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Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 18.01.2024 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Mainhardter Weg, 3. Änderung“ und der dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan „Mainhardter Weg, 3. Änderung“ und der dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 LBO BW).