Gemeinde Großerlach

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Bekanntmachung: Inkrafttreten Bebauungsplan "Mainhardter Weg, 3. Änderung"

Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 18.01.2024 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Mainhardter Weg, 3. Änderung“ und der dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplan „Mainhardter Weg, 3. Änderung“ und der dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 LBO BW).

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de