Weil niemand bei der Wahl am 28.01.2024 die erforderliche absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat, ist eine Stichwahl am 18.02.2024 durchzuführen.
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürger-meisterwahl 2024 am 28.01.2024 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 18.02.2024