Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Betreuungsangebot

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet Ihnen die Gemeinde Großerlach als Schulträger an der Grundschule Großerlach verschiedene Betreuungsangebote an.

Verlässliche Grundschule (Vormittagsbetreuung)

Mit der Verlässlichen Grundschule ist sichergestellt, dass Ihr Kind an allen Schultagen zwischen 07:00 Uhr und 13:00 Uhr betreut werden kann. Die Betreuung ergänzt die regulären Unterrichtszeiten und findet von morgens 07:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn sowie nach Unterrichtsende bis 13:00 Uhr statt.

Die Anmeldung erfolgt bedarfsorientiert für feste Einheiten. Als eine Einheit gilt die Zeit vor Unterrichtsbeginn ab 7:00 Uhr bis Beginn 2. Schulstunde, sowie die Zeit nach Ende 5. Stunde bis 13:00 Uhr.

Für Kinder, die an Tagen mit Unterrichtsbeginn um 07:40 Uhr bereits ab 07:00 Uhr an der Schule sind (z.B. Buskinder), wird eine gesonderte Gebühr für die Aufsicht bis Unterrichtsbeginn erhoben. Diese Regelung betrifft nur Kinder, die bei Unterrichtsausfall nicht in die Betreuung kommen würden.

Flexible Nachmittagsbetreuung

Die flexible Nachmittagsbetreuung findet an Schultagen montags bis donnerstags von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 13:00 bis 15:00 Uhr statt.

Die Nachmittagsbetreuung umfasst das gemeinsame Mittagessen der Schüler/innen, die Hausaufgabenbetreuung und freie Spiel- und Beschäftigungszeit.

Hausaufgabenbetreuung bedeutet, den Schüler/innen wird Raum und Zeit gegeben, Ihre Hausaufgaben selbständig zu erledigen, die Betreuungskräfte geben bei Bedarf Hilfestellungen, es ist aber kein Nachhilfe-/Förderunterricht. Die Betreuungskräfte kontrollieren auch nicht die Aufgaben nach Vollständigkeit und Richtigkeit. Dies liegt in der Verantwortung der Eltern und der Lehrkräfte.

Ferienbetreuung

In den Schulferien ist eine Ferienbetreuung sowohl als Vormittags-, aber auch als Ganztagesbetreuung möglich. Die Vormittagsbetreuung findet von Montag bis Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr statt. Die Ganztagesbetreuung findet von Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 07:00 bis 15:00 Uhr statt.

Die verbindliche Anmeldung hierfür erfolgt je nach Bedarf und ist auch für einzelne Tage möglich.

Die Gebühren werden im Voraus durch Gebührenbescheid erhoben.

Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle Eltern eine Übersicht über die angebotenen Ferienbetreuungszeiten sowie die jeweiligen Anmeldefristen.

Gebühren

  • Für die Verlässliche Grundschule beträgt die monatliche Gebühr 10,00 Euro je Betreuungseinheit. Für Betreuungseinheiten an Tagen mit regulärem Unterricht fallen 5,00 Euro je Einheit an. Für die kurze Betreuung von 07:00 Uhr bis 07:30 Uhr beträgt die Gebühr 2,50 Euro je Einheit.
  • Für die flexible Nachmittagsbetreuung beträgt die monatliche Gebühr je angemeldeten Wochentag 20,00 Euro (auch Freitag). Die Kosten für das Mittagessen sind hierin nicht enthalten.
  • Bei den Betreuungsangeboten an Schultagen ist der August gebührenfrei.
  • Die Gebühr für die Ferienbetreuung beträgt in der Vormittagsbetreuung 12,00 Euro / Tag und in der Ganztagesbetreuung 18,00 Euro / Tag (auch Freitag)
  • Ist mehr als ein Kind zum Betreuungsangebot angemeldet, reduziert sich die Gebühr für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie um 50 %. Reduziert wird die jeweils günstigere Betreuungsgebühr.

Mittagessen

Für die flexible Nachmittagsbetreuung ist die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen verpflichtend, das bedeutet, für die Kinder wird von der Gemeinde automatisch an den angemeldeten Tagen ein Essen bestellt. Die Essenslieferung erfolgt durch die Firma Meyer Menü. Die Auswahl des Essens trifft das Betreuungsteam.

