vom Dahlienweg zur Kreisstraße bis heute nicht ausgeleuchtet. Im Zuge der jüngsten Grunderwerbe und der beabsichtigten Bebauung der dortigen Baulücken sind Anlieger an die Gemeindeverwaltung herangetreten, ob ein Lückenschluss der Straßenbeleuchtung möglich sei. Ein aktuell angefragtes Angebot der Süwag beläuft sich für die Lieferung und Montage zweier Lichtmasten inklusive Zuleitung und Erdarbeiten auf rund 13.500 € brutto.
Bezüglich der OD Böhringsweiler wurde eine Sanierungsplanung inklusive Entwässerung in Auftrag gegeben. Sofern dies in die Umsetzung kommt, wäre die Straßenbeleuchtung um 1 bis 2 Lichtpunkte zu ergänzen, was wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen würde.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag für die Beleuchtung des Fußwegs im Dahlienweg an die SÜWAG zu vergeben und bei einer Realisierung der Sanierung der OD Böhringsweiler die Straßenbeleuchtung zu ergänzen. Freibleibende Haushaltsmittel werden für die weitere Durchführung der LED-Umstellung verwendet.
 
Widmung der Gemeinschaftshäuser als Trauzimmer
Bislang waren neben dem eigentlichen Trauzimmer im Rathaus Großerlach auch Trauungen im ehemaligen Rathaus Grab möglich. Allerdings ist in beiden Gebäuden kein barrierefreier Zugang möglich. Aus gegebenem Anlass wurden nun Überlegungen hinsichtlich eines barrierefreien Angebots für Eheschließungen angestellt. Hierbei bietet es sich an, das neu errichtete Gemeinschaftshaus in Liemersbach als Trauzimmer zu widmen. Sowohl beim Zugang, als auch bei den sanitären Einrichtungen, ist die Barrierefreiheit gegeben. Darüber hinaus eignet sich die ansprechende Räumlichkeit auch hinsichtlich Größe, Ausstattung und Atmosphäre gut für feierliche Trauungen in kleinem Rahmen.
Im Zuge dieser Überlegungen kam der ergänzende Gedanke auf, auch das Dorfgemeinschaftshaus Neufürstenhütte als Trauzimmer zu widmen. Hier ist die Barrierefreiheit zwar derzeit nicht vorhanden. Aber das Gebäude eignet sich dennoch von Lage und Ausstattung her ebenfalls gut für derartige Anlässe und Feierlichkeiten.
Unmittelbare Investitionskosten sind hiermit nicht verbunden. Für die Vorbereitung der dann durchzuführenden Trauungen ist jedoch ein zusätzlicher Aufwand vorhanden, welcher wie bisher in Grab mit einer zusätzlichen Auslagenpauschale ausgeglichen werden sollte. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den seitherige Betrag von 60 € auf 80 € zu erhöhen. Für Eheschließungen unter direkter Beteiligung nachweislich schwerbehinderter Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung entfällt dieser Aufschlag.
Der Gemeinderat begrüßte den Verwaltungsvorschlag und stimmte der Widmung der Gemeinschaftshäuser Liemersbach und Neufürstenhütte, sowie der vorgeschlagenen Entgeltregelung einstimmig zu.
 
Bekanntgaben

  • Für den Breitbandausbau im Rahmen des interkommunalen Projektes mit Murrhardt, Sulzbach und Althütte hat die Telekom nun ein Angebot vorgelegt. Aufgrund der neuen Förderbestimmungen und der höheren Förderquote liegt dem Angebot nun der Glasfaseranschluss der Gebäude  (FTTH) innerhalb der als unterversorgt (weniger als 30 Mbit/s) geltenden Bereiche der Gemeinde zugrunde. Parallel zu diesem Verfahren wird das „Projekt „Stern“ der Gigabit Region Stuttgart mit der Telekom mit dem Ziel bis 2030 des flächendeckenden Glasfaseranschlusses weiter voran getrieben.
  • Die Abrechnung der Behebung der Schäden an der Vorder- und Hinterachse des 2014 beschafften Unimog ist eingegangen. Die Reparaturkosten belaufen sich auf rd. 37.600 Euro, wovon die Gemeinde ca. 4.400 € zu tragen habe, den Rest übernimmt der Hersteller aus Kulanz.
  • Der Zuschussantrag für die Kanalsanierung in Großerlach wurde abgelehnt. Da die Maßnahme ohne Zuschuss nicht finanzierbar ist, soll im kommenden Jahr ein erneuter Antrag eingereicht werden.
  • Die Gemeinde erhält für Ihren Anteil an „KAWAG-Netze“ für 2018 eine Ausschüttung von rund 14.100 Euro.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de