Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Europawahl und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, des Kreistags und der Regionalwahl sowie über die Erteilung von Wahlscheinen
Weil niemand bei der Wahl am 28.01.2024 die erforderliche absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat, ist eine Stichwahl am 18.02.2024 durchzuführen.