Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom 08.12.2023 bis einschließlich 11.01.2024 während der Dienststunden, im Rathaus Großerlach öffentlich ausgelegt
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan „Mainhardter Weg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Die Untelragen werden vom 04.08. - 04.09.2023 im Rathaus öffentlich ausgelegt.
Der Gemeinderat Großerlach hat am 15.06.2023 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich „Ortsmitte Großerlach“ beschlossen.
Der Gemeinderat hat am 15. Juni 2023 eine Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Geschirrmobil der Gemeinde Großerlach (Geschirrmobilsatzung) beschlossen.