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Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet Ihnen die Gemeinde Großerlach als Schulträger an der Grundschule Großerlach verschiedene Betreuungsangebote an.
Die Schüler/innen sind an Schultagen „verlässlich“ zwischen 07:00 Uhr und 13:30 Uhr betreut. D.h., die Unterrichtszeiten werden ergänzt durch ein Betreuungsangebot der Gemeinde von 7:00 bis 8:20 Uhr und von 12:10 bis 13:30 Uhr. Die Kinder müssen spätestens zum Beginn der 1. Schulstunde (7:35 Uhr) in der Betreuung sein. Abgeholt werden können die Kinder ab 13:00 Uhr.
Die Anmeldung erfolgt bedarfsorientiert für feste Einheiten Als eine Einheit gilt die Zeit vor Unterrichtsbeginn ab 7.00 Uhr und die Zeit nach Unterrichtsende bis 13:30 Uhr. Die angemeldeten Betreuungstage sind verbindlich, d.h. die Kinder müssen abgemeldet werden, wenn sie nicht in die Betreuung kommen können. Bei der Anmeldung sollte auch berücksichtigt werden, dass eine 1. oder 6. Schulstunde ohne Ersatzunterricht ausfallen kann. Hier besteht nur dann ein Anspruch auf Betreuung, wenn die Schüler/innen für diese Einheit auch zur Betreuung regulär angemeldet sind.
Die Monatsgebühr je Einheit beträgt 5,00 Euro.
Montag bis Donnerstag bieten Gemeinde und Grundschule an Schultagen von 13:00 bis 16:30 Uhr eine Nachmittagsbetreuung an. Sie können Ihr Kind für 1 bis 4 feste Wochentage anmelden. Für dieses Angebot werden nach § 8 Abs.1, Ziff. 2 der Betreuungssatzung folgende Gebühren erhoben. Die monatliche Gebühr beträgt je Nachmittag 20,00 Euro. Die Kosten für das Mittagessen sind hierin nicht enthalten, diese betragen z.Zt. 4,50 Euro je in Anspruch genommener Mahlzeit.
Die Nachmittagsbetreuung umfasst das gemeinsame Mittagessen der Schüler/innen, die Hausaufgabenbetreuung und freie Spiel- und Beschäftigungszeit. Hausaufgabenbetreuung bedeutet, den Schüler/innen wird Raum und Zeit gegeben, Ihre Hausaufgaben selbständig zu erledigen, die Betreuungskräfte geben bei Bedarf Hilfestellungen, es ist aber kein Nachhilfe-/Förderunterricht. Die Betreuungskräfte kontrollieren auch nicht die Aufgaben nach Vollständigkeit und Richtigkeit. Dies liegt in der Verantwortung der Eltern und der Lehrkräfte.
In den Schulferien ist eine Ferienbetreuung sowohl als Vormittags-, aber auch als Ganztagesbetreuung möglich. Die Vormittagsbetreuung findet von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 13:30 Uhr statt. Die Ganztagesbetreuung von Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Für dieses Angebot werden nach § 8 Abs.1, Ziff. 3 der Betreuungssatzung folgende Gebühren erhoben. Die Gebühr beträgt derzeit für die Ferienbetreuung als:
- Vormittagsbetreuung: 11,00 Euro / Tag
- Ganztagesbetreuung: 18,00 Euro / Tag (ohne Mittagessen)
Die Eltern erhalten am Anfang des neuen Schuljahrs eine Übersicht über die Zeiträume, in denen die Ferienbetreuung angeboten wird und den dazu gehörenden Anmeldefristen.
Für alle Betreuungsangebote ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen für die Betreuung an Schultagen ist grundsätzlich jeweils bis zum Schuljahresende gültig. Die Abmeldung oder die Reduzierung des Betreuungsumfangs ist grundsätzlich nur mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Schulhalbjahrs möglich.
Ist mehr als ein Kind zum Betreuungsangebot angemeldet, reduziert sich die Gebühr für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie um 50 %. Reduziert wird die jeweils günstigere Betreuungsgebühr.
Jeanette Olberts
Gabriele Sinn
Stefanie Schmeisser
Ute Traub
Maria Filippi
Tom Schmid
Das Betreuungsteam ist während der Betreuungszeiten telefonisch zu erreichen unter Tel.: 0160/3600558
Hauptamtsleiter Steffen Barth
Fon: 07903/9154-26
barth(@)grosserlach.de