Gemeinde Großerlach

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Achtung Mistelbefall!

Misteln schädigen Obstbäume, das ist mittlerweile bekannt. Doch machen Sie leider nicht vor der Gemeindegrenze Halt. Auch auf unseren Streuobstwiesen ist die Mistel unterwegs und verbreitet sich, vor allem durch Vögel, rasch auf die benachbarten Bäume. Wenn nichts getan wird stirbt der Baum; das Vergilben der Mistel ist ein sicheres Zeichen für den Tod des Astes.  

Zum Schutz und vor allem zum Erhalt unserer Obstbäume und Streuobstwiesen, muss der Mistelbewuchs unbedingt entfernt werden. Schließlich lebt die Mistel als Halbparasit auf Kosten des Baumes, sie entzieht dem Baum über Ihre so genannten Haustorien viel Wasser und wichtige Nährstoffe.
 
Daher gilt:
- alle Bäume, auch noch junge, sind regelmäßig auf Mistelbefall hin zu kontrollieren und bei Bedarf umgehend auszuschneiden
- Altbaumpflege ist regelmäßig durchführen
- Pflegerückstände sind zu beseitigen
- als Mindestmaßnahme gegen eine noch stärkere Ausbreitung sind wenigstens die Mistelzweige und damit die zahlreichen Samen zu entfernen

Wichtig: Misteln stehen nicht unter Naturschutz. Sie dürfen ohne jede Einschränkung ganzjährig entfernt werden. Einzig wenn die Absicht besteht, die Misteln später zu verkaufen, ist eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.
 
Also ran an die Bäume und Misteln herunterschneiden!

Für nähere Informationen hat das Landwirtschaftsamt Rems-Murr-Kreis die Broschüre „Die immergrüne Mistel – Segen oder Plage“ erstellt. Diese ist im Rathaus Großerlach erhältlich oder kann unter nachstehendem LINK heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de