Gemeinde Großerlach

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Schutz der Wasserleitungen und Wasseruhren bei Frostgefahr

Frost führt immer wieder zu zahlreichen Schadensfällen !!
Wasserleitungen, Heizkörper und Armaturen frieren ein und platzen. Sobald die Temperaturen ansteigen, taut das gefrorene Wasser auf und tritt an den gebrochenen Stellen aus. Die Folge davon sind Durchnässungsschäden an Decken, Wänden und Fußböden.
Besonders bedroht sind wasserführende Leitungen in Außenwänden und in ungeheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen. Dabei ist besonders auf die wasserführenden Anlagen ( Leitungen ) zu achten, die während des Winters nicht genutzt werden. Die sicherste Vorsorge ist hier das Entleeren aller wasserführenden Leitungen und Anlagenteilen.
Die Leitungen zu den Wasserhähnen im Außenbereich sind besonders frostgefährdet.
Diese Leitungen sollten vor dem ersten Frost entleert werden.
Schäden an Messeinrichtungen ( Wasserzähler ), die durch Frost entstanden sind, werden dem Eigentümer kostenpflichtig in Rechnung gestellt. ( § 21 Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Großerlach )

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de