Der Gemeinderat Großerlach hat am 15.06.2023 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich „Ortsmitte Großerlach“ beschlossen.
Der Gemeinderat hat am 15. Juni 2023 eine Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Geschirrmobil der Gemeinde Großerlach (Geschirrmobilsatzung) beschlossen.
Die Trinkwasserproben wurden nach dem vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis festgelegten Umfang und der Häufigkeit entsprechend der Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001 – untersucht.