Gemeinde Großerlach

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Bekanntmachung: Inkrafttreten Klarstellungssatzung "Unterfischbach"

Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat in der öffentlichen Sitzung am 12.09.2024 die Klarstellungssatzung „Unterfischbach“ gemäß § 10 BauGB und § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, in der jeweils geltenden Fassung, als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Klarstellungssatzung „Unterfischbach“ nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Außenbereichssatzung „Unterfischbach“ vom 04.11.2003 außer Kraft.

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de