Gemeinde Großerlach

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Grundsteuerreform: Informationen zur Abgabe der Feststellungserklärung

Seit dem 1. Juli 2022 kann die elektronische Abgabe der Feststellungserklärung über ELSTER erfolgen. Die Frist zur Abgabe für Grundstücke der Grundsteuer B endet am 31. Oktober 2022.
Für die Grundsteuer B müssen in der Steuererklärung folgende Angaben gemacht werden: das mitgeteilte Aktenzeichen, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert sowie Angaben zur Nutzungsart des Grundstückes (Wohnen/Nichtwohnen).
Eine Abgabe der Steuererklärung in Papierform ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss über die Hotline des Finanzamtes Backnang beantragt werden. Das Finanzamt Backnang ist für Fragen zur Abgabe der Feststellungserklärungen unter der Hotline 07191/12222 erreichbar.
Der „Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Murrtal“ hat die Bodenrichtwerte gemeinsam für die Stadt Murrhardt und die Gemeinden Sulzbach, Großerlach und Spiegelberg festgelegt. Dennoch können Grundstückseigentümer die Steuererklärung anhand der aktuellen Bodenrichtwerte vornehmen. Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses hat zwischenzeitlich die Bodenrichtwerte im Portal "BORIS" grundstücksbezogen eingepflegt: BORIS

Eine Übersicht der für Großerlach maßgeblichen Bodenrichtwerte kannunter folgendem LINK abgerufen werden: Bodenrichtwerte 2022

Auf der zentralen Internetseite der Finanzverwaltung www.grundsteuer-bw.de finden Sie Ausfüllhilfen, Videoclips etc. zu der Erklärungsabgabe, unter anderem ein Erklärvideo, das sehr anschaulich die Eingabeschritte in Mein ELSTER erläutert. https://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY.

Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke endet die Abgabefrist im Frühjahr 2023.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de