In der Ferienbetreuung kann eine Essenslieferung nur bei einer Mindestanzahl von Kindern erfolgen. Wird diese nicht erreicht, werden die Eltern gebeten, den Kindern ein Essen mitzugeben.

Ausnahmen von der verpflichteten Teilnahme am Essen sind auf Antrag aus besonderen Gründen (insbesondere Allergien, Unverträglichkeiten oder gesundheitlichen Gründen) möglich.

Kann ein Kind (z.B. wegen Krankheit) nicht an der Nachmittagsbetreuung und Essen teilnehmen, so hat die Abmeldung bis spätestens 13:00 Uhr am Vortag (Werktag) per E-Mail an betreuung(@)grosserlach.de zu erfolgen. Abmeldungen für Montag sind nur bis Freitag (Werktag), 13:00 Uhr möglich.

Die Essenskosten betragen derzeit 4,90 Euro je in Anspruch genommener Mahlzeit. Als in Anspruch genommene Mahlzeit gelten auch Essen, die nicht rechtzeitig abgemeldet wurden.

Bring- und Abholzeiten

Die Kinder müssen bis spätestens um 7:10 Uhr in der Betreuung sein. Nach Eintreffen der Buskinder aus Neufürstenhütte wird das Schulgebäude verschlossen.

Nicht für die Betreuung angemeldete Kinder können - bei Schulbeginn um 7:40 Uhr - erst ab 7:30 Uhr ins Schulgebäude kommen, hier ist dann eine Lehrkraft vor Ort.

Nicht für eine Betreuung angemeldete Kinder können - bei Schulbeginn um 8:25 Uhr - erst ab 8:15 Uhr ins Schulgebäude kommen, hier ist dann eine Lehrkraft vor Ort.

Abgeholt werden können die Kinder oben an der Gemeindehalle um 13:00 Uhr, sowie am Nachmittag zwischen 16:00 und 16:30 Uhr oben an der Gemeindehalle.

Buskinder werden um 15:56 Uhr (Linie 380 Richtung Neufürstenhütte) bzw. 15:57 Uhr (Linie 372 Richtung Grab) in den Bus gebracht. Der Bus um 16:40 Uhr (Linie 372 Richtung Grab) wird nicht mehr bedient.

Rechtsanspruch

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Dieser gilt zunächst für die neuen Erstklässler. Für die anderen Schülerinnen und Schüler gibt es keinen Anspruch auf Betreuung, hier behält sich die Gemeinde vor, bei entsprechenden Belegungszahlen die Betreuungsplätze nach tatsächlichem Bedarf (z.B. Berufstätigkeit) zu vergeben und Nachweise hierzu anzufordern.

An-/Abmeldung

Für alle Betreuungsangebote ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung mittels beigefügtem Formular erforderlich. Die Anmeldungen für die Betreuung an Schultagen gilt grundsätzlich für das gesamte Schuljahr 2026/2027 und hat bis spätestens 19. Juli 2026 zu erfolgen.

Die Abmeldung oder die Reduzierung des Betreuungsumfangs ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Anmeldungen oder Erweiterungen des Betreuungsumfangs sind während des Schuljahres möglich, sofern entsprechende Platzkapazitäten vorhanden sind. Ein Anspruch besteht aber nicht.

Satzung

Die entsprechende Neufassung der Schulbetreuungssatzung tritt erst am 14.09.2026 (1. Schultag) in Kraft. Für die Anmeldungen für das neue Schuljahr sind diese Regelungen aber zu beachten. Die Satzung ist hiereinzusehen.

Informationen und Formulare

Betreuungsteam

Jeanette Olberts
Gabriele Sinn
Stefanie Schmeisser
Ute Traub
Maria Filippi
Tom Schmid

Das Betreuungsteam ist während der Betreuungszeiten telefonisch zu erreichen unter Tel.: 0160/3600558, sowie per E-Mail: betreuung(@)gs-grosserlach.de 

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung

Hauptamtsleiter Steffen Barth
Fon: 07903/9154-26
barth(@)grosserlach.de

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de