Gemeinde Großerlach

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Füttern von Wildtieren

in der letzten Zeit wurde in Bereichen unserer Gemeinde wiederholt Futter für Tiere im Wald und auf öffentlichen Wegen ausgelegt. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Futter von Wildtieren im öffentlichen Raum nicht erlaubt ist.
 
Durch das Auslegen von Futter werden Wildtiere wie Waschbären, aber auch andere Tiere, in der Nähe von Wohngebieten gelockt. Dies kann beispielsweise gesundheitliche Risiken, Belästigungen und Gefahren für Kinder und Haustiere nach sich ziehen. 
Das Auslegen von Futter stellt zudem ein Verstoß gegen das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (§ 3 Abs. 2 Nr. 13 LWaldG) dar und kann ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
 
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, darauf zu achten, keine Tiere in der freien Natur zu füttern und so einen sicheren und sauberen Lebensraum für Mensch und Tier zu erhalten.
 
Ihre Gemeindeverwaltung“

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de