Gemeinde Großerlach

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Bekanntmachung: Grundsteuerbescheide 2024

Allen Grundsteuerpflichtigen wurden die Grundsteuerbescheide für 2024 bereits zugestellt.
Die Grundsteuer 2024 wird mit den festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils zum 

  • 15. Februar 2024
  • 15. Mai 2024
  • 15. August 2024
  • 15. November 2024

fällig.
 
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz werden fällig

  • am 15. August 2024
    mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt
  • am 15. Februar 2024 und 15. August 2024
    zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt

 Jahreszahler im Sinne des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz 

  • Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz
    gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2024 in einem Jahresbetrag am
    1. Juli 2024 fällig

 Zahlung der Grundsteuer bei Eigentümerwechsel
 
Bei der Veräußerung von Grundbesitz stellt sich meist die Frage, wer nach dem Verkauf zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet ist. 
Nach den Regelungen des Grundsteuergesetzes gilt, dass der bisherige Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde so lange verpflichtet ist, bis vom zuständigen Finanzamt ein neuer bzw. geänderter Einheitswertbescheid erlassen wurde ( § 10 Grundsteuergesetz ). Erst danach kann die Gemeinde einen neuen bzw. geänderten Grundsteuerbescheid erstellen. 
Zahlungsvereinbarungen zwischen dem Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag haben nur privatrechtliche Bedeutung und entwickeln gegenüber der Gemeinde keine Bedeutung. 
Nach Erlass des Grundsteuer-Änderungsbescheides wird die bis dahin zu viel bezahlte Grundsteuer erstattet bzw. ist die dann festgesetzte Steuer nachträglich zu entrichten.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de